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Gummibärchen im Handgepäck: Das sollten Sie darüber wissen

Gummibärchen im Handgepäck

 

Was den Transport von Tieren auf Flugreisen betrifft, so erlauben viele Fluggesellschaften lediglich Hunde und Katzen. Bei vielen der Billigflieger heißt es sogar: Keine Haustiere an Bord.

Ein kleines Tierchen jedoch darf aber bei allen Airlines stets mit auf die Reise: der Gummibär.

Doch dürfen die süßen Bärchen auch im Handgepäck Unterschlupf finden?

Der Guru hält die Antwort für Sie parat.

 

Gehen Gummibärchen im Handgepäck klar?

Gummibärchen dürfen im Handgepäck mitgeführt werden. Die Bärchen werden generell nicht als Flüssigkeit gewertet und müssen somit auch nicht im Beutel für Flüssigkeiten untergebracht werden. Packen Sie also die süßen Bären ruhig für Ihre Kinder (oder auch für sich selbst) ins Handgepäck. 

 

Wieviele Bärchen dürfen es sein?

Wenn Sie innerhalb der EU reisen, dann gibt es kein Limit für die Anzahl an Gummibären, die Sie befördern dürfen.

Wenn Sie Gummibärchen importieren/exportieren möchten, also in Drittländer reisen oder auch solchen zurückkehren, dann müssen Sie die Ein- und Ausfuhrbestimmungen der jeweiligen Ländern beachten.

Hier kann es generelle Mengenbeschränkungen geben. Achten Sie dabei auf die erlaubten Freimengen. Wenn mehr importiert wird als die erlaubten Freimengen, dann müssen Einfuhrabgaben entrichtet werden.

Wichtig ist auch, dass es sich bei den Bärchen (wie auch bei sonstigen Waren) um Waren für den persönlichen Verbrauch, für Angehörige des Haushalts oder als Geschenk handelt. 

Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist untersagt, genauso wie das Mitführen zu gewerblichen Zwecken. 

Die Regeln wie hier dargelegt sind zu befolgen, unabhängig davon, ob Sie die Bärchen im Hand- oder im Aufgabegepäck befördern.

 

Was gilt für andere Süßigkeiten & Lebensmittel?

Nicht nur Gummibärchen fühlen sich in Ihrem Handgepäck wohl. Auch andere Süßigkeiten, wie etwa Schokolade oder Kekse dürfen die Flugreise im Handgepäck in den meisten Fällen antreten.

Was belegte Brötchen und auch Sandwiches im Handgepäck angeht, erstaunen die offiziellen Regeln total. Sie finden die erfreulichen News in unserem Artikel Brot und belegte Brötchen im Handgepäck.

Solange es sich um feste Süßigkeiten handelt, sind Sie auf der sicheren Seite. Innerhalb der EU gibt es damit sicherlich keine Probleme.

Wenn es sich allerdings um flüssige Süßigkeiten handelt, dann müssen Sie die Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck beachten. Dies wäre z. B. bei Schokomousse oder auch beim beliebten Nutella der Fall.

Wenn Sie in ein Drittland reisen oder aus einem Drittland die Rückreise antreten, sollten Sie allerdings stets die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes (Zoll!) beachten. In manchen Fällen kann es hier Beschränkungen und Verbote geben. Bei Süßigkeiten ist dies aber in der Regel nicht der Fall.

Aufpassen müssen Sie vor allem dann, wenn Sie tierische Erzeugnisse wie etwa Fleisch oder Milchprodukte importieren möchten.

 

Gummibärchen im Aufgabegepäck

Für Gummibärchen im Aufgabegepäck gelten dieselben Regeln wie für den Transport im Handgepäck. Die Bärchen dürfen also auch im Aufgabegepäck „kutschiert“ werden. Spezielle Regeln zu beachten gibt es in diesem Zusammenhang keine.