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Rasierer und Bart/Haar-Schneider (Trimmer) im Handgepäck: Regeln

Das Bild zeigt verschiedenes Zubehör zur Nassrasur. Darunter klassische Rasierklingen und Rasierhobel.

 

Um unnötigen Stress am Flughafen zu vermeiden, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag genau erklären, welche Arten von Rasierern/Trimmern/Haar-Schneidern im Handgepäck mitgeführt werden dürfen (und welche nicht) und was es dabei genau zu beachten gilt.

Generell gilt, dass Elektrorasierer im Handgepäck befördert werden dürfen. Gewisse Nassrasierer dürfen ebenfalls im Handgepäck mitreisen. Verboten sind im allgemeinen Rasierer, deren Klingen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Dazu gehören alle Rasierer mit freiliegenden scharfen Klingen. Rasierer mit Klingen hinter Gittern hingegen, sind in der Regel unproblematisch.

Im Folgenden finden Sie detaillierte Infos hinsichtlich der Beförderung verschiedener Arten von Rasierern im Handgepäck. Zudem finden Sie im letzten Abschnitt auch wichtige Infos betreffend den Transport von Rasierer-Zubehör wie Rasierschaum, Rasiercrème und Rasiergel im Handgepäck.

 

Das Bild zeigt eine Hand, die einen schwarzen Elektrorasierer hältElektrorasierer (Trockenrasierer)

Elektrorasierer (auch Trockenrasierer genannt) können in der Regel problemlos im Handgepäck transportiert werden, da diese nicht als gefährlich erachtet werden. Sie fallen dementsprechend in die Kategorie „herkömmliche elektronische Geräte“ und bei solchen Geräten spricht nichts gegen das Befördern im Handgepäck.

Achten Sie bei Elektrorasierern, wie übrigens auch bei allen anderen elektronische Geräten, stets darauf, dass diese bei der Reise (voll) aufgeladen sind, denn an den Sicherheitskontrollen kommt es nicht selten vor, dass Sie die Funktionsfähigkeit solcher Geräte unter Beweis stellen müssen.

Epilierer

Epilierer zur Entfernung unerwünschter Körperhaare können problemlos im Handgepäck transportiert werden, da sie nicht als gefährliche oder beschränkt erlaubte Gegenstände im Handgepäck eingestuft werden.

Nassrasierer Bild zeigt einen klassischen Rasierer mit Rasierklinge

Nassrasierer dürfen im Handgepäck transportiert werden, wenn es sich um Nassrasierer handelt, bei denen die Klingen hinter Gittern sind. Ist diese Sicherheitsvorkehrung gegeben, so sind Nassrasierer wie Einwegrasierer (z. B. von Gilletteund Systemrasierer im Handgepäck erlaubt. Traditionelle Nassrasierer mit einer Rasierklinge, die nicht hinter Gittern sitzt, sind im Handgepäck verboten.

 

Das Bild zeigt einen klassischen Rasierhobel für die Nassrasur

Rasierhobel

Ein Rasierhobel ist ebenfalls ein Rasierer, der zur Nassrasur genutzt wird. Bei der Hobelrasur wird, im Gegensatz zur Rasur mit dem klassischen Nassrasierer (siehe oben) eine Rasierklinge verwendet, die nur ein wenig aus dem Hobel herausragt, um größere Schnittverletzungen zu vermeiden. Trotzdem gilt generell, dass man einen Rasierhobel mit Klinge NICHT im Handgepäck transportieren darf.  Ein Rasierhobel ohne Klinge hingegen, darf normalerweise im Handgepäck befördert werden.

 

Rasierklingen

Spitze und scharfe Gegenstände sind im Handgepäck generell verboten. Da bilden auch Rasierklingen keine Ausnahme. Rasierklingen dürfen dementsprechend im Handgepäck nicht befördert werden. Im Aufgabegepäck, auch Frachtgepäck oder Bordgepäck genannt, allerdings schon.

Haarschneider

Haarschneider dürfen im Handgepäck befördert werden, da diese ebenfalls nicht zu den gefährlichen oder gar verbotenen Gegenständen im Handgepäck gehören.

Bartschneider/Trimmer

Bartschneider und Barttrimmer fallen in die Kategorie „Herkömmliche elektronische Geräte“ und können in der Regel problemlos im Handgepäck transportiert werden.

Rasierschaum/Rasiercrème/Rasiergel

Der entscheidende Faktor, ob Schaum, Crème und Gel im Handgepäck transportiert werden darf, hängt von der Frage ab, ob es sich dabei um Flüssigkeiten handelt oder nicht. In aller Regel werden Rasierschaum/Rasiercrème und Rasiergel als Flüssigkeiten gewertet und deshalb gelten hier die allgemeinen Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. Allgemein ist es also so, dass diese Gegenstände im Handgepäck transportiert werden dürfen, allerdings nur in kleinen Mengen  (genaue Infos entnehmen Sie bitte dem Link).

Ein Einwegrasierer zur einmaligen Rasur auf weissem HintergrundElektrorasierer VS. Nassrasierer im Handgepäck

Auf Flugreisen haben Elektrorasierer klar die Nase vorne, denn solche Rasierer sind auch im Handgepäck in den allermeisten Fällen unbedenklich. Nassrasierer hingegen, werden im Handgepäck nur geduldet, wenn es sich dabei um Nassrasierer mit Klingen hinter Gittern handelt. Dies trifft beispielsweise auf die allermeisten Einweg-Rasierer zu. Rasierhobel mit Klinge und klassische Nassrasierer mit grosser Klinge dürfen allerdings nie ins Handgepäck und eignen sich dementsprechend nicht für den Transport im Handgepäck. Selbst bei Rasierern mit Klingen hinter Gittern kann es teilweise bei der Sicherheitskontrolle zu Problemen kommen (Erfahrungsberichten im Internet zufolge). Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, dann befördern Sie im Handgepäck am besten nur Elektrorasierer. Im Aufgabegepäck hingegen lassen sich in aller Regel auch sämtliche Arten von Nassrasierern transportieren.

Zusammenfassend gelten also für Rasierer/Haarschneider/Trimmer in der Regel folgendene Bestimmungen:

GerätIm Handgepäck erlaubt: JA/NEIN
ElektrorasiererJA
Nassrasierer --> Einwegrasierer (Klingen hinter Gitter)JA
Nassrasierer --> Klassischer Nassrasierer mit freiliegender KlingeNEIN
Nassrasierer --> Systemrasierer (Klingen hinter Gitter)JA
HaarschneiderJA
BarttrimmerJA
Rasierklingen (als Zubehör)NEIN
EpiliererJA
Rasierschaum/Rasiercrème, Rasierseife, etcJA, es müssen aber Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck eingehalten werden

*Bei sämtlichen Angaben handelt es sich wie immer um Richtwerte. Bindende Regeln gibt es leider auch im Bereich Rasierer/Haarschneider/Trimmer nicht und Erfahrungsberichte haben gezeigt, dass auch hier teilweise bei den Sicherheitskontrollen mit gewisser Willkür vorgegangen wird. Zudem gibt es natürlich Unterschiede je nach Fluggesellschaft, mit der Sie fliegen. Im Grossen und Ganzen halten sich die Fluggesellschaften allerdings an die oben aufgeführten Ausführungen, Bestimmungen & Regeln.