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Alkohol im Handgepäck | ALLES was Sie darüber wissen müssen

Alkohol im Handgepäck

 

Darf man eine Flasche Jack Daniels ins Handgepäck packen oder muss die ins aufgegebene Gepäck? Und wie war das nochmal mit Alkohol aus dem Duty-Free-Shop? Den darf man ja wohl mitnehmen, oder? Aber unter welchen Bestimmungen genau?

Der Guru hat sich mal wieder die Nächte um die Ohren geschlagen und sich durch das Dickicht der Handgepäck-Bestimmungen hindurchgekämpft, um dieses Mal herauszufinden, wie das nun mit Alkohol im Handgepäck genau aussieht.

Gekoppelt mit seinen eigenen Reiseerfahrungen, hat er für Sie wie immer die ausführlichsten und nützlichsten Informationen rund ums Thema aufgearbeitet und präsentiert Ihnen nun diese, wie gewohnt, auf dem Silbertablett. Prost!
 

 

Dürfen Sie Alkohol im Handgepäck mitführen? 

Alkohol im Handgepäck ist grundsätzlich verboten. Allerdings gibt es eine Ausnahme von dieser Regel. Einerseits dürfen Sie Alkohol nach der Sicherheitskontrolle in einem Duty-Free-Shop (innerhalb der EU in einem Travel Value Shop) erwerben und diesen dann im Handgepäck mitführen. Der Transport muss, falls es sich um eine Flugreise mit Zwischenstopp/Anschlussflug handelt, zwingend in einem offiziellen versiegelten Duty-Free-Bag, auch STEB-Beutel (Security Tamper Evident Bag) erfolgen. In diesem Falle können Sie den Alkohol dann zusätzlich zu Ihrem regulären Handgepäck mit an Bord nehmen. Diesen Duty-Free-Beutel bekommen Sie übrigens direkt im Duty-Free-Shop/Travel Value Shop. Der Beutel, den man übrigens ganz leicht am roten Rand erkennt, darf erst geöffnet werden, wenn Sie das finale Reiseziel erreicht haben. In jedem Falle gilt es zusätzlich die Zollbestimmungen des Ziellandes zu beachten. Die Menge an Alkohol, die dabei zollfrei importiert werden darf, ist je nach Raum (EU-Raum, etc.) und/oder Zielland begrenzt. 

 

Alkohol aus dem Duty-Free-Shop / Travel Value Shop

Duty-Free-Shop in Dubai.

 

Wir haben gesehen, dass die einzig vernünftige Methode, um Alkohol im Handgepäck zu transportieren darin besteht, Alkohol im Duty-Free-Shop zu erwerben.

Nun gilt es, als Erstes zu erwähnen, dass es Duty-Free-Shoppping im Sinne von steuerfreies Shopping in der EU gar nicht mehr gibt. Im Jahr 1999 wurde der Duty-Free-Verkauf nämlich innerhalb der EU abgeschafft.

Zollfreie Waren einkaufen (also eben Duty-Free-Shopping) kann seither nur noch, wer entweder AUS DER EU HERAUS oder IN DIE EU reist.

Innerhalb von der EU gibt es nun die sogenannten Travel Value Shops. Diese Shops können Ihnen zwar keine Zollbefreiung bieten, sind aber dennoch in vielen Fällen wenigstens etwas billiger als herkömmliche Händler und Verkaufsstellen.

 

Was gibt es nun aber konkret beim Kauf von Alkohol in Duty-Free Shops zu beachten?

Bei einem Direktflug gibt es in Sachen Duty-Free-Flüssigkeiten nicht viel zu beachten. Kaufen Sie die Flüssigkeiten einfach im Duty-Free-Shop / Travel Value Shop und transportieren Sie die Flüssigkeiten in der Tasche, die Sie dazu vom Verkaufspersonal erhalten. Bewahren Sie ebenfalls die Quittung auf.

Wenn Sie allerdings einen Flug mit Zwischenstopp/Anschlussflug antreten (innerhalb der EU, aber vor allem auch dann,  wenn es AUS der EU hinaus oder IN die EU hinein geht), dann muss für die Flüssigkeiten Folgendes beachtet werden, damit es nicht zu Problemen kommt. Grund dafür ist die Tatsache, dass bei Flügen mit Zwischenstopp(s) (eine) zusätzliche Sicherheitskontrolle(n) durchlaufen werden müssen und da müssen diese Duty-Free-Flüssigkeiten (Travel Value Shop Flüssigkeiten) entsprechend transportiert und gekennzeichnet werden, um an der Sicherheitskontrolle nicht für Probleme zu sorgen:

  • Die Spirituosen müssen in einem speziellen, manipulationssicheren, versiegelten Beutel (auch STEB-Beutel genannt) transportiert werden. Der Duty-Free-Shop stellt diese Beutel zur Verfügung.
  • Die Tasche muss dabei bis zum Ende der letzten Teilstrecke verschlossen und versiegelt bleiben
  • Der Beutel muss mit einem von außen sichtbaren Beleg mit Verkaufsdatum und -ort ausgestattet sein

Wenn Sie in ein Drittland reisen, machen Sie sich in so einem Falle am besten vorrangig bei der Auslandvertretung des jeweiligen Landes über die dort geltenden Bestimmungen für Flüssigkeiten schlau. Denn nicht jedes Land behandelt die Flüssigkeiten-Thematik auf dieselbe Art und Weise.  Sollten Sie in Deutschland ansässig sein, so finden Sie hier eine Auflistung aller ausländischen Vertretungen in Deutschland.

