Skip to Content

Frisch-, Schmelz- und Hartkäse im Handgepäck | Erlaubt?

 

Ob ein Käse im Handgepäck transportiert werden kann, hängt primär davon ab, welche Konsistenz der Käse aufweist und welche Ein- und Ausfuhrbestimmungen für Käse, respektive Milchprodukte/tierische Erzeugnisse in den jeweiligen Reiseländern/Reisezonen vorherrschen.

 

Käse im Handgepäck bei Reisen innerhalb der EU

Dabei gilt grundsätzlich, dass Hartkäse im Handgepäck bei Reisen innerhalb der EU erlaubt ist, während bei flüssigem Käse (auch halb-flüssiger, respektive weicher Käse) im Handgepäck die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck beachtet werden müssen und diese Art von Käse folglich im Handgepäck nur in sehr begrenzter Menge mitgebracht werden darf.

Käsetypen, für die es EU-Verordnung für Flüssigkeiten zu beachten gibt, sind folglich Weichkäse, Streichkäse und Schmelzkäse.

Wenn Sie nun also einen Hartkäse im Handgepäck transportieren möchten, so ist dies generell möglich und dürfte bei der Sicherheitskontrolle zu keinen Problemen führen. Informieren Sie sich aber unbedingt über die entsprechenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen der Reiseländer und stellen Sie so sicher, dass keine Verbote/Einschränkungen in Sachen Käse bestehen.

Wenn Sie sich nun nicht sicher sind, in welche Kategorie denn nun Ihr kostbarer Käse fällt, dann lesen Sie bitte weiter. Wir haben uns nämlich die Mühe gemacht, sämtlichen Käse nach Käsesorte aufzulisten, damit Sie auf einen Blick sehen können, ob es sich nun bei Ihrem Käse um einen Hartkäse, einen Weichkäse oder um einen Streich-, beziehungsweise Schmelzkäse handelt. In den allermeisten Fällen liegt das auf der Hand, doch bei gewissem Käse ist die Einteilung vielleicht nicht ganz so offensichtlich.

Weichkäse

Weichkäse wird an der Sicherheitskontrolle allgemein als Flüssigkeit eingestuft und darf deswegen im Handgepäck nur in Behältern mit höchstens 100 ml transportiert werden. Diese Behälter müssen zudem zwingend im Beutel für Flüssigkeiten untergebracht werden.

Weichkäsesorten → Im Handgepäck alle verboten
Bei folgenden Käsesorten handelt es sich um Weichkäse: Altenburger Ziegenkäse, Bavaria blu, Harzer Korbkäse, Klützer Gold, Odenwälder Frühstückskäse, Bleu des Causses, Brie, Brin d’Amour, Camembert, Chablis, Chaource, Coulommiers, Crottin de Chavignol, Munsterkäse, Roquefort, Gorgonzola, Mozzarella, Quartirolo Lombardo, Roccheta Alta Langa, Stracciatella di bufala, Taleggio, Aura, Blue Stilton, Bonchester, Bryndza Podhalańska, Cashel Blue, Danablu / Danish Blue, Feta, Limburger, Pico, Quejio do Pico, Romadur, Serra da Estrela, Torta del Casar, Weißkäse nach Balkanart

Frischkäse

Frischkäse enthält besonders viel Wasser und fällt dementsprechend ebenfalls in die Kategorie Flüssigkeiten im Handgepäck und ist somit im Handgepäck ebenfalls nur dann erlaubt, wenn er in einem Behälter mit höchstens 100 ml transportiert wird und dieser Behälter im Klarsichtbeutel für Flüssigkeiten mitreist.

