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Diese 7 Sachen müssen ZWINGEND ins Handgepäck!

Man kann im Internet ziemlich einfach eine Liste mit Gegenständen finden, die zwingend im Aufgabegepäck untergebracht werden sollten.

Wenn man allerdings nach einer Liste mit verbotenen Gegenständen für das aufgegebene Gepäck Ausschau hält, gestaltet sich die Suche weitaus schwieriger.

Das liegt daran, dass sich die Bestimmungen der Airlines voneinander unterscheiden können, da es keine universellen Regeln hinsichtlich der verbotenen Gegenstände im Hand- und Aufgabegepäck gibt.

Allerdings gibt es Richtlinien von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO, die zwar für die Airlines nicht bindend sind, allerdings von den meisten Fluggesellschaften eingehalten werden und als Richtlinie dient.

Die folgende Liste umfasst nun sowohl Gegenstände, die zwingend ins Handgepäck müssen, da Sie im Aufgabegepäck verboten sind (Punkt 1, 4, 5, 6, 7,), aber auch Gegenstände, die unbedingt im Handgepäck transportiert werden sollten, da ein Transport im Aufgabegepäck keinen Sinn ergibt oder dadurch ein Sicherheitsrisiko für den Passagier ersteht (Punkt 2 und Punkt 3)

 

1. Ersatzbatterien (Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien)

Bild zeigt eine Lithium-Ionen-Batterie auf einem schwarzen Hintergrund

Ersatzbatterien gehören bei der Flugreise stets ins Handgepäck. Powerbanks, die sich in in letzter Zeit immer größerer Beliebtheit erfreut haben, müssen demnach zwingend im Handgepäck transportiert werden.


[ ERSATZBATTERIEN sind im Aufgabegepäck VERBOTENIm Handgepäck unter Einhaltung der unten aufgeführten Regeln und Bestimmungen sind sie ERLAUBT, allerdings nur in begrenzten Mengen und für den persönlichen Gebrauch.]


Ersatzbatterien aller Art müssen zwingend im Handgepäck transportiert werden. Es dürfen außerdem nur Ersatzbatterien für den persönlichen Gebrauch und in angemessenen Mengen im Handgepäck mitgeführt werden. Diese Regel gilt so nur für Ersatzbatterien mit weniger als 100 Wh. Die Ersatzbatterien müssen zudem in jedem Falle gegen Kurzschluss gesichert sein. Es bietet sich ein Transport in der ungeöffneten Originalverpackung an.

Wenn die Batterien im Gerät verbaut sind und weniger als 2 Gramm Lithium (< 100 Wh) enthalten, dürfen Sie diese Geräte auch im Aufgabegepäck transportieren.

Für Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Ersatzbatterien mit 100 Wh bis 160 Wh gibt es spezielle Regeln zu beachten. Es gilt, dass nur 2 Stück pro Passagier zugelassen sind und der Transport in der Regel in der Kabine (also im Handgepäck) erfolgen muss. Der Transport von Geräten mit eingebauten Batterien (mit 100 bis 160 Wh) kann unter Umständen auch im Aufgabegepäck erlaubt sein. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Kleiner Guru-Tipp
In die Kategorie von Ersatzbatterien fallen unter anderem auch die beliebten Powerbanks, Viele weitere Unterhaltungselektronikgeräte sind mit Lithium-Ionen-Batterien ausgestattet: Uhren, Rechenmaschinen, Kameras, Cam-Corder, Handys, Laptop-Computer und viele weitere.

Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien mit mehr als 160 Wh sind allgemein verboten und zwar sowohl im Handgepäck wie auch im aufgegebenen Gepäck.

Ersatzbatterien sind gefährlich, weil...
diese einen Brand aulösen können.

Deswegen ist der Transport im Frachtraum auch komplett verboten. Doch auch im Handgepäck stellen solche Batterien natürlich ein gewisses Sicherheitsrisiko dar, allerdings kann im Falle eines Brandes natürlich schneller reagiert werden.

