Nicht jeder Gegenstand ist im Handgepäck ein gern gesehener Gast.
Während es bei vielen Gegenständen allerdings noch einigermaßen einleuchtend erscheinen mag, wieso diese nicht im Handgepäck befördert werden dürfen, herrscht wiederum bei anderen Gegenständen große Verwirrung darüber, ob diese nun im Handgepäck die Flugreisen antreten dürfen, ins Aufgabegepäck wandern müssen oder eventuell gar nicht befördert werden können.
Unter den Dingen, die im Handgepäck zu Probleme führen können, nehmen Flüssigkeiten eine Sonderstellung ein.
Denn kaum einer blickt hier komplett durch, was eigentlich genau Sache ist.
Hintergrund für dieses Flüssigkeiten-Drama ist ein geplanter Anschlag mit flüssigem Sprengstoff in England aus dem Jahre 2006.
Dieser Anschlag, bei dem Terroristen Getränkeflaschen mit flüssigem Sprengstoff an Bord eines Flugzeuges schmuggeln wollten, konnte zwar durch die britischen Behörden vereitelt werden.
Allerdings warf dieser Vorfall große Fragen im Bereich der Flugsicherheit auf und die Europäische Union beschloss daraufhin, die Mitnahme von Flüssigkeiten an Bord erheblich zu beschränken, was vielen Passagieren (verständlicherweise) nicht sonderlich gefällt.
Heute wollen wir uns in diesem Zusammenhang mit dem Thema „Desinfektionsmittel im Handgepäck“ beschäftigen.
Darf Desinfektionsmittel im Handgepäck befördert werden?
Desinfektionsmittel sind im Handgepäck erlaubt, sofern diese die Beschränkungen für Flüssigkeiten im Handgepäck nicht verletzen und diese nicht leichtentzündlich sind.
Der Transport Ihres Desinfektionsmittels im Handgepäck muss folgendermaßen erfolgen:
- Der Desinfektionsmittel-Behälter darf nicht mehr als 100-ml-Fassungsvermögen aufweisen
- Der Behälter mit dem Desinfektionsmittel muss in einem speziellen Kunststoffbeutel für Flüssigkeiten verstaut werden
- Dieser Beutel für Flüssigkeiten darf höchstens ein Fassungsvermögen von einem Liter aufweisen
- Der Beutel muss transparent und wiederverschließbar sein
- Es ist nur ein solcher Beutel pro Person gestattet.
- Sie müssen den Flüssigkeiten-Beutel an der Sicherheitskontrolle gesondert vorzeigen
Viele gängige Desinfektionsmittel sind allerdings leicht entzündlich sind (Basis ist meist Alkohol, sprich Ethanol oder 2-Propanol) und müssen somit an der Sicherheitskontrolle oft zurückgelassen werden.
Suchen Sie nach diesem Symbol auf dem Desinfektionsmittel
Wenn Sie auf Ihrem Desinfektionsmittel das Gefahrensymbol für leicht entzündlich vorfinden, dann dürfen Sie dieses im Handgepäck nicht mitnehmen.
Wie sieht es mit Desinfektionstüchern im Handgepäck aus?
Hand-Desinfektionstüchern enthalten im Gegensatz zu flüssigen Desinfektionsmitteln nur einen geringen Teil an Flüssigkeit.
Dadurch werden diese an der Sicherheitskontrolle in aller Regel auch nicht zu den Flüssigkeiten gezählt. Somit müssen Sie diese im Normalfall auch nicht gesondert vorzeigen und auch nicht im Kunststoffbeutel für Flüssigkeiten unterbringen.
Allerdings gilt auch hier, dass diese nicht leichtentzündlich sein dürfen.
Sollte also auf der Verpackung das Gefahrensymbol für leichtentzündlich figurieren, dann dürfen Sie diese ebenfalls NICHT ins Handgepäck mitnehmen.
Alternativen zu herkömmlichen Desinfektionsmitteln
Je nachdem, was Sie genau sauber machen möchten, gibt es auch Alternativen zu herkömmlichen Desinfektionsmitteln. Sollten Sie beispielsweise eine Wunde am Körper behandeln wollen, dann könnte die Salzwasser-Methode für Sie genau das Richtige sein.
Es handelt sich dabei um eine Wundspülung mit Salzwasser. Lösen Sie dazu einfach einen gestrichenen Löffel Kochsalz in einem halben Liter abgekochten Wasser auf. Lassen Sie das Wasser dann zuerst abkühlen, bevor Sie mit der Wundspülung fortfahren.
Der Tipp mit der Salzwasser-Methode stammt übrigens von praxisvita.de. Dort gibt es noch viele weitere tolle Tipps, um Wunden natürlich zu desinfizieren. Beispielsweise würde auch Speichel desinfizierend wirken, so praxisvita.de.
Schürf- und Schnittwunden, Verbrennungen sowie entzündete Wunden würden außerdem nach einer Behandlung mit speziellem Manuka-Honig aus der Apotheke schneller heilen, so heißt es im Artikel „Erste Hilfe – Wunder desinfizieren“ von praxisvita.de weiter.
Der Vorteil von diesen drei Arten der natürlichen Wundheilungliegt natürlich gerade bei Flugreisen auf der Hand. Sie müssen dazu kein Desinfektionsmittel (im Handgepäck) transportieren und kommen so garantiert auch an der Sicherheitskontrolle nicht in Schwierigkeiten.
Denn Salz, Ihr eigener Speichel und etwas Manuka-Honig (Achtung bei Honig, hier Flüssigkeiten-Regel beachten) lassen sich auf Ihrer Flugreise im Handgepäck sicherlich leichter transportieren als Desinfektionsmittel.
Hallo allerseits! Ich bins Marcel, der Handgepäck-Guru. Auf meiner Webseite handgepaeck-guru.de präsentiere Ich Ihnen 20 Jahre Erfahrung im Bereich Handgepäck und stelle Ihnen wertvolle Tipps und Tricks zur Verfügung – für möglichst entspannte Flugreisen!