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Sind Pflanzen und Blumen im Handgepäck ERLAUBT? | FAQ

 

Achtung: Neue Regeln ab 2020!
Ab 2020 (genau genommen ab dem 14.12.2019) gibt es neue Regeln zu beachten. Ab sofort ist die Einfuhr von lebendem Pflanzenmaterial aus Drittländern nur noch dann gestattet, wenn Sie für diese über ein  Pflanzengesundheitszeugnis (PGZ) des Exportlandes verfügen. Diese neue Regel betrifft nicht nur ganze Pflanzen, sondern auch Pflanzenteile wie Äste, Blätter, Edelreiser, Gemüse, Früchte, Knollen, Schnittblumen, Samen & Pollen.Die Liste an Früchten, die bis anhin ohne PGZ importiert werden durften, ist nun ebenfalls viel kürzer geworden. Neu dürfen nur noch folgende Früchte ohne PGZ in den europäischen Raum eingeführt werden:Ananas comocus (Ananas), Cocos nucifera (Kokos), Durio bibethinus (Durian), Musa (Banane) und Phoenix dactylifera (Dattel).Für allen anderen Pflanzen gilt, dass der Import nur noch dann möglich ist, wenn Sie für die Pflanzen über ein PGZ verfügen. Die Pflanzen müssen zudem beim Pflanzenschutzdienst angemeldet sein.

 

Blumen und Pflanzen sind im Handgepäck innerhalb der EU generell erlaubt. Es gibt kein Gesetz und keine spezifische Regel, die den Transport im Allgemeinen im Handgepäck verbieten würde. Innerhalb der EU wird es in der Regel auch geduldet, wenn Sie die Blumen & Pflanzen in etwas Erde transportieren. Sie dürfen allerdings keine Erde aus Drittländern in ein EU-Land einführen. 

ZUDEM muss auch beachtet werden, dass es Blumen und Pflanzen gibt, die unter den Artenschutz fallen. Hier gilt, dass die Bestimmungen gemäß Washingtoner Artenschutzübereinkommen (=CITES) eingehalten werden müssen. Die EIN- und AUSFUHR aus/in die EU dieser Produkte bedarf in der Regel spezifischer Ein- und/oder Ausfuhrdokumente, je nachdem unter welchem Anhang (I, II, III) die Pflanzen (Blumen) im Washingtoner Artenschutzübereinkommen gelistet sind. Die Sachlage ist sehr komplex. Der Guru erklärt Ihnen HIER, wie Sie sich am besten mit der Materie vertraut machen!

Besondere Vorsicht ist bei Kakteen und Orchideen geboten. Denn alle Kakteen-Arten stehen unter Artenschutz und dürfen somit nie ohne entsprechende Bewilligung in die EU eingeführt oder aus der EU ausgeführt werden. Ähnlich verhält es sich mit Orchideen. Allerdings gibt es hier einige Ausnahmen, welche Sie bitte diesem Merkblatt des Bundesamtes für Naturschutz entnehmen.

Außerdem kann es je nach Land zusätzliche Beschränkungen für gewisse Agrarprodukte geben. Dies gilt es unbedingt bei der Botschaft des jeweiligen Ziellandes im Voraus abzuklären.

 

Was gibt es beim Transport weiter zu beachten?

Damit der Transport von Blumen und Pflanzen im Handgepäck reibungslos über die Bühne geht, beachten Sie ausserdem Folgendes:

