Zigaretten im Handgepäck transportieren ist erlaubt. Wieviele Zigaretten man auf dem Flug mitnehmen darf, hängt dabei von den Einfuhrbestimmungen des Ziellandes ab. Dementsprechend können Sie als Reisender auf der Rückreise aus einem EU-Staat nach Deutschland maximal 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren und 1 Kilogramm Rauchtabak steuerfrei einführen. Als Reisender auf der Rückreise aus einem NICHT-EU-Staat sowie aus den Sondergebieten Kanarische Inseln, Britische Kanalinseln und von der Insel Helgoland nach Deutschland liegen die Richtmengen bei 200 Zigaretten ODER 100 Zigarillos oder 50 Zigarren ODER 250 Gramm Rauchtabak ODER einer anteiligen Zusammenstellung dieser Waren. Allerdings gelten diese Richtmengen (sowohl für EU-nach-EU wie Nicht-EU-nach-EU) NUR wenn folgende Voraussetzungen eingehalten werden.
- Die reisende Person muss mindestens 17 Jahre alt sein
- Der Reisende muss die betreffenden Waren persönlich mit sich führen. Achtung: Als mitgeführt gelten auch auf dem gleichen Beförderungsweg des Reisenden im Voraus oder im Nachhinein versendete Waren. Wenn Sie allerdings Ihr Reisepäck auf dem Postweg voraus- oder nachsenden, dann gilt es NICHT als mitgeführt
- Die Waren müssen für den persönlichen Gebrauch, den eigenen Haushalt oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für Dritte ist strikt verboten, ebenso das Mitführen für gewerbliche Zwecke.
Wichtiger Hinweis: Diese Richtlinien für die erlaubten Freimengen von Zigaretten gelten sowohl für das Handgepäck wie auch für das Aufgabegepäck und zwar KOMBINIERT. Wenn Sie also beispielsweise von Frankreich nach Deutschland reisen und im Aufgabegepäck 4 Stangen Zigaretten mitführen, dann können Sie unterwegs (Duty Free Shop) nur noch 4 weitere Stangen kaufen und als Zigaretten im Handgepäck mitnehmen. Falls Sie mehr als diese insgesamt 8 Stangen einführen, dann müssen sie bei der Einfuhr steuern bezahlen.
E-Zigaretten müssen zwingend im Handgepäck mitgeführt werden, denn 2015 hat die internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO verkündet, dass E-Zigaretten, – genauer formuliert die Akkus – von Passagieren und Crew-Mitgliedern NICHT mehr im Aufgabegepäck transportiert werden dürfen. Der Akku muss also ins Handgepäck. Das Liquid – also die zu verdampfende Flüssigkeit der E-Zigarette – kann in der Regel sowohl im Aufgabegepäck wie auch im Handgepäck mitgeführt werden. Wenn das Liquid allerdings im Handgepäck mitgeführt wird, dann gelten die allgemeinen Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck. Falls es im Aufgabegepäck transportiert wird, dann gibt es, wie bei anderen Flüssigkeiten, im Prinzip keine Mengenbeschränkung. Das Dampfen an Bord ist generell verboten. (Stand: November 2017)
Zigaretten | E-Zigaretten | |
---|---|---|
Im Handgepäck | ERLAUBT | ERLAUBT (Für Liquid gelten Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck! |
Im Aufgabegepäck | ERLAUBT | NICHT ERLAUBT (nur Liquid im Aufgabegepäck ist zwar erlaubt. Akku aber verboten) |
Zigaretten | Sonderbestimmungen für Reisen innerhalb der EU mit Durchquerung eines Nicht-EU-Landes
Sollten Sie bei Ihrer Reise innerhalb der EU ein Nicht-EU-Land durchqueren, wie etwa die Schweiz, dann gilt es ein paar Dinge zu beachten. In Nicht-EU-Ländern können ggfs. andere Regelungen, wie geringere Reisefreimengen und abweichende nationale Vorschriften in Bezug auf Zigaretten (und auch andere Genussmittel!) vorherrschen. Beispielsweise liegt die Freimenge für Zigaretten in der Schweiz bei 250 Stück (Stand November 2017). Darüber hinaus gibt es in der Schweiz auch eine umfängliche Wertfreigrenze von 300 Franken, die je nachdem zu beachten ist. Hier finden Sie mehr Informationen dazu. Bei Ihrer Einreise nach Deutschland können Sie Genussmittel allerdings im Rahmen der obengenannten Richtmengen steuerfrei einführen, sofern Sie einen Nachweis erbringen können, dass Ihre Waren aus dem freien Verkehr der EU stammen. Dieser Nachweis kann beispielsweise durch die Vorlage von Rechnungen und Kassenbelegen erbracht werden.
In welchen Ländern sind E-Zigaretten überhaupt erlaubt?