Dass die Brandgefahr, die von Batterien ausgeht, durchaus nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigte neulich ein Vorfall in einer Maschine der Airline China Southern Airlines: Eine Reisetasche fing plötzlich an zu brennen; Grund dafür: Eine Powerbank.

 

2. Unentbehrliche Medikamente

Wichtige Medikamente sollten Sie unbedingt im Handgepäck unterbringen. Einerseits können Sie so in einem Notfall an Bord sofort handeln und, andererseits, laufen Sie so nicht Gefahr, dass ihre Medikamente auf der Reise verloren gehen. Diebstahl und Verschwinden von Gepäckstücken (aufgegebenes Gepäck) kommen leider immer wieder vor!


[ UNENTBEHRLICHE MEDIKAMENTE sind im Aufgabegepäck ERLAUBT, aber ein Transport im aufgegebenen Gepäck ist nicht zu empfehlen (siehe unten). Packen Sie solche Medikamente dementsprechend unbedingt ins Handgepäck. ]


Unentbehrliche Arzneimittel sollten immer im Handgepäck transportiert werden.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Ein Transport im aufgegebenen Gepäck birgt ein Sicherheitsrisiko, da so lebensnotwendige Medikamente in der Not während des Fluges nicht beansprucht werden könnten. Zudem kommt es immer mal wieder vor, dass das Aufgabegepäck verloren geht und die Zieldestination gar nicht erst erreicht.

Wenn sich dann also all Ihr Aufgabegepäck samt Medikamente in Luft aufgelöst hat und Sie dann am Reiseziel ohne die unentbehrlichen Arzneimittel dastehen, haben Sie ein gewaltiges Problem…und wenn Sie Pech haben, lassen sich die Arzneimittel an Ihrem Reiseziel nur schwer oder gar nicht besorgen. Darum besser von Anfang an immer ins Handgepäck!

Kleiner Guru-Tipp
Für rezeptpflichtige Medikamente besteht eine Bescheinigungspflicht.

Holen Sie sich also von Ihrem Hausarzt eine Bescheinigung für diese Medikamente ein, welche bescheinigt, dass Sie auf das Medikament XYZ angewiesen sind und die empfohlene Dosierung angibt. Es ist generell eine gute Idee, diese Bescheinigung (auch) in Englisch mitzuführen, da Sie nicht erwarten können, dass die Mitarbeiter an ausländischen Flughäfen auch der deutschen Sprache mächtig sind.

Trotz Bescheinigungspflicht gilt es allerdings zu sagen, dass diese bei der Sicherheitskontrolle längst nicht immer vorgewiesen werden muss. Wenn Sie aber auf Nummer sicher gehen wollen, dann tun sie gut daran, die Bescheinigung in jedem Falle zu besorgen.

 

3. Wertsachen

Sämtliche Wertsachen gehören ebenfalls ins Kabinengepäck. Auch wichtige Dokumente sollten Sie am besten mit in den Flieger nehmen, denn ein Transport im Aufgabegepäck ist wesentlich unsicherer als die Beförderung an Bord.


[ WERTSACHEN sind im Aufgabegepäck zwar erlaubt, aber der Guru rät zwingend von einem Transport im Aufgabegepäck ab. WERTSACHEN sollten, wann immer möglich, im Handgepäck oder am Körper transportiert werden! ]


Wertsachen wie z. B. teurer Schmuck, Geld, Uhren und so weiter sollten allesamt im Handgepäck transportiert werden.

Ein Grund dafür ist ziemlich offensichtlich: Aufgabegepäck wird nicht selten beschädigt und Sie wollen natürlich nicht, dass Ihre Wertsachen in irgendeiner Form Schaden nehmen. Außerdem kommt es immer wieder vor, dass aufgegebenen Gepäck auf mysteriöse Art und Weise verschwindet oder verspätet am Zielflughafen ankommt. Ein Transport im Handgepäck, beziehungsweise am Körper, ist somit in den allermeisten Fällen die bessere und vor allem sicherere Wahl.

