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Reisegepäckversicherung: ALLES was Sie darüber wissen müssen


Ein viel diskutiertes Thema in Verbindung mit Flugreisen stellen Reisegepäckversicherungen dar. Leider herrschen in diesem Bereich mehr Verunsicherungen als Versicherungen, darum hat sich der Guru in den Dschungel der Reise(gepäck)versicherungen begeben und sich mächtig ins Zeug gelegt, um in dieser Sache Licht ins Dunkel zu bringen. Im Folgenden schauen wir uns nun genau an, was es mit den Reisegepäckversicherungen auf sich hat und ob es sich überhaupt lohnt, eine solche abzuschliessen.

 

 

Was ist eine Reisegepäckversicherung?

Eine Reisegepäckversicherung ist eine Spezialversicherung, mit der Sie Ihr Gepäck auf Reisen versichern können. Eine Reisegepäckversicherung versichert Ihr Gepäck in der Regel in diesen vier Fällen:

  • Bei Diebstahl
  • Bei Abhandenkommen des Gepäcks
  • Bei Beschädigung des Gepäcks
  • Bei einer Verspätung des Gepäcks am Bestimmungsort

Die genauen Leistungen, die in diese Fällen erbracht werden, können sich aber je nach Versicherer und je nach Fall erheblich von einander unterscheiden.

Bei Flugreisen versichert Ihre Reisegepäckversicherung in der Regel sowohl ihr aufgegebenes Gepäck wie auch Ihr Handgepäck. Hier ist allerdings Vorsicht geboten. Ob und wie viel im Schadensfall genau bezahlt wird, hängt bei vielen Gegenständen davon ob, ob und wie diese transportiert wurden.

Beispielsweise haften manche Versicherungsunternehmen nicht für Wertsachen, die im aufgegebenen Gepäck untergebracht wurden. Bei anderen Gegenständen wiederum greift der Reiseschutz nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der festgelegten Versicherungssumme.

Die Versicherer bieten Reisegepäckversicherungen in der Regel in zwei verschiedenen „Formaten“ an: Als Einmalschutz oder als Jahresschutz. Wie die Namen bereits erahnen lassen, bieten Ihnen der Einmalschutz einmaligen Schutz für eine spezifische Reise (die Reise, die konkret im Vertrag angegeben wird), während der Jahresschutz alle ihrer Reisen innerhalb des Vertragsjahres versichert.

Wer oft unterwegs ist, der kommt mit einem Jahresschutz oftmals billiger weg als mit einem Einmalschutz. Wer in einem Kalenderjahr nur eine einzige Reise (oder vielleicht höchstens zwei) Reisen antritt, für den ist wohl der Einmalschutz in den meisten Fällen die bessere, sprich günstigere Option.

 

Wer braucht eine Reisegepäckversicherung?

Eine solche Spezialversicherung ergibt insbesondere Sinn für Reisende, die wertvolle Gegenstände im Gepäck transportieren. Ein weiterer Grund für eine Reisegepäckversicherung stellt eine besonders lange Reise dar. Denn umso länger Sie auf Reisen sind, desto wahrscheinlicher tritt auch der Fall ein, dass Sie Ihr Gepäck beschädigt wird oder verloren geht.

Kleiner Guru-Tipp
Sollten Sie eine Hausratsversicherung haben, dann kann dies unter Umständen eine Reisegepäckversicherung überfällig machen, da Ihr Urlaubsgepäck über die Hausratspolice – durch die sogenannte „Außenversicherung“ – eventuell bereits versichert ist. Und wenn dem nicht so ist, dann können Sie eventuell bei Ihrer Hausratsversicherung die Option „Reisegepäck“ als zusätzliche Option buchen. Bevor Sie sich für eine Reisegepäckversicherung entscheiden, klären Sie also unbedingt ab, ob Ihr Gepäck bereits über Ihre Hausratsversicherung versichert ist (oder versichert werden kann). Allerdings gilt es zu beachten, dass eine Hausratsversicherung unter Umständen nur bei Raub, nicht aber bei einem normalen Diebstahl haftet. Dies gilt es ebenfalls abzuklären.

