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Tintenpatronen im Handgepäck

Tintenpatrone im Handgepäck

 

Sind Tintenpatronen im Handgepäck erlaubt?

Tintenpatronen sind im Handgepäck erlaubt. Sowohl in Europa wie auch in den USA. Sie müssen für Tintenpatronen, wie auch für alle anderen Flüssigkeiten, die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck beachten. Tintenpatronen sind dementsprechend nur in Behältern bis max. 100 ml pro Behälter erlaubt. Die Behälter müssen zudem zwingend im Beutel für Flüssigkeiten transportiert werden.

 

Tintenpatronen als Flüssigkeit

Tintenpatronen enthalten Flüssigkeit. Demnach dürfen Sie solche nur dann mitnehmen, wenn Sie diese im transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel verstauen, in dem Sie auch ihre flüssigen Kosmetika und alle anderen Flüssigkeiten verstauen müssen.

 

Auch in den USA grünes Licht für Tintenpatronen

Den Beweis dafür, dass Tintenpatronen auch in den USA im Handgepäck erlaubt sind, finden wir bei der Amerikanischen Transportsicherheitsbehörde TSA (siehe printer ink).

Auch andere Patronen, die Flüssigkeit, respektive Tinte enthalten, dürfen im Handgepäck im Rahmen der Handgepäckbestimmungen für Flüssigkeiten befördert werden.

Mit Ausnahme natürlich von Waffenpatronen. Schusswaffen und Zubehör sind im Handgepäck verboten.

Wenn es sich aber beispielsweise um Füllfederhalterpatronen handelt, dann gibt es für Sie nichts zu befürchten.

Packen Sie diese aber ebenfalls in den transparenten Zip-Beutel!