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Sand und Muscheln aus Ferien mitnehmen: Diese Regeln gelten

Zu Sonne, Strand und Meer gehört natürlich auch der tägliche Spaziergang am Strand mit dazu. Noch einmal kurz ins rauschende Meer springen und das kühle Nass genießen. Anschließend am Strand noch ein paar Muscheln sammeln und dann die Füße im warmen Sand einbuddeln. So weit alles perfekt. Aber Achtung: Wenn Sie Muscheln und Sand aus den Ferien als Souvenir mit nach Hause bringen, kann Sie das gewaltig in Schwierigkeiten bringen.

Sand & Muscheln

 

Dürfen Sand und Muscheln aus den Ferien mit nach Hause gebracht werden?

Sand darf in der Regel aus den Ferien NICHT mitgebracht werden. Viele Länder und Inseln verbieten die Ausfuhr von Sand mittlerweile komplett. In Sardinien zum Beispiel werden Touristen, die Sanddiebstahl betreiben mit einer Geldbuße von 500 bis 3000 Euro bestraft. Auch kleinere Sandmengen sind tabu. Sie müssen daher auch auf ein kleines Fläschchen Sand als Reisemitbringsel verzichten. Hintergrund dafür ist einerseits die Ressourcenknappheit von Sand und andererseits (vor allem auf internationalen Reisen) gibt es für Sand auch Importverbote, da der Sand von Schädlingen befallen sein könnte und deswegen ein Sand-Einfuhr-Verbot besteht.  

Muscheln stehen unter Artenschutz gemäß Washingtoner ArtenschutzabkommenFür die Ein- und Ausfuhr von Muscheln sind artenschutzrechtliche Dokumente notwendig. Sie dürfen dementsprechend nicht einfach Muscheln einführen, die Sie am Strand (oder sonst wo) gefunden haben. Allerdings gibt es eine Ausnahme bei Riesenmuscheln: Gemäß dem Deutschen Zoll darf eine Person bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln dokumentfrei für den eigenen Gebrauch einführen.

In der Schweiz wird ebenfalls bei Mördermuscheln bei bis zu 3 kg Schalen der Mördermuschel (Tridacna spp) pro Person (nicht kumulierbar) im Reiseverkehr auf die Bewilligungs-, Anmelde- und Kontrollpflicht verzichtet.

Bitte beachten Sie, dass diese Ausnahmeregelungen nur für tote Exemplare gelten. Ebenfalls muss es sich bei diesen Muscheln um Muscheln für den persönlichen Gebrauch handeln. Als Geschenk für andere Personen sind die Muscheln nicht erlaubt. Lebendige Exemplare sind ausgenommen von dieser Ausnahme (sind also verboten!).

Allerdings müssen Sie in jedem Falle zuerst auch überprüfen, ob Sie diese Muscheln (Riesenmuscheln/Mördermuscheln) aus dem Reiseland überhaupt ausführen dürfen oder nicht. Je nach Land kann es auch Ausfuhrverbote geben. 


Weitere problematische Souvenirs

Nicht nur bei Sand und Muscheln Sie aufpassen. Bei vielen weitere Souvenirs – nicht nur bei Strandfunden – ist Vorsicht geboten. So stehen viele Pflanzen und Tiere, wie auch die Teile und Produkte aus solchen, unter Artenschutz gemäß Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES).

Ob und unter welchen Bedingungen die Objekte, die artengeschützt sind, überhaupt in die EU eingeführt oder aus der EU ausgeführt werden dürfen, hängt davon ob, in welchem Anhang (I, II, III) des Abkommens die Objekte gelistet sind. Mehr dazu erfahren Sie auf der CITES-Webseite des Bundesamtes für Naturschutz.

Falls Sie konkret eine Recherche über eine Pflanze oder ein Tier machen möchten, um herauszufinden, ob die Art unter Artenschutz steht, dann können wir Ihnen die Datenbank von WISIA empfehlen. Geben Sie einfach oben links den Artnamen in das Suchfeld ein und klicken Sie auf „Suche starten“.

Schauen Sie sich auch unseren kürzlichen Beitrag zu verbotenen Reisesouvenirs an: „Diese 8 Souvenirs bringen Sie garantiert in Schwierigkeiten“ In diesem Beitrag haben wir für Sie skurrile, kuriose und stachelige Souvenirs zusammengetragen, von denen Sie besser die Finger lassen. Denn ein unrechtmäßiger Import kann Sie bei diesen Souvenirs teuer zu stehen kommen oder im schlimmsten Falle sogar hinter Gitter bringen.

 

Wie Sand am Meer...von wegen!

Sie kennen sicher den Spruch: „X gibt es wie Sand am Meer“. Dies lässt natürlich darauf schließen, dass Sand in Hülle und Fülle (eine andere tolle Redewendung, nicht wahr?) vorhanden ist. Das ist aber leider NICHT der Fall. So absurd es auf den ersten Blick auch erscheinen mag, importieren selbst Wüstenregionen mittlerweile Unmengen an Sand.