  • Der Transport darf im Prinzip nicht in Wasser erfolgen, da Flüssigkeiten im Handgepäck gemäß den Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck reguliert sind. Eine Möglichkeit bestünde aber darin, eine faltbare leere Flasche im Handgepäck zu transportieren und diese nach der Sicherheitskontrolle mit Wasser zu füllen. Pflanze rein, voilà. Eine solche Trinkflasche nach der Sicherheitskontrolle mit Wasser aufzufüllen funktioniert mit Sicherheit. Das habe ich selbst schon oft gemacht. Aber ob das dann mit der Pflanze toleriert wird, das müssten Sie dann selbst herausfinden:=)
  • Während der Transport im Handgepäck von Blumen (natürlich auch Schnittblumen) und Pflanzen generell erlaubt ist, müssen Sie darauf achten, dass diese nicht aus dem Handgepäck herausragen. Denn auch für Pflanzen müssen die max. erlaubten Abmessungen für Handgepäck respektiert werden. Sie finden die erlaubten Maße und das erlaubte Maximalgewicht für alle namhaften Airlines in unserer Guru-Liste.
  • Basierend auf dem zweiten Punkt gilt es hinzuzufügen, dass Sie die Pflanze IN ihrem Handgepäckstück verstauen müssen, da generell neben dem regulären Handgepäckstück (Trolley, Rucksack) bei den meisten Airlines nur EIN persönlicher Gegenstand (wie etwa Laptoptasche oder Handtasche) und EIN Accessoire (Regenschirm, Lesestoff, etc.) an Bord gebracht werden dürfen. Pflanzen werden aber in der Regel weder als Persönlicher Gegenstand noch als Accessoire betrachtet. Ein loser Transport (z. B. in der Hand, Plastiksack, etc.) können Sie zwar versuchen und die Praxis hat gezeigt, dass dies in manchen Fällen toleriert wird, aber eben längst nicht immer:=)

Wie sieht es mit Blumensamen und Pflanzensamen aus?

Samen dürfen grundsätzlich ebenfalls transportiert werden. Sollte die Pflanzenart allerdings unter Artenschutz stehen, dann gelten die CITES-Bestimmungen auch für die entsprechenden Samen der Pflanzen. Wenn Sie die Samen also aus der EU ausführen oder in die EU einführen wollen, dann brauchen Sie dazu ebenfalls die entsprechenden CITES-Bescheinigungen.

 

Blumen und Pflanzen im Aufgabegepäck?

Grundsätzlich spricht nichts gegen einen Transport im Aufgabegepäck. Es gelten die gleichen Regeln wie bei einem Transport im Handgepäck. Allerdings entfällt logischerweise die Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck. Die Frage ist halt, ob die Pflanze die Flugreise im aufgegebenen Gepäck schadlos überstehen wird oder nicht. Falls Sie diese Frage für sich mit Ja beantworten können, dann ist ein Transport im Aufgabegepäck wohl sogar zu bevorzugen.

Im Internet, etwa in Foren zum Thema, werden Sie allerdings oft lesen,  dass man Samen problemlos ohne entsprechende Dokumente einführen darf. Das stimmt nicht. Aber es scheint so, als würden die Kontrolle diesbezüglich oft zu Wünschen übrig lassen…wenn Sie aber auf Nummer sicher gehen wollen, dann gilt definitiv: Auch für Samen müssen Sie, falls es nicht eine Spezialregel für Ihre Pflanze (Blume) gibt, bei Ein- und Ausfuhr über die entsprechenden Papiere verfügen.

 

Wo kann ich mich weiter über das Thema informieren?

Auszug aus der CITES-Datenbank WISIA vom Bundesamt für Naturschutz.Ich habe dabei nach dem Stichwort Kaktus gesucht. Die Datenbank listet einem dann ruck zuck alle Kakteen auf, die gemäß Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind. Die Abkürzung WA steht dabei für Washingtoner Artenschutzübereinkommen und die römischen Zahlen entsprechen dem Anhang (I, II oder III), in welchem die Art gelistet ist. Die Abkürzung EG steht für die Umsetzung des WAs im Europäischen Raum. Dabei entspricht Anhang I im Wesentlichen EG A, Anhang II EG B und Anhang III EG C.

 

Das Thema Blumen und Pflanzen im Reisegepäck ist weitaus komplexer als man zuerst vielleicht annehmen würde. Aus diesem Grunde hat der Guru die wichtigsten Informationsquellen für Sie zusammengestellt.

Um herauszufinden, ob Ihre Pflanze (Blume) unter Artenschutz steht oder nicht, besuchen Sie am besten die Webseite WISIA vom Bundesamt für Naturschutz. Geben Sie dort oben links im Feld Artnamen den Namen Ihrer Pflanze / Blume ein. Wenn Sie in der Datenbank nichts finden können, dann haben Sie Glück gehabt. Ihre Pflanze/Blume steht sehr wahrscheinlich nicht unter Artenschutz und ein allfälliger Transport erfordert in der Regel keine Dokumente.