 

Wer braucht KEINE Reisegepäckversicherung?

Wer keine speziell wertvollen Gegenstände im Gepäck transportiert, der sollte auf eine Reisegepäckversicherung verzichten.

Wie bereits oben beschrieben, kann es zudem sein, dass Ihr Gepäck bereits durch Ihre Hausratsversicherung versichert ist. Klären Sie dies ab. Und wenn dies der Fall ist, dann können Sie sich eine separate Gepäckversicherung gegebenenfalls sparen.

Außerdem gibt es auch Kreditkartenangebote, bei denen eine Reiseversicherung inklusive ist. In dieser Reiseversicherung ist teilweise auch bereits eine Reisegepäckversicherung inklusive.

Wer teure Gegenstände im aufgegebenen Gepäck transportieren möchte, der sollte zudem unbedingt zuerst abklären, ob die gewünschten Gegenstände (bei einem Transport im Aufgabegepäck) überhaupt von der Versicherung abgedeckt werden oder nicht.

So haftet beispielsweise ELVIA (Allianz) nicht für Video-, Film- und Fotoapparate (samt Zubehör), welche im Aufgabegepäck verstaut wurden, da bei ELVIA für solche Gegenstände im Aufgabegepäck ein Haftungsausschluss vorliegt. Für viele weitere Gegenstände bieten die Versicherer eventuell nur eingeschränkten Versicherungsschutz an und zahlen dann beispielsweise nur bis 50% der Versicherungssumme und teilweise auch nur bis zu einem vordefinierten Maximalbetrag (welcher sich je nach „Produktkategorie“ unterscheiden kann).

 

Für welche Reisearten dient eine solche Versicherung überhaupt?

Eine Reisegepäckversicherung gilt in aller Regel für alle Reisearten: Zug, Flugzeug, Schiff, etc.

 

Eine Reisegepäckversicherung beschränkt sich in der Regel nicht auf eine spezifische Reiseart. So greift die Versicherung sowohl bei Bus-, Zug, Schiff wie auch bei Flugreisen, außer in den AVBs explizit anders vermerkt. Achten Sie sich aber in den AVBs genau darauf, welche Leistungen die Versicherungen bei der von Ihnen gewählten Reiseart genau erbringen und welche Einschränkungen (Deckung) es gibt. Hier kann es zwischen den verschiedenen Versicherungsunternehmen erhebliche Unterschiede geben.

 

Welche Versicherer bieten überhaupt Reisegepäckversicherungen an?

[mks_accordion] [mks_accordion_item title=“Europäische Reiseversicherung ERV (ADAC)„]

Die Europäische Reiseversicherung ERV bietet eine Reisegepäckversicherung an. Die ERV wirbt dabei für ihre Reisegepäckversicherung unter anderem mit den Attributen:

  • Ab 19 Euro
  • Finanzielle Entschädigung bei Abhandenkommen oder Beschädigung Ihres Gepäcks
  • Bei verspäteter Ankunft des Reisegepäcks: Erstattung der nachgewiesenen Kosten für Ersatzkäufe
  • Mitgeführter Laptop ist bis 50% der Versicherungssumme versichert
  • Versicherungssumme pro Einzelperson: 1000 Euro
  • Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) möglich: Bei Tarifen mit Selbstbeteiligung 100 Euro je Versicherungsfall.

AGBs: Werfen Sie unbedingt hier einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung ERV.

