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Wie viel Flüssigkeit ist im Aufgabegepäck erlaubt?

Der Guru dringt heute einmal in neue Sphären vor und berichtet ausnahmsweise einmal über Aufgabegepäck anstatt Handgepäck. Aber diese beiden Gepäcksorten sind ja quasi wie Ying und Yang.

Und so kann es bestimmt auch nicht verkehrt sein, auch über die aktuellen Bestimmungen für Aufgabegepäck im Bilde zu sein. Denn was nicht ins Handgepäck darf, darf oft zumindest im Aufgabegepäck „kutschiert“ werden.

Nun aber in gewohnter Manier direkt zur Sache!

Flüssigkeiten im Aufgabegepäck

Wie viel Flüssigkeit darf im Aufgabegepäck transportiert werden?

Im Aufgabegepäck ist die Menge an Flüssigkeit, die transportiert werden darf, grundsätzlich nicht begrenzt. Und zwar weder insgesamt, noch pro Behälter. Diese Regel gilt sowohl innerhalb der EU wie auch in den USA.

Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung für kosmetische oder medizinische Artikel zu beachten, die weder radioaktiv, noch giftig, noch entzündbar sind (z.B Parfüm oder Haarspray). 

Entzündbare, radioaktive und giftige Flüssigkeiten sind im Aufgabegepäck generell verboten.

 

Kein Limit für Flüssigkeiten im Aufgabegepäck: Bestätigung von diversen Seiten

Um sicher zu gehen, dass auf die Aussagen des Gurus Verlass ist, habe ich persönlich diverse Stellen kontaktiert. Dass es im Aufgabegepäck kein prinzipielles Limit für herkömmliche Flüssigkeiten gibt, wurde mir von folgenden Stellen persönlich bestätigt:

  • Bundespolizei am Flughafen Frankfurt, welche dort für die Sicherheitskontrollen zuständig ist
  • Flughafen London Luton
  • Transportsicherheitsbehörde TSA

 

Achtung: Für kosmetische oder medizinische Artikel, die weder radioaktiv, noch giftig, noch entzündbar sind (wie z.B Parfüm oder Haarspray) gelten Sonderbestimmungen und dort gibt es in der Tat ein Limit, sowohl für einzelne Behälter wie auch für die totale Menge.

Und wie oben bereits erwähnt, Flüssigkeiten die radioaktiv, giftig oder entzündbar sind, sind generell verboten und zwar sowohl im Handgepäck wie auch im Aufgabegepäck. 

 

Airlines geben diese Information auf der Webseite meist nicht preis

Während man auf den offiziellen Seiten der Airlines praktisch immer klare Informationen betreffend Flüssigkeiten im Handgepäck findet (Flüssigkeiten müssen in Zip-Beutel, Beutel muss durchsichtig und wiederverschließbar sein, jeder Behälter max. 100 ml, Beutel mit Volumen von maximal einem Liter, nur ein solcher Flüssigkeiten-Beutel pro Person), findet man in den allermeisten Fällen keine Angaben dazu, wie viel Flüssigkeit man genau im Aufgabegepäck transportieren darf.

Oft steht da dann halt nur, dass man Flüssigkeiten, die in Behältern daherkommen, die mehr als 100 ml fassen, im Aufgabegepäck verstaut werden sollen. Wie viel Flüssigkeit insgesamt ins Aufgabegepäck gepackt werden darf, wird aber meist außen vor gelassen.

 

Auch in den USA keine generelle Flüssigkeiten-Beschränkung im Aufgabegepäck

Auch in den USA gibt es für Flüssigkeiten im Aufgabegepäck grundsätzlich keine Beschränkung. Dies wurde mir persönlich von der Amerikanischen Transportsicherheitsbehörde TSA bestätigt.

Die Ausnahmeregel für kosmetische oder medizinische Artikel, die weder radioaktiv, noch giftig, noch entzündbar sind, gilt es allerdings auch in den USA zu beachten.

Wenn Sie konkrete Fragen zu Flüssigkeiten im Reisegepäck auf USA-Reisen haben, dann können Sie diese Fragen auch direkt an die Amerikanische Transportsicherheitsbehörde TSA stellen und zwar über Twitter (über AskTSA). Formulieren Sie dazu einfach ihre Frage und hängen Sie bei Bedarf gleich noch ein Bild als Anhang an.

Die TSA antwortet meist extrem zeitnah und kompetent. Sämtliche Fragen zu Gegenständen im Aufgabegepäck und auch im Handgepäck können dort direkt an denn Mann (an die Gepäckprofis) gebracht werden.

 

Ausnahmeregel für kosmetische oder medizinische Artikel, die nicht radioaktiv sind

Gemäß der Gefahrgutvorschriftentabelle der IATA, der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung, gibt es allerdings eine Ausnahmeregel zu beachten.

Die Ausnahmeregel gilt für kosmetische oder medizinische Artikel, die nicht radioaktiv sind – einschließlich Druckgaspackungen (Aerosole) – nicht giftig und nicht entzündbar sind. Dazu gehören:

 

Im Handgepäck sind für diese Produkte die normalen Bestimmungen für Flüssigkeiten im Handgepäck maßgebend.

Im Aufgabegepäck allerdings ist eben diese Sonderregelung zu beachten.

Die Regel besagt konkret, dass die gesamte Nettomenge der nicht radioaktiven kosmetischen oder medizinischen Artikel (die zur Unterklasse 2.2 = nicht entzündbare, nicht giftige Gase gehören) und der Druckgaspackungen (Aerosole), welche nicht entzündbar und nicht giftig sind, höchstens 2 kg oder 2 l und die Nettomenge jedes einzelnen Artikels höchstens 0,5 kg, beziehungsweise 0,5 l betragen dürfen. 

Diese Menge ist als kombinierte Menge für Aufgabegepäck und Handgepäck zu interpretieren.

Weiter weist die IATA in diesem Zusammenhang auch noch darauf hin, dass die Ventile der Aerosole durch Schutzkappen oder andere geeignete Mittel geschützt sein müssen, um eine unbeabsichtigte Freisetzung des Inhalts zu verhindern.

Diese Ausnahmeregel gilt übrigens auch für die USA.

 

Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit „Flüssigkeiten im Koffer“

 

Darf man Flüssigkeiten im Koffer haben?

Man darf Flüssigkeiten im Koffer dabei haben, wenn es sich dabei um Aufgabegepäck handelt. Im Handgepäck, egal ob es sich dabei um einen Koffer, Reisetasche oder Rucksack handelt, darf man nur 100 ml pro Einzelbehältnis mit dabei haben und diese Flüssigkeiten müssen zwingend im Beutel für Flüssigkeiten aufbewahrt werden. Dieser Beutel darf wiederum höchstens ein Fassungsvermögen von einem Liter aufweisen.

Wieviel Flüssigkeit darf ich im Koffer mit dabei haben?

Im Handgepäck sind 100 ml pro Einzelbehältnis erlaubt, allerdings nur, wenn sich diese im Beutel für Flüssigkeiten befinden (Fassungsvermögen von maximal einem Liter). Im Aufgabegepäck ist die Menge an Flüssigkeiten in der Regel nicht begrenzt. Je nachdem was für Flüssigkeiten Sie im Aufgabegepäck transportieren und wohin Sie genau reisen, gibt es allerdings Sonderregeln und/oder Zollregeln zu beachten und befolgen.