In vielen Ländern stellt der Umgang und die rechtliche Grundlagen für E-Zigaretten (privater Gebrauch, Import, Export, Herstellung) eine Grauzone dar. Es ist dementsprechend praktisch unmöglich, eine akurate Liste mit den entsprechenden Informationen über alle Länder zur Verfügung zu stellen und diese laufend zu aktualisieren. Gemäss den Erfahrungsberichten etlicher Dampfer (z. B. in Foren, Blogs, etc) scheinen die Behörden zudem in sehr vielen Ländern der Nutzung von E-Zigaretten mit grosser Willkür entgegenzutreten. Es werden teilweise Strafen verhängt, wo es offenbar gar keine rechtliche Grundlage für den Sachverstand gibt, Importe werden teilweise in Ländern verweigert, wo gar kein offizielles Import-Verbot besteht und in gewissen Regionen wird gedampt was das Zeug hält, obwohl es auf dem Papier eigentlich verboten ist. Aus diesem Grund können wir hier nur Tendenzen für die verschiedenen Länder dieser Welt aufstellen. Für die weiteren Informationen rund um die Bestimmungen und Regeln betreffend des Gebrauchs von E-Zigaretten erscheint uns eine Aufteilung in drei Regionen sinnvoll:
- Alle EU-Länder
- Alle Länder in Europa, die nicht EU-Mitglied sind
- Alle restlichen Länder
Darüber hinaus machen wir hier nur Angaben zum persönlichen Gebrauch (darf gedampft werden oder nicht), zur Einfuhr (Darf ich meine E-Zigarette in das Zielland mitnehmen oder nicht und falls ja, unter welchen Bedingunge) und zu den Restriktionen, die im Zielland bezüglich der erlaubten Dampferzonen (an welchen Orten und Bereichen darf im Zielland überhaupt gedampft werden und wo ist dae Dampfen untersagt?) Diese Informationen dürfte unsere Leser am meisten interessieren und deckt den Kernbereich dieses Blogs ab. Was die Manufaktur und den Vertrieb (On/Offline) von E-Zigaretten in den Zielländern angeht, kontaktieren Sie bitte andere Quellen.
1. Alle EU-Länder
Das Dampfen in EU-Ländern ist generell erlaubt. Der Import von E-Zigaretten ist ebenfalls erlaubt. An welchen Orten innerhalb der Länder aber genau gedampft werden darf, ist länderspezifisch. Generell darf dort gedampft werden, wo auch geraucht werden darf. Weitere Informationen zu den „erlaubten Zonen“ in einzelnen EU-Ländern werden in Kürze folgen.
2. Alle Länder in Europa, die nicht EU-Mitglied sind
- Albanien: Im Internet konnten wir dazu keine Informationen finden. Es kann aber wohl davon ausgegangen werden, dass das Dampfen von E-Zigaretten erlaubt ist. Dass E-Zigaretten in Albanien allerdings wohl noch nicht so richtig angekommen sind, entnehmen wir diesem Artikel hier.
- Liechtenstein: In Liechtenstein darf gedampft werden. Über den Einfuhr von E-Zigaretten zum persönlichen Gebrauch nach Liechtenstein haben wir allerdings keine Informationen gefunden. Allerdings gilt es zu beachten, dass Liechtenstein über keinen eigenen Flughafen verfügt und dementsprechend auch keine Informationen über die Einfuhr von E-Zigaretten über den Flugweg gemacht werden können.
- Schweiz: Das Dampfen ist generell erlaubt. E-Zigaretten ohne Nikotin können in der Schweiz frei verkauft werden. Der Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist hingegen verboten. Deren Import für den Eigengebrauch ist jedoch erlaubt. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Türkei: In der Türkei darf man dampfen. Dass Touristen E-Zigaretten mit ins Land bringen, scheint ebenfalls toleriert zu werden. Erfahrungsbericht gibt es hier
3. Alle restlichen Länder
- China: Die E-Zigarette wurde in China erfunden. Im Mutterland des Dampfens ist Dampfen zum Glück auch nach wie vor erlaubt. Da ich selbst Sinologie studiert habe und schon über 10 Mal in China war kann ich allerdings mit Sicherheit sagen, dass E-Zigaretten in China (noch) nicht wahnsinnig populär sind. Wo genau gedampft werden kann, scheint noch nicht klar reguliert zu sein. In Bereichen, wo auch geraucht werden kann, darf in der Regel aber sicherlich auch gedampft werden. In China gibt es allgemein sehr viele Hinweise mit Rauchverboten, das kümmert aber oft niemanden und es wird nach wie vor an vielen Orten geraucht, obwohl an vielen Orten das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und auch Restaurants mittlerweile gesetzlich verboten ist.
In welchen Ländern sind E-Zigaretten komplett verboten und wo gelten starke Restriktionen?
Der Besitz und das Dampfen von E-Zigaretten ist momentan (Stand 14. November) in den folgenden Ländern komplett verboten : Malaysia, Singapur und Vietnam. In den folgenden Ländern gelten in Bezug auf E-Zigaretten starke Restriktionen: Thailand, Brunei und Kambodscha. Wir empfehlen Ihnen in diesen 6 Ländern komplett die Finger von E-Zigaretten zu lassen. Eine Einfuhr von E-Zigaretten nach Malaysia, Singapur und Vietnam ist selbstredend strikt untersagt, doch auch bezüglich Thailand, Brunei und Kambodscha möchten wir Ihnen dringend davon abraten, E-Zigaretten einführen zu wollen. Das Risiko, dass dabei etwas schief geht, ist einfach viel zu gross! Also Finger weg von E-Zigaretten in diesen Ländern.