 

ALLIANZ (ELVIA)

Die Allianz bietet eine Reisegepäckversicherung an. Die Allianz wirbt dabei für ihre Reisegepäckversicherung unter anderem mit den Attributen:

  • Weltweite Absicherung ohne Selbstbehalt
  • 24-stündige Erreichbarkeit das ganze Jahr durch
  • Online-Abschluss der Versicherung (auch über Paypal zahlbar)
  • Gepäck kann in Höhe von 1000 Euro, 2000 Euro oder 3000 Euro versicher werden
  • Inklusive Real-Time* und Notfallkarte

*Real Time ermöglicht die sofortige Schadenzahlung durch Geldaufladung auf Real-Time-Karte (Notfallkarte), wenn aufgegebenes Reisegepäck den Bestimmungsort nicht am selben Tag wie die versicherte Person erreicht.

AGBs: Werfen Sie unbedingt hier einen Blick in die AGBs der Allianz (ELVIA) Reisegepäckschutzversicherung.

 

HANSE MERKUR

Die Hanse Merkur Reiseversicherung AG bietet ebenfalls eine Reisegepäckversicherung an. Die Hanse Merkur wirbt dabei für ihre Reisegepäckversicherung unter anderem mit den Attributen:

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40 x 20 x 25 cm
500 Gramm
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  • Weltweiter Gepäckschutz ab 25 Euro (bei einer Reisedauer von 4 Tagen und einer Versicherungssumme von 2000 Euro)
  • Finanzielle Entschädigung bei Abhandenkommen oder Beschädigung Ihres Gepäcks
  • Erstattung von bis zu 500 Euro für Ersatzkäufe im Falle einer verspäteten Ankunft des Reisegepäcks am Bestimmungsort
  • Tarife ausschliesslich ohne Selbstbehalt
  • Gepäck kann in Höhe von 2000 Euro, 4000 Euro oder 6000 Euro versicher werden

AGBs: Werfen Sie unbedingt hier einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Hanse Merkur Reisegepäckschutzversicherung.

Hier finden Sie zudem eine Übersicht über die Prämien der Versicherung: Prämien Reisegepäckversicherung Hanse Merkur

 

BARMENIA

Die Barmenia Versicherungen (Sitz in Wuppertal) bieten ebenfalls eine Reisegepäckversicherung an. Barmenia wirbt dabei für ihre Reisegepäckversicherung unter anderem mit den Attributen:

  • Einzelne Reisen mit dem Tarif TravelDay oder als Rundum-Sorglos-Paket „Travel“ (Jahresreiseschutz) erhältlich
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Einzelperson: Gepäck kann mit TravelDay in Höhe von bis zu 3000 Euro und mit Travel bis zu 6000 Euro versichert werden
  • Familie: Gepäck kann mit TravelDay in Höhe von bis zu 6000 Euro und mit Travel ebenfalls bis zu 6000 Euro versichert werden

AGBs: Werfen Sie unbedingt hier einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Barmenia Versicherungen

 

GENERALI

Generali, einer der größten Versicherer Deutschlands bietet ebenfalls einen hauseigenen Reiseschutz für Ihr Gepäck an. Generali bietet Ihnen dabei unter anderem:

  • Reisegepäckversicherung: Schützt bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Gepäckstücken
  • Finanzieller Ausgleich für Ersatzkäufe bei verspätetem Reisegepäck
  • Finanzieller Ausgleich auch bei Schäden an Wintersportgeräten, Diebstahl an Fahrrädern und Surfgeräten und bei verspätet eingetroffenem Gepäck.
  • Als besonderes Higlight der Reisegepäckversicherung von Generali nennt das Unternehmen die doppelte Versicherungssumme bei Urlaubsreisen ab 4 Tagen und die Tatsache, dass bei Reisen von Ehepartnern und Familienangehörigen, die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben, diese ebenfalls mitversichert sind. Selbst dann, wenn diese alleine verreisen.

Sehen Sie hier alle Leistungen der Generali Reisegepäckversicherung im Überlick ein.

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der Generali Reisegepäckversicherung konnte ich auf der Webseite leider nirgendwo finden. Treten Sie mit Generali in Kontakt, um diese anzufordern.

