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Deosticks, Deoroller und DeoSpray im Handgepäck: Alle Regeln

Deodorant im Handgepäck

Deodorant, kurz Deo, ist einer dieser Gegenstände, den man auf Flugreisen gerne im Handgepäck verstauen möchte, denn nicht selten sind Flugreisen mit gehörig Stress, langen Tagen und wenig Möglichkeiten zur Körperpflege verbunden und da kann natürlich ein Deo im Handgepäck Wunder wirken.

Aber ist der praktische kleine Helfer gegen Schwitzattacken und Schweißausbrüche im Handgepäck überhaupt erlaubt?

Wie immer zuerst das Wichtigste in Kürze:
 
 

Darf man Deodorant im Handgepäck mitnehmen?

Deo darf grundsätzlich im Handgepäck transportiert werden, denn die Internationale Luftverkehrsvereinigung IATA weist in ihren Bestimmungen für gefährliche Güter, die von Passagieren und Besatzungsmitgliedern mitgeführt werden, in der Tabelle 2.3.A darauf hin, dass kosmetische oder medizinische Artikel, die nicht radioaktiv sind, sowohl im Handgepäck wie auch im Aufgabegepäck transportiert werden dürfen. 

Dabei müssen Sie aber zwingend die Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck beachten. Diese besagen, dass Flüssigkeiten im Handgepäck nur in Behältern à je höchstens 100 ml Flüssigkeit mitgeführt werden dürfen. Diese Behälter müssen zudem in einem transparenten, wiederverschließbaren Zip-Beutel transportiert werden. Das maximale Volumen dieses Beutels darf einen Liter nicht überschreiten.

Es gilt ausserdem zu beachten, dass stets die maximal mögliche Füllmenge relevant ist und NICHT der aktuelle Füllstand ausschlaggebend ist. Dies gilt für alle Flüssigkeiten, natürlich nicht nur für Deos. Falls Ihr Deodorant also in einem 250-ml-Behälter daherkommt und  lediglich zu einem Drittel gefüllt ist (rund 83.33 Milliliter), dann dürfen Sie Ihr Deo so trotzdem NICHT transportieren. 

Wenn es für Sie keine Rolle spielt, ob Sie Ihr Deodorant im Handgepäck oder im Aufgabegepäck transportieren, dann packen Sie das Deo besser ins Aufgabegepäck, um unnötigen Stress und Probleme zu vermeiden. Im Aufgabegepäck können Sie auch ein Deo in einem größeren Behälter als 100 ml mitnehmen. 


 

Feste Deos im Handgepäck

Bild zeigt einen offenen Deo-Stick

Wer bei Flugreisen Deo im Handgepäck transportierten möchte, der tut gut daran, vom klassischen Deo-Spray abzuweichen und stattdessen einen Deo-Stick ins Handgepäck zu packen, denn Deo-Sticks haben bei der Sicherheitskontrolle die größeren Chancen, die Kontrolle „unbeschadet“ zu überstehen.

Eine gute Alternative zum klassischen Deo-Spray stellen feste Deos dar (Deo-Sticks). Die Sachlage, ob feste Deos

zu den Flüssigkeiten gehören, ist hier nicht ganz klar. Um auf Nummer Sicher zu gehen, sollten Sie diese ebenfalls im Beutel für Flüssigkeiten verstauen.

Was Deo-Roller angeht, so gelten diese definitiv als Flüssigkeit und müssen dementsprechend zwingend im Beutel für Flüssigkeiten untergebracht werden.

Dasselbe gilt natürlich auch für Deo-Crème, denn jede Art von Crème wird an der Sicherheitskontrolle als Flüssigkeit erachtet. 

Bei all diesen Produkten, Deo-Sprays, Deo-Sticks, Deo Roll-on (und auch feste Deos) müssen Sie zusätzlich darauf achten, dass

Sie diese in Reisegröße kaufen, sprich 100 ml pro Produkt darf nicht überschritten werden, da dies eine Grundregel für den Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck ist. Weitere Regeln dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.

 

Flüssigkeiten-Regel für Deodorants

Die Flüssigkeiten-Regel, welche Aerosole, Gels und Flüssigkeiten umfasst, ist immer dieselbe.

Egal ob es sich dabei um ein Deodorant, ein Haarspray oder selbst um Nutella handelt. Da es in diesem Beitrag um Deos geht, wird hier exemplarisch das Deo als Flüssigkeit erwähnt:

  • Deo muss in Zip Beutel
  • Beutel muss komplett verschließbar sein
  • Beutel muss transparent sein
  • Größe des Beutels sollte 20 x 20 cm betragen
  • Beutel mit Deo und sonstigen Flüssigkeiten muss an der Sicherheitskontrolle gesondert vorgezeigt werden
  • Pro Behälter maximal 100 ml erlaubt
  • Max. Füllmenge des Deos ist massgebend, nicht aktueller Füllstand
  • Das maximale Fassungsvermögen des Beutels = max1 Liter (–> füllen mit z. B 10 x 100 ml Behälter)

Weitere, umfänglichere, Informationen zu der Flüssigkeiten-Regel finden Sie hier.