Ein weiterer Grund, wieso Wertsachen immer ins Handgepäck gehören, stellt die Tatsache dar, dass die Airlines bei Verlust und/oder Beschädigung Ihrer Wertsachen im Aufgabegepäck nur bedingt haftet. Wer sich näher dafür interessiert, kann sich in diesem Zusammenhang näher mit dem Montrealer Abkommen beschäftigen und sollte sich auch mit dem Thema Reisegepäckversicherung auseinandersetzen.

Neben Wertsachen sollten an dieser Stelle auch wichtige Dokumente erwähnt werden. Wichtige Dokumente aller Art sollten wann immer möglich ebenfalls im Handgepäck transportiert werden. Manchmal kann es allerdings Sinn ergeben, die Dokumente in Aufgabegepäck und Handgepäck aufzuteilen.

Packen Sie die Originale dabei ins Handgepäck und die Kopien ins aufgegebenen Gepäck. So stehen Sie bei einem etwäigen Verlust des Hand- oder des Aufgabegepäcks nicht mit leeren Händen da. Weitere gute Tipps, wie und in welcher Form Sie Ihre Dokumente am besten transportieren, finden Sie im Beitrag 18 Tipps für Reisen nur mit Handgepäck (Tipp 18)

 

4. E-Zigaretten

Bild zeigt einen Jugendlichen, der eine E-Zigarette raucht

Wer nicht auf E-Zigaretten und ähnliche Verdampfungsgeräte verzichten möchte, der muss die Vaping-Geräte im Handgepäck unterbringen. Vergessen Sie allerdings nicht, sich zuerst über die genauen Bestimmungen hinsichtlich von E-Zigaretten und dergleichen in ihrem Zielland schlau zu machen, denn vielerorts gibt es Einschränkungen und in gewissen Ländern ist der Import/Konsum von solchen „Genussmitteln“ komplett verboten.


[ E-ZIGARETTEN sind im Aufgabegepäck VERBOTENIm Handgepäck  hingegen dürfen Sie in aller Regel  transportiert werden (unter Beachtung der unten beschriebenen Regeln und Bestimmungen). Allerdings gibt es auch Länder, die den Besitz/Konsum von solchen Verdampfungsgeräten generell verbieten. Informieren Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die Bestimmungen hinsichtlich der Benutzung/Konsum von E-Zigaretten im Zielland). ]


E-Zigaretten und auch andere ähnliche Verdampfungsgeräte wie z. B. E-Shishas, E-Zigarren oder E-Fluppen müssen zwingend im Handgepäck befördert werden.

Grund dafür sind die Lithium-Batterien, welche in diesen Geräten zur Anwendung kommen. Wenn Sie die E-Zigarette und die Lithium-Batterie(n) voneinander trennen können, dann kann die E-Zigarette unter Umständen auch im Aufgabegepäck transportiert werden und nur die Batterie (muss gesichert/isoliert werden) im Handgepäck befördert werden.

Der Guru rät aber davon ab, da Sie bei der Sicherheitskontrolle unter Umständen den Einsatzzweck der Batterie demonstrieren müssen und das geht dann natürlich nicht, wenn die E-Zigarette per Aufgabegepäck mitreist. Also besser Batterie und E-Zigarette getrennt voneinander im Handgepäck mitführen.

Schauen Sie sich im Zusammenhang mit den Bestimmungen für E-Zigaretten und weitere Verdampfungsgeräte unbedingt auch unseren Beitrag: (E)-Zigaretten und Tabakwaren im Handgepäck | Was ist erlaubt? an.

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Das Thema ist relativ komplex und E-Zigaretten, E-Shishas und so weiter sind weltweit sehr umstritten und in manchen Ländern komplett illegal. Darum lohnt es sich durchaus, sich im Voraus gründlich darüber zu informieren, anstatt dann später in Schwierigkeiten zu geraten, nicht wahr?