 

DEVK

Eine Reisegepäckversicherung gibt es ebenfalls von DEVK. Die DEVK Versicherungen gehören zu Deutschlands größten Versicherern. Zu den Highlights der DEVK Reisegepäckversicherung gehören:

  • Schutz vor finanziellen Folgen bei beschädigtem oder entwendetem Gepäck
  • Weltweit und ganzjährig
  • Hilfe bei Verlust von Dokumenten
  • Die Versicherung haftet auch bei Reiseandenken
Bei der Reisegepäckversicherung von DEVK handelt es sich um eine Jahres-Reisegepäckversicherung. Falls Sie Neukunde bei der DEVK sind, dann können Sie diese Versicherung nur in Verbindung mit einem zweiten Produkt der DEVK abschliessen. Falls Sie bestehender Kunde bei DEVK sind, also bereits eine Versicherung dort haben oder eine Mitgliedschaft im ACV Automobil-Club Verkehr haben, dann könen Sie „direkt“ von diesem Produkt Gebrauch machen.

 

Wie viel kostet eine Reisegepäckversicherung?

Wie viel Sie für eine Reisegepäckversicherung berappen müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Einerseits spielt die VERSICHERUNGSSUMME eine entscheidende Rolle. Damit wird in diesem Zusammenhang der Betrag bezeichnet, der durch die Reisegepäckversicherung maximal (Höchstfall) abgedeckt ist.

Die Versicherungssumme wird von den Reisegepäckversicherungen vordefiniert. Sprich, Sie können je nach Versicherung unterschiedliche hohe Summen als Versicherungssumme auswählen und je nachdem wie hoch die Summe dann ist, bezahlen Sie dann entsprechend etwas mehr oder etwas weniger für Ihre Versicherung. Nehmen wir die Allianz (Elvia) Versicherung als Beispiel:

Bei der Elvia können Sie zwischen einer Versicherungssumme zwischen 1000-3000 Euro wählen. Wenn Sie nun ihr Gepäck bis 1000 Euro versichern möchten, dann kostet Sie das bei der Allianz bis zu einer Reisedauer von maximal 5 Tagen 14 Euro. Wenn Sie Ihr Gepäck nun allerdings bis 2000 Euro versichern möchten und ebenfalls für eine Reisedauer von maximal 5 Tagen, dann kostet Sie dies 16 Euro.

Damit wären wir auch schon beim nächsten Faktor angelangt: DIE REISEDAUER.  Je nachdem für wie lange Sie ihr Gepäck versichern möchten (normalerweise für die Dauer der gesamten Reise) fallen unterschiedliche Gebühren an.  Bei der Allianz beispielsweise können Sie Ihr Gepäck bis zu einer Maximaldauer von 93 Tagen versichern lassen.

Der GURU fasst zusammen
Die Kosten für eine Reisegepäckversicherung hängen einerseits von der VERSICHERUNGSSUMME, also der Summe, die maximal versichert werden kann, ab und andererseits spielt die REISEDAUER, für die Ihr Gepäck versichert werden soll, eine maßgebliche Rolle.

Sowohl die (maximal) mögliche Versicherungssumme wie auch die (maximal) mögliche Reisedauer variieren je nach Versicherungsanbieter.

Manche Versicherer bieten auch Tarife mit Selbstbehalt an. Im Versicherungswesen versteht man unter dem Begriff Selbstbehalt den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zu tragen hat.

 

Wo und wie schließen Sie eine Reisegepäckversicherung ab?

Eine Reisegepäckversicherung (online) abzuschliessen ist eine Sache von ein paar Minuten. Personalien eingeben, Versicherungssumme und Reisedauer bestimmen und schon ist der Abschluß quasi perfekt. Werfen Sie aber vor Abschluß der Reiseversicherung unbedingt einen Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des Versicherers, um zu überprüfen, ob dass das von Ihnen transportierte Gepäck auch wirklich adäquat und nach Ihren Vorstellungen versichert ist!

