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Gelten Puder & Pulver im Handgepäck als Flüssigkeit?

Puder & Pulver im Handgepäck

 

Gelten Puder und Pulver im Handgepäck als Flüssigkeit?

Nein. Puder und auch Pulver gelten im Handgepäck nicht als Flüssigkeiten. Der Transport von diesen Substanzen muss dementsprechend auch nicht im Beutel für Flüssigkeiten erfolgen. Allerdings muss für Puder und Pulver die sogenannte Pulver-Regel beachtet werden, falls Ihre Reise in die USA führen sollte. Diese Regel besagt, dass Sie Pulver im Handgepäck bei Reisen in die USA nur in Behältern à höchstens 350 ml mitführen sollten. Größere Behälter werden an der Sicherheitskontrolle genauer unter die Lupe genommen und sollten bei USA-Reisen demnach besser im Aufgabegepäck transportiert werden. 

 

Ist über 350 ml Puder/Pulver im Handgepäck also bei Reisen in die USA verboten?

Nein. Verboten ist es nicht. Aber Sie müssen bei solchen Mengen damit rechnen, dass das Pulver an der Sicherheitskontrolle näher inspiziert wird und die Behälter geöffnet werden. Und wenn die Behörden nicht genau eruieren können, um was für Pulversubstanzen es sich handelt, dann müssen Sie das Pulver an der Kontrolle ggf. zurücklassen.

 

Müssen Pulver über 350 ml an der Kontrolle separat vorgezeigt werden?

Ja. Bitte legen Sie die Puder & Pulver also an der Sicherheitskontrolle separat in einen Behälter, damit diese möglichst einfach kontrolliert werden können.

 

Beispiele für Puder und Pulver?

Was gilt denn überhaupt als Puder/Pulver an der Kontrolle? Zu den Pulvern gehören z. B:

Grundsätzlich sind aber alle Puder & Pulver von der Pulver-Regel (nur bei Reisen in die USA!) betroffen. Alle Puder & Pulver werden an der Sicherheitskontrolle als nicht flüssig erachtet und so sind die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck hier generell nicht geltend.

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