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Diese 8 Souvenirs bringen Sie garantiert in Schwierigkeiten!

 

Wer verreist, der möchte meist gerne ein paar schöne Souvenirs aus dem Urlaub mit nach Hause bringen, um seine Liebsten damit zu beschenken oder auch einfach nur um die Reise an und für sich in schönster Erinnerung zu behalten. Souvenirs sind dabei an den meisten Urlaubszielen in Hülle und Fülle vorhanden und so steht der Reisende stets vor der Qual der Wahl: Welches Reisemitbringsel soll es denn nun sein?

Auch der Handgepäck-Guru kann Ihnen diese Wahl nicht abnehmen, doch kann er Ihnen dabei behilflich sein, nicht ins Fettnäpfchen zu treten und verbotene Souvenirs auszuwählen! Moment mal….VERBOTENE Souvenirs? Ja. Damit sind Souvenirs gemeint, die entweder gar nicht mit nach Hause gebracht werden dürfen oder nur mit speziellen Einfuhrpapieren. Solche Souvenirs, die gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) geschützt sind, gibt es allerhand und umfassen allen voran geschützte Tiere und Pflanzen sowie Produkte, die aus diesen erstellt werden.

Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, eines der folgenden 8 Souvenirs mitzubringen, die Ihnen der Guru nun vorstellen möchte, dann sollten bei Ihnen spätestens jetzt die Alarmglocken läuten, denn ein illegaler Import könnte Sie teuer zu stehen kommen und im schlimmsten Falle sogar eine Gefängnisstrafe zur Folge haben.

 

Alles vom Elefanten und vom Nashorn

Elefanten und Nashörner gehören gemäß dem Washingtoner Artenschutzübereinkommens den streng geschützten Arten an. Der Afrikanische und der Asiatische Elefant fungieren dabei beide in Anhang A des WA, welcher Tiere und Pflanzen beinhaltet, welche stark vom Handel bedroht sind. Wer sich ein Bild davon machen möchte, welche Tier- und Pflanzenarten unter Artenschutz stehen, der möge die Webseite WISIA vom Deutschen Bundesamt für Naturschutz besuchen.

 

Elefanten und Nashörner gehören zu den streng geschützten Arten gemäß CITES. Dies gilt aber nicht nur für das Tier an und für sich, sondern insbesondere auch für alle Produkte, die aus Bestandteileln dieser beiden Tiere hergestellt werden, wie Häute, Elfenbein oder Horn.

Wenn Ihnen also Elfenbein, Schmuck aus Elefantenhaar oder Nashorn oder andere Produkte mit Bestandteilen von diesen beiden Tieren auf Märkten angeboten werden, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse unbedingt auf einen Kauf verzichten. Damit tragen Sie wesentlich zum Schutz dieser Arten bei, denn der illegale Handel lebt schließlich von der Nachfrage der Produkte und wenn diese nicht mehr gekauft werden, dann müssen auch keine Tiere mehr dafür sterben.

Produkte, die mit Elfenbein verarbeitet sind, findet man vor allem im Bereich Schmuck. Allerdings gibt es auch zahlreiche weitere Produkte, die Elfenbein enthalten können. So wurde das Elfenbein des Asiatischen Elefanten nicht selten auch für Klavier-Tastenbeläge verwendet. Doch auch in Musikinstrumenten wie der Querflöte kann Elfenbein vorkommen.

Bei vielen Produkten ist es leider sehr schwierig zu erkennen, ob es sich dabei effektiv um Produkte aus geschützten Arten gemäß Artenschutz handelt. Schmuck aus Elefantenhaar kann beispielsweise leicht als Kunststoff oder auch als Leder misinterpretiert werden. Deshalb gilt hier die Regel: Im Zweifelsfalle stehen lassen, sprich „NICHTS vom Elefanten für Ihre Verwandten“ (…und auch nichts vom Rhino, sonst gibt’s Geldprobleme wie bei zu viel Casino)

[su_box title=“Wussten Sie…“ box_color=“#e300d7″ radius=“5″]Die Situation um Elfenbein hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten drastisch verschlechtert. Gemäß dem Tagesspiegel wird dabei leider auch Europa immer mehr zur Drehscheibe des illegalen Handels. Darüber hinaus würden jedes Jahr rund 20-30 Tausend Elefanten ihrer Stoßzähne wegen gewildert. Trotz insgesamt strengerer Bestimmungen was den Handel von Elfenbein angehe, müssten in Zukunft noch striktere Bestimmungen etabliert werden, um die Tiere zu schützen und den Handel mit dem Elfenbein effektiv zu unterbinden. [/su_box]

 