 

5. Taucherlampen / Unterwasserlampen

Bild zeigt einen Taucher mit einer Taucherlampe

Taucherlampen müssen zwingend im Handgepäck transportiert werden. Eine Aufbewahrung im aufgegebenen Gepäck ist verboten.


TAUCHERLAMPEN sind im Aufgabegepäck VERBOTEN,  vor allem dann, wenn die Batterie nicht vom Rest der Lampe getrennt werden kann. Im Handgepäck sind Taucherlampen GESTATTET. Allerdings müssen Lampe und Batterien/Akku separat voneinander transportiert werden. ]


Taucherlampen, auch Tauchlampen genannt, gehören zwingend ins Handgepäck. Grund dafür sind wieder einmal die Akkus. Falls möglich solltet Ihr den Akku und die Lampe für den Transport im Handgepäck voneinander trennen. Am besten so, dass Ihr die beiden Teile in Griffweite habt, denn bei der Sicherheitskontrolle kommt es nicht selten vor, dass die Funktionstüchtigkeit der Lampe aus Sicherheitsgründen kurz demonstriert werden muss.

Grund für die Sicherheitsvorkehrungen bei Tauchlampen ist die akute Brandgefahr, die besteht, wenn sich die Lampe irrtümlicherweise „von selbst“ einschaltet. Da solche Lampen sehr schnell Hitze erzeugen, besteht akute Brandgefahr. Dabei besteht die Gefahr aber nicht da drin, dass die Lampe selbst anfängt zu brennen, sondern durch die ausgestrahlte Hitze das Material in der unmittelbaren Umgebung in Brand setzen.

Die Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung IATA weist in ihren Richtlinien unter dem Punkt 2.3.4.6 „Hitze entwickelnde Geräte“ auf die Gefahr von solchen Geräten hin, indem sie schreibt:

Batteriebetriebene Geräte, die in der Lage sind, große Wärme zu erzeugen, welche sofern betätigt einen Brand verursachen können (z. B. Unterwasserlampen mit großer Leuchtkraft). Die Hitze erzeugende Komponente und die Batterie sind voneinander getrennt, entweder durch die Entfernung des hitzeentwickelnden Bestandteiles, der Batterie oder eines anderen Bestandteiles, z. B. der Sicherung.

In diesem Zusammenhang präzisiert die IATA für den Transport auf Flugreisen noch Folgendes:

  • Jedes ausgebaute Batterie muss gegen Kurzschluss gesichert werden
  • Eine Sicherung kann durch das Einstellen in die Originalverpackung erfolgen
  • Eine andere Möglichkeit stellt die Isolierung der Pole dar, wobei die Pole mit einem Klebeband überklebt werden
  • Alternativ kann auch jede Batterie in einem eigenen Kunststoffbeutel oder in einer schützenden Tasche untergebracht werden

 

6. Fragile Gegenstände

Zerbrechliche Gegenstände Gegenstände sollten wenn möglich im Handgepäck transportiert werden. Während ein Transport im Aufgabegepäck nicht bei allen Fluggesellschaften explizit verboten ist (teilweise kein Hinweis darauf in den AGB’s), haften die Airlines bei Beschädigung im Aufgabegepäck nicht. Die Beschädigungsgefahr ist im aufgegebenen Gepäck logischerweise höher als im Handgepäck. Darum packen Sie Ihr fragiles Gut besser ins Handgepäck. Aber auch beim Transport im Handgepäck gibt es einiges zu beachten.


FRAGILE GEGENSTAENDE sind im Aufgabegepäck bei vielen Fluggesellschaften VERBOTEN, werden aber in der Praxis trotzdem oft toleriert und nicht beanstandet (Transport auf eigene Gewähr!). IM Handgepäck sind solche Gegenstände ERLAUBT, solange es sich nicht um Objekte handelt, die als Waffe verwendet werden könnten (erhöhtes Risiko bei Glas- und Keramikwaren).


