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Brot und belegte Brötchen im Handgepäck: Problematisch?

Brot und belegte Brötchen im Handgepäck

 

Dürfen Sie Brot im Handgepäck transportieren?

Ja. Brot kann im Handgepäck ohne Weiteres transportiert werden. Für den Transport von Brot im Handgepäck gibt es keine speziellen Auflagen und auch keine spezielle Mengenbegrenzung.

 

Aufgepasst bei Brotaufstrichen und -belägen

Wie wir gerade eben gesehen haben, ist Brot an und für sich im Handgepäck kein Problem. Zu Problemen führt aber das Mitführen von diversen Lebensmitteln, die gerne zusammen mit (bzw. auf dem) Brot konsumiert werden.

Denn viele dieser Lebensmittel werden an der Sicherheitskontrolle als Flüssigkeiten eingestuft und dürfen dementsprechend im Handgepäck nur in geringen Mengen, sprich im Rahmen der Flüssigkeiten-Regel im Handgepäck, transportiert werden. Zu diesen Lebensmitteln gehören in diesem Kontext:

  • jegliche Marmeladen, Konfitüren, Gelee
  • (Brot)Aufstriche wie Nutella, Streichwurst, Weichkäse, Streichkäse, Honig, Nuss-Nougat-Crème, Humus 

Diese Produkte als solche mitzuführen, etwa ein herkömmliches Glas Honig oder ein Glas Marmelade, ist also verboten. Wenn Sie allerdings lediglich ein geschmiertes Brot für den Verzehr unterwegs am Flughafen oder gar im Flugzeug mitbringen oder am Flughafen kaufen möchten, dann können Sie das ohne Weiteres tun.

Lesen Sie dazu unbedingt den nächsten Abschnitt!

 

Dürfen belegte Brötchen ins Handgepäck?

Eine Frage, die im Internet immer gerne mal wieder auftaucht, ist die, ob belegte Brötchen im Handgepäck mitgeführt werden dürfen. Im Prinzip müsste dies – zumindest bei Brötchen mit Lebensmitteln in flüssiger Form wie Honig, Streichkäse, Streichwurst – aufgrund der Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck verboten sein.

In der Praxis werden allerdings belegte Brote, die entweder zu Hause selbst geschmiert oder am Flughafen noch kurz gekauft wurden, toleriert und führen bei der Sicherheitskontrolle zu keinen Problemen, auch dann nicht, wenn diese Flüssigkeiten enthalten.

Dies wurde mir von der Bundespolizei Flughafen Frankfurt, die für die Sicherheitskontrollen am Frankfurter Flughafen zuständig ist, bestätigt. Es hieß sogar, dass auch Brötchen mit Quittenmarmelade oder mit Zungenwurst in Ordnung gehen würden. Man solle allerdings aus Rücksicht auf die anderen Passagiere nicht unbedingt hessischen Handkäs und dergleichen mitführen. 

Bitte beachten Sie auch, dass diese belegten Brötchen für den Verzehr unterwegs am Flughafen oder im Flieger gedacht sein sollten oder zumindest innerhalb der EU bleiben.

Denn die Ein-/Ausfuhr von Lebensmitteln (Achtung Zoll!) unterliegt starken Restriktionen und ist für viele Produkte gar verboten. Vor allem dann, wenn es sich bei den Lebensmitteln um Fleischoder Milchprodukte handelt. Dies gilt natürlich auch dann, wenn sich diese Produkte auf ihren Brötchen befinden….

Generell gilt nämlich, dass Produkte aus tierischen Erzeugnissen, wie eben etwa Wurst oder auch Käse (sowohl Streichkäse, wie auch Hartkäse oder Weichkäse) weder in die EU importiert, noch aus der EU exportiert werden dürfen.

 

Schokolade (auf dem Brötchen) im Handgepäck

Wie stehts eigentlich um Schokolade?

Schokoladeriegel auf dem Brötchen oder auch einfach nur mal Schokolade für zwischendurch, sind im Handgepäck ebenfalls erlaubt.

Nur wenn es sich um flüssige Schokolade handelt, gilt Vorsicht. Mehr dazu finden Sie hier: Schokolade im Handgepäck: So klappt es mit dem Transport. 

Kleiner Tipp: Auch sonstige Süßigkeiten wie etwa Kuchen oder Kekse sind im Handgepäck praktisch immer unbedenklich, solange es sich um Süßigkeiten in fester Form handelt. Ihr Weihnachtsgebäck können Sie also gerne auch im Handgepäck mit auf die Reise nehmen!