Königswolle „Shatoosh“ von der Tibetantilope

Königswolle von der Tibetantilope, die unter anderem zu luxuriösen Schals verarbeitet wird, darf keinesfalls als Souvenir eingeführt werden. Der Handel mit Shatoosh ist strikt verboten und wer sich nicht daran hält, der muss mit einer saftigen Busse rechnen. Das Wollhaar der Tibetantilope, welche auch Tschiru (Pantholops hodgsonii) genannt wird, ist dabei besonders begehrt, weil es sich um das feinste aller tierischen Haare handelt. Die illegalen Schals, die aus dem Wollhaar der Tibetantilope hergestellt werden, werden teils für horrende Summen verkauft. Nicht selten werden am Zoll Shatoosh-Schals beschlagnahmt, die den Käufer mehrere Tausend Euro kosteten.

 

Von Shatoosh-Wolle, im deutschprachigen Raum auch als Königswolle bekannt, sollten Sie unbedingt die Finger lassen. Denn die Wolle, die von der gefährdeten Tibetantilope gewonnen wird, darf weder verarbeitet, noch gekauft oder verkauft werden und dementsprechend logischerweise auch keinesfalls importiert oder exportiert werden.

Die wunderschönen Tibetantilopen kommen in den Steppen des tibetischen Hochplateaus vor. Man findet die Tiere in der Regel in Höhen ab 3200 Meter bis rund 5.500 Meter über Meer.

Während es vor ungefähr 100 Jahren noch rund eine Million Tibetantilopen gab, ist der Bestand zwischenzeitlich auf erschreckende 75.000 Individuen geschrumpft. Mittlerweile sieht die Situation gemäß WWF wieder etwas besser aus, denn der Bestand sei mittlerweile bei etwa 100.000 bis 150.000 Individuen anzusiedeln.

 

Schildpatt von Meeresschildkröten

 

Produkte, die aus Schildpatt von Meeresschildkröten gefertigt wurden, sind tabu. Die Einfuhr nach Deutschland ist illegal und so lassen Sie besser die Finger davon. Produkte, die aus Meeresschildkröten-Schildpatt hergestellt werden umfassen Schmuck, Schalen, Brillen, Haarspangen und Kämme.

Das Schildpatt wird dabei von drei verschiedenen Arten von Meeresschildkröten gewonnen: Der Suppenschildkröte, der Unechten Karettschildkröte und der Echten Karettschildkröte.

Das Schildpatt wird dabei aus den flachen Hornschuppen des Rückenschildes der Meeresschildkröten gewonnen. Die beiden Karettschildkröten wie auch die Suppenschildkröte sind allesamt im Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens zu finden und gehören somit zu den besonders gefährdeten Arten, für welche besonders strenge Schutzmaßnahmen gelten.

 

Instrumente und Accessoires aus Rio-Palisander-Holz

Für Instrumente wie diese Marimba, die Elemente aus Rio-Palisander-Holz (Dalbergia Nigra) enthalten, gelten strikte Import- und Exportbestimmungen. Das kostbare Holz findet sich oft auch in älteren Gitarren, etwa in Gitarren der Marke Fender oder Martin. Für die Ein- und Ausfuhr werden entsprechende Dokumente benötigt. Dies trifft vor allem dann zu, wenn die Instrumente nach 1992 erworben wurden, denn in diesem Jahre wurde Dalbergia Nigra durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen unter Artenschutz gestellt.

 

Alexander, Alexander, Rio-Palisander! So könnten Sie bei Ihrer nächsten Reise an der Sicherheitskontrolle empfangen werden, sollten Sie Musikinstrumente mit der Holzart Rio-Palisander im Schlepptau haben…und ja, Sie müssten zusätzlich auch noch Alexander heißen…da gebe ich Ihnen recht:=)

Rio-Palisander, auch Dalbergia nigra genannt, ist eine Baumart aus der Gattung der Dalbergien. Allerdings wird der Name Rio-Palisander auch ganz einfach für die entsprechende Holzart benutzt.

Rio-Palisander wächst in Brasilien. Das Vorkommen der Baumart wurde über langfristigen Holzeinschlag über die Zeit drastisch dezimiert und so wurde Rio-Palisander 1992 in das Washingtoner Artenschutzübereinkommen aufgenommen. Dort findet man Dalbergia nigra im Anhang I, also bei den Tieren und Pflanzen, für welche die höchste Schutzstufe gilt.

