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Schokolade im Handgepäck: So klappt es mit dem Transport

Schokolade im Handgepäck

 

Ich als Schweizer weiß nur zu gut, dass man in manchen Momenten nur ungern auf Schokolade verzichten möchte. Deswegen kann ich es Ihnen natürlich nicht verübeln, wenn Sie auf Ihrer nächsten Flugreise ein bisschen Schoggi zu sich nehmen möchten. Vielleicht möchten Sie die Schokolade aber auch einfach nur als Geschenk mitbringen. Eine Toblerone oder ein paar Tafeln Milchschokolade lassen sich als Geschenk natürlich durchaus sehen. Daran gibt es keine Zweifel!

Nun sollten wir uns aber vielleicht zuerst einmal mit der Frage beschäftigten, ob denn Schokolade im Handgepäck überhaupt erlaubt ist oder nicht, bevor wir allzu fest ins Schokoladen-Fieber kommen!

 

Darf man Schokolade im Handgepäck transportieren?

Schokolade im Handgepäck zu transportieren, ist grundsätzlich erlaubt. Es muss sich allerdings um Schokolade in fester Form handeln. Falls es sich um Schokolade in flüssiger Form handelt, wie etwa bei Schokoladenmousse, dann müssen Sie die Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck beachten. Diese Bestimmungen besagen, dass Flüssigkeiten im Handgepäck in Behältern à je höchstens 100 ml transportieren werden dürfen. Diese Behälter wiederum müssen in einem speziellen Kunststoffbeutel für Flüssigkeiten untergebracht werden. Weiter gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten:

  • Der Beutel für Flüssigkeiten muss wiederverschließbar und transparent sein
  • Das Fassungsvermögen des Flüssigkeiten-Beutels darf nicht mehr als einen Liter betragen
  • Der Beutel muss an der Sicherheitskontrolle gesondert vorgezeigt werden
  • Es ist nur ein solcher Beutel pro Person erlaubt

Dürfen Pralinen im Handgepäck transportiert werden?

Pralinen im Handgepäck

Pralinen im Handgepäck zu transportieren ist kein Problem, solange es sich um Pralinen mit fester Füllung handelt. Auch Pralinen mit flüssiger Füllung können in der Regel transportiert werden, obwohl diese verhältnismäßig viel Flüssigkeit enthalten und man so denken könnte, dass für solche Pralinen die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck zum Tragen kommen könnten.

 

Solange es sich bei den Pralinen um feste Pralinen handelt, spricht natürlich auch bei Pralinen nichts gegen einen Transport im Handgepäck. Falls es sich allerdings um Pralinen mit einer flüssigen Füllung (z. B. Alkoholfüllung) handelt, müsste man streng genommen davon ausgehen, dass die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck zu respektieren wären.

Und damit verbunden müsste der Transport der Pralinen eigentlich im Beutel für Flüssigkeiten erfolgen. Die flüssigen Pralinen dürften außerdem auch nur in den oben beschriebenen Mengen transportiert werden.

Allerdings befinden wir uns hier offensichtlich in einer Grauzone und wenn man Erfahrungsberichten im Internet glauben schenken darf, dann werden auch die flüssigen Pralinen im Handgepäck in aller Regel toleriert. Die insgesamte Menge an Flüssigkeit ist bei Pralinen halt dann doch eher gering.

Grundsätzlich gilt es zu erwähnen, dass die Airlines an und für sich kein Problem mit Pralinen (flüssiger Kern!) im Handgepäck haben. Wenn es Probleme gibt, dann nicht wegen den Airlines, sondern wegen dem Sicherheitscheck an der Sicherheitskontrolle. Denn schlussendlich entscheidet immer das Personal an der Kontrolle, ob ein Gegenstand mit auf die Reise darf oder nicht.

Bei Pralinen mit flüssigem Kern besteht also eine kleine Gefahr, dass das Sicherheitspersonal diese nicht tolerieren wird, da dadurch – zusammen mit anderen Flüssigkeiten, die sie transportieren – eventuell das Maximum an Flüssigkeiten (pro Behälter) überschritten wird. Und eigentlich müssten ja sowieso alle Flüssigkeiten in den Kunststoffbeutel für Flüssigkeiten. Nur: Ihre Packung Mon Chérie werden Sie da wohl nur schlecht unterbringen können.