 

Eine Reisegepäckversicherung kann in der Regel online abgeschloßen werden. In der Regel müssen dafür nur die Personalien sowie das gewünschte Reisedatum und die gewünschte Versicherungssumme angegebenen werden. Die meisten Versicherer bieten Versicherungssummen zwischen 1000 – 3000 Euro für Einzelpersonen an.

Die Bezahlung kann nach Abschluß der Reisegepäck-Versichung in der Regel per Kreditkarte, Banklastschrift und teilweise auch über Paypal erfolgen.

 

Auf was muss bei einer Reisegepäckversicherung besonders geachtet werden?

Was für ein traumhafter Campingplatz, nicht wahr? Nur schade, dass es sich dabei um einen inoffiziellen Campingplatz handelt und so Ihre Reisegepäckversicherung bei einem Diebstahl nicht haftet.

 

Wer eine Reisegepäckversicherung abschließt, der sollte sich unbedingt mit den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung näher auseinandersetzen. Dabei sollten Sie sie mit besonderer Sorgfalt prüfen, in welchen Situationen die Versicherung nicht haftet. 

Will man diversen Internetforen und Blogartikeln im Internet glauben schenken, so trete oft die Situation ein, dass trotz abgeschlossener Versichungerung  im Schadensfall kein Geld erstattet werde. Die Versicherungen würden sich dabei in vielen Fällen auf Fahrlässigkeit seitens der Versicherer berufen.

Aus diesem Grunde sollte man die Versicherungsbedingungen umso genauer inspizieren, denn dort stehen alle Einzelheiten und Eventualitäten schwarz auf weiss drin. Nur finden muss man diese zuerst noch in diesem Meer von Buchstaben, Sätzen und Paragraphen…Versuchen Sie vor allem in Erfahrung zu bringen, bei welchen Gegenständen und in welchen Situationen die Versicherung NICHT haftet.

Man findet dann in diesem Versicherungsbedingungen-Dickicht nicht selten überraschende (schockierende Formulierungen) wie:

  • Versicherungsschutz für Schäden am Reisegepäck während des Zeltens und Campings besteht nur auf offiziell eingerichteten Campingplätzen. [ELVIA]
  • Als mitgeführtes Reisegepäck sind Video-, Film- und Fotoapparate einschließlich Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten bis insgesamt 50 % der Versicherungssumme versichert. [ELVIA]
  • Kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Sperrung durch Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Kernenergie oder sonstige ionisierende Strahlung, Sperrung des öffentlichen Verkehrs und anderen Eingriffe von hoher Hand. [ERV]
  • Bei Wertsachen im Allgemeinen ist ebenfalls Vorsicht geboten. Solche Gegenstände sind in der Regel nur dann versichert, wenn Sie entweder bestimmungsgemäß getragen werden, sich in ihrem persönlichen Gewahrsam befinden und sicher verwahrt mitgeführt werden, sich die Gegenstände in einem ordnungsgemäß verschlossenen Raum in einem Gebäude oder in einem Passagierschiff befinden, und und und….

 

Welcher Wert eines Gegenstandes wird eigentlich erstattet?

Nehmen wir einmal an, dass Ihr Gepäck auf Ihrer Reise nach Russland (momentan findet dort ja grad die Fussball-WM statt) beschädigt worden ist. Und lassen Sie uns zudem mal davon ausgehen, dass Ihre Gepäckversicherung für den Schaden aufkommt und Ihnen eine entsprechende Entschädigung zahlt. Basierend auf welchem Wert erfolgt nun diese Entschädigung?

Die Entschädigung erfolgt bei den Versicherungen in der Regel gemäß dem Zeitwert des Gegenstandes. Der Begriff Zeitwert bedeutet im Bereich des Versicherungswesens etwa so viel wie: der Neuwert einer Sache (Gegenstand/Objekt, etc) abzüglich eines Geldbetrages für Alter, Gebrauch und Abnutzung. Doch auch was die Definition des Zeitwerts angeht, kann diese sich von Versicherer zu Versicherer etwas unterscheiden. ELVIA beispielsweise definiert den Begriff Zeitwert in ihren Vertragsbedingungen wie folgt:

Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages;

Dieser Zeitwert wird dann als Grundlage genommen, um den Schadenersatz festzulegen.