Der Besitz von Musikinstrumenten mit Bestandteilen aus Rio-Palisander-Holz ist aber nicht per se illegal. Allerdings gibt es hierzu verschiedenste Dinge zu beachten. Wenn Sie also solche Instrumente aus dem Ausland, sagen wir mal per Flugreise, einführen möchten, dann müssen Sie sich zwingend über die Sachlage informieren und in jedem Falle über entsprechende Bescheinigungen und Papiere gemäß CITES-Abkommen verfügen. Dies trifft vor allem dann zu, wenn Sie das fragwürdige Instrument nach 1992 erworben haben, denn zu diesem Zeitpunkt wurde das kostbare Holz in Anhang I des Washingtoner Artenschutzübereinkommens aufgenommen.

Die wichtigsten Informationen dazu entnehmen Sie bitte diesem PDF vom Bundesamt für Naturschutz zum Thema Rio-Palisander.

 

Keine „Tiger-Selfies“

Mal kurz mit einem Tiger posieren und ein Selfie für Instagram erstellen? NEIN. Denn auch Fotos mit vermeintlich gezähmten Wildtieren wie eben zum Beispiel mit Tigern sind verboten.

 

Auch ein Foto kann Ihnen zum Verhängnis werden. Und zwar etwa, wenn es sich bei diesem Foto um ein Selfie handelt, auf dem Sie zusammen mit einem vermeintlich gezähmten Wildtier zu sehen sind. Solche Fotos dürfen nicht eingeführt werden.

Traurigerweise gibt es inzwischen immer mehr Orte, wo Reisende im Urlaub mit Großkatzen für Fotos posieren können. Natürlich bringen solche Schnappschüsse jede Menge Likes ein, doch denken Sie dabei bitte einmal an die armen Tiere.

Denn wo Tiere zu solchen Zwecken benutzt werden, dort kann sich hinter der touristischen Fassade durchaus auch illegaler Handel mit diesen Tieren nicht ausgeschlossen werden und mit dem Geld, welches Sie dafür bezahlen unterstützen Sie womöglich die Wildtiermafia oder eine sonstige äußerst fragwürdige Institution.

Außerdem sind solche Fotos selbstverständlich auch was das Tierwohl anbelangt völlig inakzeptabel, da die Tiere für diese Zwecke unter anderem mit Beruhigungsmitteln zugedröhnt werden.

 

Strandfunde wie Muscheln,  Korallen oder Fechterschnecken

Nun..dass Souvenirs wie etwa Königswolle von der Tibetantilope unter Artenschutz stehen und der Handel damit strikt untersagt ist, das mag irgendwie auf der Hand liegen. Dass man aber auch bei Strandferien aufpassen muss, welche Geschenke des Meeres man einsammelt, damit hätten wohl viele nicht gerechnet. Diese Große Fechterschnecke (siehe Bild) z. B. unterliegt ebenfalls dem Artenschutz. Allerdings dürfen für den persönlichen Gebrauch, pro Person, bis zu drei Gehäuse dokumentfrei eingeführt werden.

 

Die Große Fechterschnecke, auch Riesen-Flügelschnecke genannt, steht unter Artenschutz. Sie ist im Anhang II des Washingtoner Artenschutzübereinkommens gelistet. Allerdings haben Reisende hier Glück: Zum persönlichen Gebrauch dürfen bis zu drei Gehäuse der Großen Fechterschnecke als Souvenir aus dem Urlaub mit nach Hause gebracht werden, ohne dass dass dafür entsprechende Dokumente (CITES-Bescheinigung) vorgelegt werden müssen.

So dürfen Muscheln und Schnecken wie z. B. alle Riesenmuscheln (Mördermuscheln) und die Große Fechterschnecke nicht ohne Weiteres importiert werden. Für die Große Fechterschnecke wie auch für die Riesenmuscheln, beide stehen unter Artenschutz im Anhang B des WA, gibt es allerdings eine Ausnahme: Für den persönlichen Gebrauch dürfen Sie bis zu drei Gehäuse der Schnecke und bis zu drei Exemplare der Riesenmuscheln (natürlich nicht lebendig) ohne entsprechende Dokumente im persönlichen Gepäck aus dem Urlaub mit nach Hause nehmen. Aber Vorsicht: Persönlicher Gebrauch ist im engeren Sinne zu interpretieren. Wenn Sie die Fechterschnecken-Gehäuse z. B. verschenken wollen, handelt sich dies bereits nicht mehr um persönlichen Gebrauch.

Ein anderer Klassiker stellen Korallen dar. Hier ist der Fall ganz klar. Der Import von Korallen jeglicher Art ist verboten, es sei denn Sie haben eine Sondergenehmigung dafür. Das gilt auch für Korallenfunde am Strand. Verzichten Sie also auf Korallen als Reisemitbringsel.