Zerbrechliche und verderbliche Artikel haben in der Regel im Aufgabegepäck nichts zu suchen. Einige Airlines verbieten den Transport von solchen Artikeln im Aufgabegepäck komplett und verweisen in ihren AGBs darauf. Andere Fluggesellschaften wiederum haben diesbezüglich keine klaren Regeln definiert und tolerieren solche Gegenstände auch im Aufgabegepäck.

Im Falle einer Beschädigung von zerbrechlichen (verderblichen) Artikeln, die im Aufgabegepäck untergebracht wurden, haftet die Airline nicht. Auch wenn Sie eine Reisegepäckversicherung haben, heißt das noch lange nicht, dass Ihnen bei einem Verlust/Diebstahl/Beschädigung auch wirklich einfach die (ganze) Summe erstattet wird. Von einem Transport von solchen Artikeln im Aufgabegepäck ist dementsprechend generell abzuraten.

Fragile Gegenstände gehören also ins Handgepäck. Aber auch im Handgepäck sind solche Gegenstände nicht unbedenklich, denn manche dieser Gegenstände werden unter Umständen als Waffe (Schlagwaffe) eingestuft und dürfen dann in so einem Falle auch im Handgepäck die Reise nicht antreten. Dies trifft ganz besonders bei Glas- und Keramikwaren zu. Sollten Sie also Ihren Bierkrug oder eine Glasvase aus den Ferien mit nach Hause bringen wollen, lesen Sie dazu bitte unseren Artikel: Glas und Keramik im (Hand)gepäck: Das müssen Sie wissen.

Auch verderbliche Gegenstände (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte) dürfen in der Regel nicht im Aufgabegepäck transportiert werden.

Ob ein Transport solcher Gegenstände im Handgepäck erlaubt ist, hängt weiter von den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft sowie von den entsprechenden Import- und Exportbestimmungen der bereisten Länder ab. Sollten Sie beispielsweise Käse transportieren wollen, dann finden Sie in diesem Beitrag wertvolle Informationen dazu: Frisch, Schmelz und Hartkäse? Im Handgepäck erlaubt?

 

7. Quecksilberbarometer- oder thermometer


[QUECKSILBERBAROMETER UND -THERMOMETER sind im Aufgabegepäck gänzlich VERBOTEN. Im Handgepäck sind Sie NUR DANN ERLAUBT, wenn Sie ein Vertreter eines staatlichen Wetterbüros oder einer ähnlichen offiziellen Behörde sind. Transport muss gemäss den Regeln der ICAO erfolgen (siehe unten).]


Ein Quecksilberbarometer oder- thermometer im Aufgabegepäck zu transportieren, ist verboten. Auch im Handgepäck darf man ein Quecksilberbarometer im Normalfall nicht mitnehmen. Es sei denn, es wird von einem Vertreter eines staatlichen Wetterbüros oder einer ähnlichen offiziellen Behörde mitgeführt. Sollten Sie einer solchen Organisation angehören, dann gibt es aber noch weitere Dinge zu beachten. Die ICAO sagt dazu:

  • Quecksilberbarometer- oder thermometer muss in einer festen Außenverpackung verpackt sein, welche über eine abgedichtete, verschlossenen Innenverkleidung oder einen Beutel aus einem stark auslaufsicheren und durchstoßsicherem, undurchlässigem Material verfügt
  • Das Auslaufen des Quecksilbers aus der Verpackung darf nicht möglich sein, ungeachtet von der Position, in welcher sich der Gegenstand befindet
  • Ausserdem muss der Passagier im Voraus die Genehmigung des Luftfahrtunternehms einholen, um überhaupt ein Quecksilberbarometer- oder thermometer befördern zu dürfen

 

Sind Fieberthermometer im Handgepäck erlaubt?

Fieberthermometer sind im Handgepäck erlaubt, solange es sich um Digitale Fieberthermometer handelt.