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Klingt ja alles schön und gut, doch wie zur Hölle wird denn dieser Zeitwert genau ermittelt? Die Antwort darauf finden Sie im nächsten Kapitel.

 

Wie wird dieser Zeitwert ermittelt?

Als versicherte Person möchte man natürlich gerne wissen, nach welchem Muster und auf welcher Basis dieser Zeitwert berechnet wird. Gar nicht so eine einfache Frage. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen der ERV – zum Beispiel – sorgt diesbezüglich nicht für Klarheit.

Wie wir gerade erst gesehen haben, wird der Begriff zwar in den Bedingungen definiert, eine Erklärung wie der Zeitwert berechnet wird, sucht man allerdings vergebens. Auch in den AVBs von ELVIA geht man in Sachen Erklärung der Berechnung des Zeitwerts mit leeren Händen aus.

Vielleicht kann ein Blick in das Schadenmeldungsformular (online) Ausschluss darüber geben, wie der Wert berechnet wird? Vielleicht, aber jedenfalls nicht bei der ERV. Denn auch dort wird kein Wort darüber verloren, wie der Zeitwert genau berechnet wird.

Wir können also nur mutmaßen, wie dieser Zeitwert in Ernstfall berechnet wird. Unsere Vermutung: Die Versicherungsunternehmen berechnen diesen Wert nach einem Muster, welches leider nicht transparent ist. Wenn wir noch einmal die Definition für den Zeitwert herbeiziehen wie von ELVIA in den AVBs definiert:

Der Zeitwert ist jener Betrag, der allgemein erforderlich ist, um neue Sachen gleicher Art und Güte anzuschaffen, abzüglich eines dem Zustand der versicherten Sache (Alter, Abnutzung, Gebrauch etc.) entsprechenden Betrages;

dann bleibt uns wohl nichts anderes übrig aus davon auszugehen, dass der Versicherer nach eigenem Ermessen darüber entscheidet, wie teuer einem die Anschaffung „Sachen gleicher Art und Güte“ zu stehen kommen würden und wie sich der Zustand der versicherten Sache auf den schlussendlich erstatteten „Schadensbetrag“ auswirkt.

 

Für welche Gegenstände/Sachen besteht kein Versicherungsschutz?

Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden. Um herauszufinden, für welche Gegenstände kein, beziehungsweise eingeschränkter Versicherungsschutz besteht, sollten Sie die AVBs des Versicherers studieren.

Gegenstände, die in der Regel durch die Versicherer NICHT versichert werden, sind:

  • Geld, Wertpapiere, Fahrkarten und Dokumente aller Art (mit Ausnahme von amtlichen Ausweisen und Visa)
  • Motorgetriebene Fahrzeuge (Land, Luft, Wasser) 
  • Jagd- und Sportwaffen samt Zubehör

 

Ebenfalls KEIN Versicherungsschutz besteht, wenn Gegenstände Vergessen werden, Liegen-, Hängen-, oder Stehengelassen oder Verloren werden!

Gegenstände, die in der Regel durch die Versicherer nur EiNGESCHRAENKT versichert sind, umfassen:

  • Video-, Film- und Fotoapparate samt Zubehör sowie Schmucksachen und Kostbarkeiten sind oft nur zu einem bestimmten Anteil der Versicherungssumme versichert (bei der ELVIA z. B. bis zu 50% der Versicherungssumme
  • EDV-Geräte sowie elektronische Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte sind ebenfalls oft nur bis zu einem bestimmten Anteil der Versicherungssumme versichert (bei der Elvia z. B. bis zu 20% der Versicherungssumme, höchstens bis 500 Euro)
  • Eingeschränkter Versicherungsschutz gibt es oft auch für medizinische Hilfsmittel wie z.B. Kontaktlinsen und Brillen sowie für Geschenke und Reiseandenken.