 

 

Bild zeigt einen Deo-Roller

Deo-Roller sind gemäss der Luftsicherheitsbehörde TSA, welche in den USA hinsichtlich der erlaubten/verbotenen Gegenstände im Handgepäck das sagen hat, auch in den USA im Handgepäck erlaubt. Doch wie auch in der EU, muss für Deos und andere Flüssigkeiten stets die Flüssigkeiten-Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck beachtet werden. Die Flüssigkeiten-Regel in den USA ist so gut wie identisch mit der Flüssigkeiten-Regel wie Sie in der EU zum Einsatz kommt.

Deo im Handgepäck auf USA-Reisen

Wenn es in die USA geht, da läuten bei vielen Passagieren (zu Recht) die Alarmglocken hinsichtlich des erlaubten Hand- und Aufgabegepäcks. Was darf mit und was sehen die Herren von der Transportsicherheitsbehörde (TSA) wohl nicht gerne im Gepäck?

Es ist allgemein bekannt, dass in Amerika besonders scharfe Sicherheitskontrollen durchgeführt werden und somit ist es sicherlich auch berechtigt, sich bei Reisen in die USA ein paar Gedanken mehr zu „kritischen Gegenständen“ im Hand- und Aufgabegepäck zu machen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wie sieht es nun also mit Deodorant im Handgepäck in den USA aus? Zumindest „auf dem Blatt“ sieht das ganz ähnlich aus wie bei uns in Europa, denn die TSA sagt, dass Deo im Handgepäck grundsätzlich erlaubt ist, allerdings ebenfalls unter Vorbehalt der 100-ml-Regel.

Die 100-ml-Flüssigkeits-Regel heißt auf Englisch übrigens Liquid rule. Teilweise wird die Regel auch 3-1-1 liquid rule gennant. Die 3 steht dabei für 3.4 oz (100 ml), die erste für den Flüssigkeitenbeutel (1 quart-sized bag) und die zweite 1 für „ein Beutel pro Passagier“.

Im Aufgabegepäck ist in den Staaten Deo ebenfalls erlaubt und auch hier ist die Regel ähnlich wie bei uns, denn auch in Amerika dürfen im aufgegebenen Gepäck mehr als 100 ml Flüssigkeit (z. B. Deo) transportiert werden.

Die Frage, wie viel Deo Sie insgesamt im Aufgabegepäck transportieren können, ist allerdings nicht so leicht zu beantworten.

Auf dem offiziellen Blog der TSA heißt es im Zusammenhang mit solchen Flüssigkeiten im Aufgabegepäck:

„Deodorant erscheint regelmäßig in unserer Top-10-Liste der Suchbegriffe, über welche die Leute auf unseren Blog gestoßen sind. Warum auch nicht? Viele benutzen Deo und Deo ist absolut notwendig, wenn Sie reisen. Wer schon mal in einem stickigen, heißen Flugzeug war, der weiß, dass gewissen Personen eine ordentliche Dosis Deodorant gewiss nicht schaden könnte!

Die TSA beweist also, zumindest auf ihrem Blog, auch eine gute Portion Humor.

Weiter sagt die TSA, dass Deo-Sticks im Handgepäck transportiert werden dürfen, auch ohne dass diese im Plastikbeutel für Flüssigkeiten transportiert werden müssen.

Für Sprays, Gels, Liquide, Crèmen, Pasten und Roll-On-Deodorants gelte allerdings ebenfalls die Regel, dass diese im transparenten Flüssigkeitenbeutel platziert werden müssten und die max. Füllmenge pro Behälter betrage 100 ml (so wie bei uns in der EU eben auch).

Als Alternative für den Transport schlägt die TSA ebenfalls die Beförderung im Aufgabegepäck vor.

Wie viel Deo man im Aufgabegepäck transportieren darf, wird nicht konkret erwähnt, es ist aber davon auszugehen, dass dies ähnlich wie bei uns ist und man dementsprechend problemlos ein reguläres großes Deodorant (oder auch zwei) im Aufgabegepäck mitnehmen darf.

 

Wo bekommen Sie den Beutel für Ihr Deo und sonstige Flüssigkeiten her?

Die Beutel für Ihr Deo (falls in Reisegröße!) und sonstige Flüssigkeiten können Sie entweder in einem Supermarkt, am Flughafen selbst oder beispielsweise im Internet auf Amazon bestellen. Schauen Sie sich am besten unseren umfänglichen Beitrag zu genau diesem Thema an: Handgepäckbeutel für Flüssigkeiten: Wo kaufen? Was beachten?