Frischkäsesorten → Im Handgepäck alle verboten
Bei folgenden Käsesorten handelt es sich um Frischkäse: Brimsen, Brousse de Rouve, Burrata, Hüttenkäse und körniger Frischkäse, Mascarpone, Panir, Quark, Ricotta, Schichtkäse, Ziger

Schmelzkäse (Streichkäse)

So ein Käse! Schmelzkäse ist im Handgepäck ebenfalls nur in geringer Menge erlaubt, denn bei Schmelzkäse handelt es sich um ein Produkt, welches aus anderen (flüssigen) Käsesorten hergestellt wird. Man findet diesen Käse oft in Scheibenform oder als Streichkäse, welcher ebenfalls im Handgepäck verboten ist, vor. Dieselben Bestimmunge wie für Weich- und Frischkäse gilt es hier zu beachten (siehe oben)

Hartkäse

Hartkäse ist im Handgepäck erlaubt. Aufgrund der harten Konsistenz gilt er nicht wie Frischkäse, Weichkäse, Schmelz- und Streichkäse als Flüssigkeit und kann dementsprechend im Handgepäck problemlos transportiert werden, insofern es  für Ihre Reiseländer in Sachen Käse keine bestimmten Ein- und Ausfuhrbestimmungen zu beachten gibt. Informieren Sie sich bei den entsprechenden Zollbehörden der Länder über eventuell existierende Ein- und Ausfuhrverbote, respektive Beschränkungen für Käse.

Hartkäsesorten → Im Handgepäck erlaubt
Bei folgenden Käsesorten handelt es sich um Hartkäse: Appenzeller, Emmentaler, Greyerzer, Cheddar, Comté, Jurassic, Sbrinz, Bergkäse, Chester, Parmesan, Grana Padano, Pecorino, Graviera, Kefalotiri, Manchego

 

Zusammenfassung: Käse im Handgepäck innerhalb der EU

Sehen Sie sich unsere Infografik an, um einen praktischen Überblick über die Bestimmungen für Käse im Handgepäck zu erlangen.

Käse im Handgepäck Infografik

Betten Sie diese Infografik auf Ihrer Webseite ein!

 

Einfuhr von Käse von einem Nicht-EU-Land in die EU

Käse in die EU einführen ist eine ganz andere Geschichte. Hier gilt grundsätzlich, dass Sie keinen Käse einfach so in die EU mitbringen dürfen und zwar weder im Aufgabegepäck noch im Handgepäck, denn seit 2009 gilt die EG-Verordnung Nr. 206/2009, welche strenge Vorschriften für die Einfuhr von Erzeugnissen tierischer Herkunft, welche ausschliesslich für den persönlichen Verbrauch bestimmt sind, vorsieht. Diese Massnahmen wurden vor allem als Präventionsmassnahme gegen die Einschleppung von Tierseuchen ergriffen. Folglich dürfen Reisende, die Käse oder andere Produkte tierischer Herkunft mit sich führen, nur noch über bestimmte Eingangsstellen, an denen ein Veterinär anwesend ist, in die EU einreisen. Zudem müssen Sie für die Erzeugnisse im Besitz von festgelegten Gesundheitsbescheinigungen und einem gültigen Begleitdokument (Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr „GVDE“ sein.

Diese Bestimmungen gelten allerdings nicht für die 28 EU-Mitgliedsstaaten und auch nicht für die Länder Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und die Schweiz. Aus diesen Ländern dürfen Sie Käse weiterhin für den privaten Gebrauch einführen. Im Handgepäck gilt es allerdings die Bestimmungen zu beachten, die weiter oben unter Punkt 1 eingeführt wurden (Hartkäse erlaubt, allerdings darf kein Weich-, Frisch- oder Schmelzkäse im Handgepäck transportiert werden).

Ausfuhr von Käse von einem EU-Land in ein Drittland

Wenn Sie Ihren geliebten Käse von einem EU-Land in ein Drittland (im Handgepäck) mitnehmen möchten, dann müssen Sie einerseits die Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck einhalten – Hartkäse geht in Ordnung, Frischkäse, Streichkäse und Schmelzkäse gelten als Flüssigkeit und dürfen dementsprechend nicht ins Handgepäck – und andererseits müssen Sie natürlich auch die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes berücksichtigen. Ein Transport im Aufgabegepäck dürfte aber normalerweise die bessere und unkompliziertere Wahl darstellen.