 

Reisegepäckversicherung für spezielle Gegenstände (Rollstuhl, Sportgepäck, etc)?

Sportgepäck kann in der Regel auch mitversichert werden. So weist beispielsweise die Allianz auf ihrer Webseite daraufhin, dass sich der Reiseschutz insbesondere auch für Reisende mit teurer Sportausrüstung wie etwa Skier, Snowboard, Tauchausrüstung oder Fahrrad anbietet.

Welche Art von Gegenständen allerdings genau versichert werden kann und zu welchen Bedingungen, kann sich natürlich von Versicherung zu Versicherung unterscheiden. So ist es z. B. bei der ERV so, dass Sportgeräte (nur) bis zu insgesamt 50% der Versicherungssumme versichert werden können.

Studieren Sie also in jedem Falle zuerst die AVBs der Reisegepäckversicherung, um dann später nicht böse Überraschungen zu erleben!

 

Kreditkarten mit Reisegepäck-Schutz

Eine Reisegepäckversicherung muss nicht unbedingt „separat“ abgeschlossen werden. Denn eine weitere Möglichkeit, um in den Genuß einer Reisegepäckversicherung zu kommen, besteht im Erlangen einer Kreditkarte, die bereits mit Reisegepäckversicherung inklusive daherkommt. Selbstverständlich gehört die Reisegepäckversicherung längst nicht bei allen Kreditkarten als Leistung mit dazu, dennoch lassen sich einige Angebote finden.

Solche Kreditkartenangebote gibt es unter anderem bei der Hanseatic Bank. Die „Visa Gold der Hanseatic Bank kommt inklusive Versicherungspaket daher, welches auch eine Reisegepäckversicherung umfasst.

Die Visa Kreditkarte von der Wüstenrot Bank „Wüstenrot Visa Premium“ verfügt ebenfalls über eine integrierte Reisegepäckversicherung.

Wer lieber eine Mastercard möchte, der wird bei der Advanzia Bank S.A fündig. Im Rahmen derer „Mastercard Gold“ können Sie ebenfalls in den Genuß einer Reisegepäckversicherung kommen.

 

Was gilt es in einem Schadensfall unbedingt zu beachten?

  • Entstandende Schäden durch strafbare Handlungen (z. B. Diebstahl des Gepäcks) müssen unverzüglich bei der nächstzuständigen oder nächsterreichbaren Polizeidienststelle gemeldet werden. Die Schadensmeldung muss eine Liste mit allen betroffenen Gegenständen enthalten. Sie müssen ebenfalls eine Bestätigung dafür einholen und dem Versicherer entsprechende Bescheinigungen vorlegen

  • Schäden, die an ihrem Aufgabegepäck (Flugreisen) entstanden sind, sind dem Beförderungsunternehmen unverzüglich zu melden. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen nach derer Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Dabei gilt es die Reklamationsfrist zu berücksichtigen. Die Reklamationsfrist beträgt üblicherweise 7 Tage nach Aushändigung des Reisegepäckstücks. Dem Versicherer sind auch hier wieder entsprechende Bescheinigungen auszustellen.

  • Sollte im Schadensfall festgestellt werden, dass Sie unvollständige oder nicht wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben, dann können Sie unter Umständen den Anspruch auf die Versicherungsleistung verlieren

Wie künden Sie Ihre Reisegepäckversicherung?

Im Normalfall muss Ihr Reisegepäckversicherung nicht gekündigt werden, denn der Vertrag endet in der Regel einfach mit dem vereinbarten Zeitpunkt und läuft somit automatisch aus. Das Ende des Versicherungsschutzes steht dementsprechend im Versicherungsschein und Ihr Versicherungsschutz endet spätestens mit Beendigung Ihrer Reise.