Auch Seepferdchen stehen unter Artenschutz. Nun macht auch endlich das Titelbild dieses Beitrages etwas Sinn. Allerdings verhält es sich gemäß dem Deutschen Zoll so, dass eine Person bis zu vier tote Exemplare von Seepferdchen dokumentfrei einführen darf. Lebendige Seepferdchen zum persönlichen Gebrauch sind allerdings tabu.

Tote Seesterne wiederumalso beispielsweise solche, die Sie beim alltäglichen Spaziergang am Strand gefunden haben, sollten bei der Einfuhr keine Probleme bereiten, da diese nicht unter Artenschutz stehen.

 

Kakteen jeglicher Art und Ausprägung

Kakteen stehen ebenfalls auf der schwarzen Liste. Sie können diese niedlichen Dinger nicht einfach so aus dem Urlaub mitnehmen. Auch nicht für den persönlichen Gebrauch. Eine Ein- oder Ausfuhr ist auch hier nur mit Spezialbewilligung möglich. Innerhalb der Eu können Sie Kakteen allerdings problemlos befördern. Achten Sie aber darauf, dass Sie eine Kaufquittung mit sich führen (die im besten Falle belegt, dass es sich um einen Zuchtkaktus handelt!)

 

Bei Kakteen gibt es sogar zwei gute Gründe, wieso Sie unbedingt die Finger davon lassen sollten. Einer liegt auf der Hand. Oder, wenn Sie nicht gut aufpassen, vielleicht IN der Hand:=) Der erste Grund sind demnach trivialerweise die Stacheln der Kakteen.

Der weitaus wichtigere Grund allerdings ist der, dass praktisch alle Kakteen dem Artenschutz unterliegen und so nicht ohne entsprechende CITES-Bescheinigung in die EU eingeführt werden dürfen. Einfach mal so einen Kaktus für den persönlichen Gebrauch (ohne entsprechende Papiere) einführen, geht also nicht.

Zum Glück gibt es da die frei zugängliche Datenbank „WISIA“ vom Bundesamt für Naturschutz. Hier können Sie nachsehen, in welchem Rahmen der von Ihnen gewünschte Kaktus gemäß Artenschutzabkommen (EG-Verordnung) geschützt ist. Um eine Suche zu starten, klicken Sie oben links auf „Recherche“ und tippen Sie dann den Artnamen des Kaktus ein.

 

Schlangenschnaps

Schlangenschnaps (auch Schlangenwein genannt), so fremd dies einem als Westler wohl vorkommen mag, ist in Asien weit verbreitet. In Asien findet man den Schlangen-Trunk – welcher in der Regel aus in Alkohol eingelegten Giftschlangen wie zum Beispiel Kobras besteht – in Vietnam, Laos und auch im Reich der Mitte. Wer eine Kostprobe davon möchte, der soll dies bitte am Reiseziel selbst tun, denn die Einfuhr von Schlangenschnaps ist prinzipiell verboten.

 

Schlangenschnaps ist wohl nicht unbedingt das Souvenir, das einem als Erstes in den Sinn kommt, wenn man an Souvenirs im Allgemeinen denkt. Jedenfalls nicht, wenn man selbst nicht aus Asien kommt.

Doch in Asien ist Schlangenschnaps relativ weit verbreitet. Und so könnte es natürlich sein, dass der eine oder andere bei seiner Asien-Reise auf dumme Gedanken kommt und als Mitbringsel eine Flasche Schlangenschnaps im Gepäck verstaut.

Nun dieser Scherz wird ziemlich sich nach hinten losgehen, denn der Import von Schlangenschnaps ist verboten. Und mal ganz ehrlich: Unauffällige sind solche Schlangenschnäpse nun auch nicht wirklich, denn dabei handelt es sich sprichwörtlich um Schnäpse, die mit eingelegter Schlange daherkommen. Aber das haben Sie ja wohl bereits dem Bild entnommen.

[su_box title=“Giftschlangen und Schlangenschnaps“ box_color=“#e300d7″ radius=“5″]Paradoxerweise werden für Schlangenschnaps meist Giftschlangen benutzt. Angst vor dem Schlangengift muss dabei allerdings nicht haben, denn das Gift wird durch den Alkohol unschädlich gemacht.

Wenn man allerdings der Presse Glauben schenken darf, dann kann es vorkommen, dass der Flascheninhalt zum Zeitpunkt des Erwerbs noch lebendig ist. So berichtete die Epoch Times 2013, dass eine Kobra offenbar drei Monate in einer Schlangenschnaps-Flasche überlebt habe und sogar eine Frau gebissen haben soll….argh….nun aber fertig mit den Gruselgeschichten.[/su_box]