Hintergrund dafür ist die Tatsache, dass Sand immer mehr zu einem knappen Rohstoff wird. Denn Sand ist viel mehr als einfach nur etwas, auf das Sie am Strand Ihr Badetuch legen und dabei Ihren Kindern zuschauen wie Sie eine hübsche Sandburg erstellen.

Mit Sand werden die Mega-Metropolen unserer Welt gebaut, denn Beton, das Fundament für den Bau von Wolkenkratzern, Brücken, Flughäfen und vielen weiteren Bauten, besteht zu einem wesentlichen Teil aus Sand.

Und so erstaunt es nicht mehr ganz so fest, dass Sand immer mehr zu einer knappen Ressource wird. Und knappe Ressourcen sind bekanntlich teuer und verfügen über eine hohe Nachfrage. Sprich, mit Sand lässt sich viel Geld verdienen.

Sand wird dementsprechend in großen Mengen von Stränden abtransportiert, respektive entrissen, um als Rohstoff z. B. eben für den Bau von Gebäuden zu dienen. Doch nicht nur der Bau von Gebäuden erfordert Sand. Auch Gläser, Plastik und viele weitere Dinge aus dem alltäglichen Leben würden ohne Sand so nicht existieren.

Falls Sie mehr darüber wissen möchten, lesen Sie dazu den spannenden Beitrag auf Zeit onlineDieser Artikel hat mir in Sachen Sand wirklich die Augen geöffnet. Vielleicht ergeht es Ihnen ebenso!

 

Informieren durch Zoll-Apps

Es ist zugegebenermaßen nicht immer leicht, den Überblick darüber zu bewahren, welche Reisemitbringsel nun wirklich eingeführt werden dürfen oder nicht. Hier schaffen die praktischen Apps vom Deutschen Zoll und auch vom Schweizer Zoll Abhilfe.

Nutzen Sie die Apps z. B. dazu, zu überprüfen, welche von Ihren Strandfunden Sie nun tatsächlich ohne Probleme einführen können und von welchen Souvenirs Sie sich besser wieder trennen, bevor es zu spät ist.

 

App vom Deutschen Zoll: Zoll & Reise

 

App im Google Play Store

App im App Store (Apple)

 

Falls Sie sich unsicher sein sollten, welche Waren und welche Menge davon Sie nach Deutschland einführen dürfen und was es dabei genau zu beachten gibt, dann ist die App „Zoll & Reise“ vom Deutschen Zoll genau das Richtige für Sie.

Die nützliche App bietet Ihnen unter anderem folgenden nützliche Funktionen:

  • Finden Sie ganz einfach heraus, welche Waren bei der Einreise nach Deutschland erlaubt sind
  • Finden Sie ganz einfach heraus, was bei der Einfuhr der verschiedenen Waren zu beachten ist
  • Informationen darüber, welche Waren mit welchem Warenwert abgabenfrei eingeführt werden dürfen
  • Information über die Kosten die anfallen, falls die erlaubte Freimenge überschritten wird

Mit dem neuen Assisten finden Sie darüber ganz einfach hinaus, wie hoch die zu erwartenden Einfuhrabgaben sind. So können Sie besser abschätzen, ob sich ein Kauf im Ausland einer spezifischen Ware überhaupt lohnt oder nicht.

So finden Sie in der App z. B. Infos zum erlaubten Betrag an Bargeld/Barmitteln, den Sie im (Hand)Gepäck nach Deutschland importieren dürfen, was beim Import von Gewürzen zu beachten ist und was in Sachen Import von Obst & Früchten gilt.

 

App vom Schweizerischen Zoll: QuickZoll (hieß früher Reise & Waren)

 

App im Google Play Store

App im App Store (Apple)

 

Zollen Sie oder zollen Sie nicht? Im Falle der Schweizer Zoll App „QuickZoll“ sollten (zollten) Sie, findet jedenfalls der Guru. Die Schweizer Zoll-App ist modern, leicht zu bedienen und äußerst praktisch. Außerdem ist die App in vier Sprachversionen verfügbar: Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. Typisch schweizerisch halt:=)

Nun muss eine App natürlich nicht nur, was die Sprachabdeckung angeht die Erwartungen der Kunden erfüllen, sondern auch in Sachen Funktionen überzeugen können.

Die Funktionen der Schweizerischen Zoll-App umfassen:

  • Einreisebestimmungen, Pass, Visa, Vorgehen am Zoll
  • Einkauf im Ausland (Freimengen), Wertfreigrenze, Alkohol, Tabak und Lebensmittel
  • Mit Tier und Pflanze über die Grenze
  • In einem Fahrzeug über die Grenze
  • Verbote, Beschränkungen (Markenpiraterie, Souvenirs, Medikamente, usw.)

 

Update July 2019: Die App hieß bis vor kurzem Reise & Waren. Jetzt heißt sie QuickZoll.