Fragen Sie beim Personal im Duty-Free-Shop nach!

Zugegebenermaßen ist die ganze Thematik rund um „Duty-Free-Alkohol und -Flüssigkeiten“ nicht ganz leicht zu verstehen. Wenn Sie einen internationalen Flug mit Zwischenstopps/Anschlussflügen (in ein Drittland) antreten und Duty-Free-Waren dabei haben, tun Sie gut daran, kurz beim Duty-Free-Personal nachzufragen, wie Sie am besten vorgehen müssen.

So laufen Sie nicht Gefahr, dass Sie Ihre Flüssigkeiten bei der nächsten Sicherheitskontrolle abgeben müssen!

 

Wertvolle Tipps für internationale Flüge mit Anschlussflug

Um zu verhindern, dass Ihnen Ihre wertvollen Duty-Free-Spirituosen bei Flügen mit Anschlussflug bei der Sicherheitskontrolle am Transitflughafen abgeknöpft werden, könnten Sie unter Umständen auch Folgendes in Erwägung ziehen:

  1. Checken Sie Ihr Aufgabegepäck nur bis zum Transitflughafen durch. So haben Sie am Transitflughafen die Möglichkeit, Ihren Duty-Free-Alkohol im aufgegebenen Gepäck zu verstauen und können so die Flüssigkeiten-Regel fürs Handgepäck geschickt umgehen. Allerdings ist auch hier Vorsicht geboten: Planen Sie genügend Zeit ein am Transitflughafen, um das Aufgabegepäck erneut einzuchecken! Sonst funktioniert das Ganze natürlich nicht!
  2. Die zweite Methode, um zu verhindern, dass Ihnen Duty-Free-Waren am Transitflughafen an der Sicherheitskontrolle abgeknöpft werden, besteht schlicht und einfach darin, die Duty-Free-Waren erst am Transitflughafen zu kaufen. Das geht aber natürlich nur, wenn sich der Transitflughafen nicht in der EU befindet, denn wenn der Transitflughafen bereits in der EU ist, dann können Sie dort nicht mehr zollfrei einkaufen, da echte Duty-Free-Shops ja eben in der EU bereits 1999 abgeschafft wurden.

 

Zollbestimmungen (Freimengen)

Weinliebhaber innerhalb der EU haben guten Grund zum Lachen, denn Wein darf innerhalb der EU-Grenzen aus verbrauchsteuerrechtlicher Sicht in unbegrenzter Menge mitgebracht werden. Allerdings müssen natürlich die weinrechtlichen Vorschriften für den Transport beachtet werden.

 

Nun können Sie natürlich im Duty-Free-Shop nicht nach Lust und Laune Alkohol einkaufen, denn abgesehen davon, wie viel Alkohol gemäß den Airlines mitgenommen werden darf, will natürlich auch die Zollbehörde hier noch ein Wörtchen mitreden. Der Guru hat im Folgenden für Sie die Bestimmungen zusammengestellt. Bei den folgenden Bestimmungen handelt es sich um die Freimengen für den persönlichen Gebrauch, die zollfrei eingeführt werden dürfen. 

 

Einfuhr nach Deutschland und allgemein in die EU bei Rückkehr aus NICHT-EU-STAAT

Alkohol und alkoholische Getränke, vorausgesetzt der Einführer ist mindestens 17 Jahre alt:

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Volumenprozent oder mehr ODER
  • 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent ODER
  • eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren UND
  • 4 Liter nicht schäumende Weine UND
  • 16 Liter Bier

 

Einfuhr nach Deutschland und allgemein in die EU bei Rückkehr aus EU-STAAT

Bei der Rückkehr nach Deutschland oder in ein anderes Land der EU aus einem EU Land gelten die folgenden Freimengen für Alkohol.

  • Spirituosen (Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka, Gin, etc): 10 Liter
  • Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 10 Liter
  • Zwischenerzeugnisse: (z. B. Sherry, Portwein und Marsala): 20 Liter
  • Schaumwein: 60 Liter
  • Bier: 110 Liter
  • Keine Beschränkung für Wein. Allerdings müssen bei einem Transport die weinrechtlichen Vorschriften beachtet werden.