Falls Ihre Pflanze allerdings in der Datenbank aufgeführt sind und Sie diese entweder in die EU ein- oder ausführen möchten, dann sind für die Ein- und Ausfuhr Dokumente notwendig. Welche Dokumente Sie benötigen, hängt davon ab, in welchem Anhang des Washingtoner Artenschutzabkommens = CITES (Cites I, II, oder III) ihre Pflanze fungiert.

 

Was ist in diesem Rahmen unter Ein- und Ausfuhr zu verstehen?

Es ist wichtig, dass Sie genau verstehen, was in diesem Zusammenhang genau unter Ein- und Ausfuhr gemeint ist.

EINFUHR steht hier für den grenzüberschreitenden Transport aus einem NICHT-EU-Staat in die EU.

AUSFUHR steht für den grenzüberschreitenden Transport aus der EU in einen Nicht-EU-Staat. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Grenze per Flugreise oder auf eine sonstige Art und Weise (Bahn, etc.) überschritten haben.

Welche Dokumente Sie für die Ein-/Ausfuhr von nach CITES geschützten Pflanzen und Blumen brauchen, erfahren Sie hier beim Bundesamt für Naturschutz 

Nochmals zur Erinnerung: Um herauszufinden, ob und in welchem Maße Ihre Pflanze nach WA geschützt ist, konsultieren Sie bitte die Datenbank WISIA

 

Weitreichende Infos zu CITES stellt Ihnen das Bundesamt für Naturschutz (BfN) zur Verfügung. Das BFN ist nämlich die deutsche Vollzugsbehörde für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen!

Schauen Sie sich dabei unbedingt die FAQ-Sektion zu CITES an. Dort werden die meisten Fragen, die Sie zu CITES und zum Transport Ihrer Blume/Pflanze haben könnten, kurz und prägnant beantwortet. Sehr empfehlenswert.

Vergessen Sie aber nicht, sich auch über die Einreisebestimmungen des Ziellandes schlau zu machen. Manche Länder verfügen über weitere Beschränkungen, was Agrarprodukte angeht und so könnte die Einfuhr einer Blume oder Pflanze unter Umständen trotzdem verboten sein, auch wenn Sie nicht unter Artenschutz steht.

Falls Sie Blumen und Pflanzen in die Schweiz einführen möchten, dann gilt es ebenfalls spezielle Bestimmungen zu beachten, da die Schweiz nicht zur EU gehört. Informationen zur Einfuhr von Pflanzen, Schnittblumen und Artenschutz CITES in der Schweiz finden Sie hier bei der Schweizerischen Eidgenössischen Zollverwaltung

 

Keine Kakteen, aber....

Wir haben in diesem Artikel gesehen, dass keine Kakteen aus Drittländern in die EU eingeführt werden dürfen, es sei denn, Sie haben die notwendigen Dokumente/Bescheinigungen dafür. Dasselbe gilt auch für die Ausfuhr der stacheligen Dinger.

Was die Einfuhr betrifft, so gibt es allerdings eine Ausnahme: Sogenannte Regenstöcke, auch Regenmacher genannt. Dabei handelt es sich um ein Effektinstrument, welches ursprünglich aus dem Norden Chiles stammt. Dieses Instrument wird aus dem Copado-Kaktus hergestellt.

Für den persönlichen Gebrauch dürfen pro Person bis zu drei solche Regenmacher dokumentfrei nach Deutschland importiert werden.

 

Was gilt für den Transport von Gewürzen?

Im Kontext von Pflanzen muss man sich natürlich auch die Frage stellen, ob denn der Transport von Gewürzen im Handgepäck legitim ist. Denn schlussendlich sind Gewürze ja nichts anderes als Pflanzenteile (Blätter, Blüten, Wurzeln, etc. die als geschmacksgebende Zutaten bei der Zubereitung von Speisen und Getränken verwendet werden.

Der Guru hat sich damit bereits beschäftigt und einen kleinen Artikel dazu geschrieben: Gewürze im Handgepäck.