Ich habe neulich mit der SWISS und mit Ryanair Kontakt aufgenommen und habe nochmals explizit nachgefragt, wie sie Problematik „Pralinen mit flüssigem Kern“ handhaben. Die Airlines wollten sich dazu nicht konkret äußern. Es hieß da nur: Bitte kontaktieren Sie das Flughafen-Personal, um herauszufinden, ob das geht oder nicht. Allerdings meinte die Lady von der SWISS dann doch noch: Sehr wahrscheinlich werde dies schon möglich sein.

 

Darf Nutella im Handgepäck transportiert werden?

Bei Nutella ist der Fall klar. Nutella wird vom Sicherheitspersonal am Flughafen ganz klar als Flüssigkeit gewertet. Nutella in herkömnlichen Nutella-Gläsern darf man dementsprechend im Handgepäck nicht befördern, da das Fassungsvermögen des Behälters deutlich über 100 ml liegt. Hier greifen die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck.

Wenn Sie unbedingt Nutella im Handgepäck befördern möchten, dann gibt es aber dennoch zwei Möglichkeiten:

  • Sie kaufen sich Nutella in Minigläsern (25 g pro Glas). Diese Gläser verstauen Sie dann sicher im Beutel für FlüssigkeitenDen Nutella-Brotaufstrich gibt es sogar auch in noch kleineren Portionen (15 Gramm pro Portion). Sie finden diese Produkte beispielsweise auf Amazon
  • Sie füllen Ihr Nutella in eigene Behälter um (Füllmenge pro Behälter max. 100 Gramm, nicht vergessen). Auf Amazon finden Sie passende Reisebehälter, die Sie auch für das Umfüllen von anderen Flüssigkeiten (auch Crèmes und Lotionen) gebrauchen können

Schokolade im Handgepäck bei Reisen in die USA

Bei Reisen in die USA gelten in Sachen Schokolade grundsätzlich die gleichen Regeln wie im europäischen Raum. Konkret bedeutet dies, dass es auch hier darauf ankommt, ob es sich um Schokolade in fester oder in flüssiger Form handelt.

In den USA ist die amerikanische Transportsicherheitsbehörde TSA für die Öffentliche Sicherheit im Verkehr und auch im Flugverkehr verantwortlich. Die TSA ist dementsprechend auch maßgebend dafür, was im Handgepäck befördert werden darf und was nicht.

Die TSA sagt zum Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck Folgendes:

 

Chocolate (Liquid)

Carry On Bags: Yes (Less than 3.4oz/100 ml allowed)

Checked Bags: Yes

Solid food items (not liquids or gels) can be transported in either your carry-on or checked bags. Liquid or gel food items larger than 3.4 oz are not allowed in carry-on bags and should be placed in your checked bags if possible.Transportsicherheitsbehörde TSA

Chocolate (Solid)

Carry On Bags: Yes

Checked Bags: Yes

Solid food items (not liquids or gels) can be transported in either your carry-on or checked bags. Liquid or gel food items larger than 3.4 oz are not allowed in carry-on bags and should be placed in your checked bags if possible.Transportsicherheitsbehörde TSA

Sowohl flüssige Schokolade [Chocolate Liquid] wie auch feste Schokolade [Chocolate Solid] dürfen demnach auch bei Reisen in/von den USA im Handgepäck [Carry-On Bags] transportiert werden. Und zwar ebenfalls in Behältern mit max. 100 ml Fassungsvermögen, wie dies auch im EU-Raum und auch sonst fast überall auf der Welt der Fall ist.

Die Flüssigeiten-Regel an und für sich, so wie sie bei uns hier im EU-Raum zum Einsatz kommt, ist auch in den USA der Standard.  Nur halt, dass die Regel dort 3-1-1 Liquid Rule heißt.

Die TSA präzisiert dann weiter noch, dass sowohl flüssige wie auch feste Schokolade auch im Aufgabegepäck transportiert werden dürfen. Und dort entfällt die 100-ml-Regel. Man darf also dort auch flüssige Schokolade in größeren Mengen als 100-ml befördern.

 

Schokolade im Aufgabegepäck

Schokolade im Aufgabegepäck zu transportieren ist erlaubt. Die 100-ml-Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck entfällt hier logischerweise. Sie dürfen also auch größere Mengen an flüssiger Schokolade im Aufgabegepäck transportieren. Wie wir im letzten Abschnitt gesehen haben, ist dies auch bei USA-Reisen der Fall.