Einfuhr von Alkohol in die Schweiz

In der Schweiz sind die Freimengen für Alkohol nicht identisch mit denen in Deutschland, da die Schweiz nicht zur EU gehört. Die Freimengen in der Schweiz für alkoholische Getränke sind:

  • Für Alkohol mit einem Alkoholgehalt bis 18% Vol: insgesamt 5 Liter und das Mindestalter der Person muss 17 Jahre betragen
  • Für Alkohol mit einem Alkoholgehalt über 18%: insgesamt 1 Liter und das Mindestalter der Person muss ebenfalls 17 Jahre betragen
  • Getränke mit einem Akoholgehalt bis 0,5% werden am Schweizer Zoll nicht als alkoholische Getränke betrachtet.

Weiterführende Informationen zur Einfuhr von alkoholischen Getränken und weiteren (abgabenfreien) Waren finden Sie hier bei der Eidgenössischen Zollverwaltung

 

Alkohol im Aufgabegepäck

Um die Frage „Wie viel Alkohol darf im Handgepäck befördert werden“ abschließend zu beantworten, möchte ich auch kurz noch darauf eingehen, wie viel Alkohol denn im Aufgabegepäck befördert werden darf.

Im Aufgabegepäck greift die Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck logischerweise nicht und so dürfen Sie im aufzugebenden Gepäck generell mehr Flüssigkeiten, und dementsprechend auch Alkohol, transportieren.

Selbstverständlich gilt es auch beim Transport im Aufgabepgepäck die Einreisebestimmungen des Ziellandes in Sachen Alkohol und Spirituosen zu beachten. Schauen Sie also auch hier unbedingt darauf, dass Sie nur so viel Alkohol einführen, wie gemäß Zollbestimmungen (Zielland) erlaubt ist.

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Dieser Alkohol darf gar nicht importiert werden

Gewisser Alkohol wie z. B. dieser Schlangenschnaps aus Laos darf gar nicht importiert werden. Dasselbe gilt beispielsweise auch für Skorpion-Whisky. Hier gilt allgemein: Enthält der Alkohol „Substanzen“ von Tieren oder Pflanzen, die gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unter Artenschutz stehen, dann ist der Import verboten.

 

Es gibt auch Alkohol, der gar nicht transportiert werden darf, weder im Handgepäck noch im Aufgabegepäck. Darunter fällt z. B. das (beliebte) Souvenir Schlangenschnaps, auch Schlangenwein genannt. Dieser Schnaps, bei dem echte Kobras im Alkohol eingelegt werden, darf keinesfalls nach Deutschland (oder auch sonst in die EU) eingeführt werden. Der Import ist verboten.

Grund dafür ist die Tatsache, dass Kobras unter Artenschutz stehen und zwar gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Im WA finden sich neben Tieren auch eine ganze Reihe an Pflanzen, die unter Artenschutz stehen. Allgemein gilt, dass alle Pflanzen und Tiere, welche im Artenschutzübereinkommen aufgenommen worden sind, geschützt sind. Dies gilt auch für alle Teile und Produkte, welche aus diesen Tieren und Pflanzen hergestellt wurden.

Schlangenschnaps als Reisesouvenir mit nach Hause zu bringen, ist also absolut tabu. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, von welchen Souvenirs Sie ebenfalls besser die Finger lassen sollten, dann führen Sie sich doch unseren Artikel: Diese 8 Souvenirs bringen Sie garantiert in Schwierigkeiten zu Gemüte.

 

Häufig gestellte Fragen zum Thema Alkohol im Handgepäck

 

Darf man Alkohol mit ins Flugzeug nehmen?

Alkohol im Handgepäck mit an Bord zu nehmen ist aufgrund der Regelung für Flüssigkeiten im Handgepäck verboten (Ausnahme: Alkohol, der im Duty-Free-Shop gekauft wurde. Dieser darf aber auf dem Flug weder geöffnet, noch getrunken werden.) Im Aufgabegepäck darf Alkohol grundsätzlich transportiert werden; allerdings müssen jeweils die Zollbestimmungen und die Ein-/Ausreisebedingungen der involvierten Länder studiert werden. 

 

Darf ich an Bord meinen eigenen Alkohol konsumieren?

Der Konsum von eigenem Alkohol an Bord ist streng verboten. Aber nicht nur das. Auch die Mitnahme von Alkohol im Handgepäck an und für sich ist verboten. 

 

Kann ich Alkohol, den ich im Duty Free Shop gekauft habe, an Bord des Flugzeuges trinken?

Alkohol, der im Duty Free Shop gekauft wurde, darf an Bord unter keinen Umständen getrunken werden. Darüber hinaus dürfen Waren, die im Duty Free gekauft werden vor dem Erreichen des Endziels gar nicht erst geöffnet werden. 

 

Darf man eine Flasche Alkohol in den Koffer packen?

Wenn es sich um Aufgabegepäck handelt, dann dürfen Sie grundsätzlich eine Flasche Alkohol mitnehmen. Im Handgepäck ist Alkohol verboten (außer es handelt sich um Alkohol aus dem Duty-Free-Shop. Zusätzlich gilt es die Zollbestimmungen und die Ein-/Ausreisebedingungen der jeweilige Länder zu betrachten. Je nach Reiseland unterscheiden sich hier die Bestimmungen erheblich.