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Feuerzeuge & Zippos im Handgepäck? Diese Regeln gelten

Feuerzeug, Zippo und Jet-Flame

 

Feuerzeuge, Zippos und Streichhölzer gehören der Gruppe der Gefährlichen Gegenstände an und fallen dort bei den meisten Fluggesellschaften unter Subgruppe beschränkt zugelassene Gegenstände. Beschränkt zugelassene Gegenstände sind Gegenstände, die nur in beschränkter Form, Menge oder Anzahl transportiert werden dürfen.

 

Herkömmliche Feuerzeuge im Handgepäck?

Allgemein gilt die Regel, dass pro Passagier ein Feuerzeug* mitgeführt werden darf. Allerdings dürfen Sie das Feuerzeug nicht direkt im Handgepäck verstauen, sondern müssen es auf sich tragen (beispielsweise in der Hosentasche). Die Mitnahme am Körper ist allerdings auch bei Feuerzeugen nur gestattet, wenn es sich um ein Feuerzeug für den persönlichen Gebrauch handelt. Das Feuerzeug muss im übrigen mit dem Brennstoff Flüssiggas (vollständig absorbiert) befüllt sein.

Verboten ist die Mitnahme von Feuerzeugen im Aufgabegepäck (Ausnahme: USA –> Siehe weiter unten). Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Gas-, Benzin- oder um ein Sturmfeuerzeug (Zippo) handelt. Ein Zippo ist übrigens ein benzinbetriebenes Sturmfeuerzeug.

Generell verboten sind außerdem Blauflammen-Feuerzeuge, Zigarettenanzünder, Jetflames und Feuerzeuge in Form von Schusswaffen.

Nicht in allen Ländern dieser Welt gilt die Regel, dass ein Feuerzeug pro Passagier am Körper mitgeführt werden darf. In China z. B. ist jegliche Art von Feuerzeugen auf Flugreisen komplett verboten.

 

Zippos im Handgepäck?

Schaufenster mit diversen Zippo-Feuerzeugen

Zippo-Feuerzeuge im Handgepäck sind bei den allermeisten Fluggesellschaften verboten. Dasselbe gilt für den Transport im Aufgabegepäck. Lassen Sie Ihr Zippo also besser Zuhause.

Zippos, wie wir gerade eben gesehen haben auch als „benzinbetriebenes Sturmfeuerzeug“ bekannt, sind im Handgepäck wie auch im Aufgabegepäck generell verboten (Ausnahme: USA, siehe hier). Auch am Körper dürfen diese nicht transportiert werden. Gemäss der ICAO, also der International Civil Aviation Organization (Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation), welche für die Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien im Bereich Zivilluftfahrt zuständig ist, sind Feuerzeugbenzin und Feuerzeug-Nachfüllpatronen ebenfalls nicht gestattet. Ob ein Zippo mit an Bord gebracht werden kann oder nicht, hängt aber letztendlich vom Personal an der Sicherheitskontrolle ab. Und dieses Personal wird nicht durch die Fluggesellschaften gestellt, sondern von staatlichen Unternehmen (Bundespolizei in Deutschland, BAZL in der Schweiz, etc). An manchen Flughäfen kann es also durchaus vorkommen, dass Zippos an der Sicherheitskontrolle toleriert werden, diese Gegenstände aber eigentlich bei der Fluggesellschaft auf der schwarzen Liste stehen und es dann zu Problemen kommt. Darum raten wir generell davon ab, Zippos auf Flugreisen transportieren zu wollen.

 

Wie sieht es allerdings mit brandneuen, ungefüllten Zippos aus?

Auch brandneue, unbefüllte Zippos sind im Handgepäck, Aufgabegepäck und auch am Körper verboten. So ganz klar geregelt scheint dies gemäß den ICAO-Richtlinien zwar nicht zu sein, allerdings zeigen diverse Erfahrungsberichte, dass die Mitnahme sehr problematisch ist. Wenn Sie das unbefüllte Zippo im Koffer (Aufgabegepäck) mitnehmen, dann kann es je nachdem sein, dass Sie Glück haben und damit durchkommen. In der Regel wird dies allerdings nicht toleriert und sie werden gezwungen, die Zippos zurückzulassen.

 

Und gebrauchte Zippos, bei denen die Watte / Benzineinsatz entfernt wurde?

Auch die Mitnahme von Zippos, bei denen die brennbaren Bestandteile entfernt wurden, werden auf Flugreisen generell nicht toleriert. Im Handgepäck schon gar nicht. Im Aufgabegepäck gibt es zwar Fälle, wo solche Zippos mitgeführt werden konnten, aber wohl eher weil die Gegenstände bei der Kontrolle nicht entdeckt wurden. Gehen Sie also kein Risiko ein und verzichten Sie gänzlich auf den Transport von Zippos auf Flugreisen.

 

Wie sieht es mit Feuerzeugen an Bord bei Reisen von/in die Vereinigten Staaten aus?

Bei Reisen in/von der USA werden Sie in der Regel mit sehr strikte Sicherheitsmassnahmen konfrontiert. In den USA ist insbesondere die Transportsicherheitsbehörde TSA (Transportation Security Administration) für die Empfehlungen/Regeln/Bestimmungen maßgebend. Überraschenderweise steht dort geschrieben, dass Einwegfeuerzeuge (disposable lighters) und Zippos ohne Benzin im Aufgabegepäck transportiert werden dürfen. Feuerzeuge mit Benzin (Brennstoff) sind im Aufgabegepäck verboten, solange sie sich nicht in einem „DOT approved case“ befinden. In einem „DOT approved case“ dürfen bis zu zwei Benzinfeuerzeuge im Aufgabegepäck transportiert werden. Die Mitnahme von Einwegfeuerzeugen (disposable lighters) und  Zippo-Feuerzeugen ist gemäß TSA im Handgepäck gestattet. Die entsprechenden Informationen finden Sie auf der offiziellen Seite der TSA

 

Was ist ein DOT approved case?

Wie wir gerade eben gesehen haben, dürfen in den USA bis zu zwei Benzinfeuerzeuge im Aufgabegepäck transportiert werden, insofern Sie sich geschützt in einem sogenannten „DOT approved case“ befinden. DOT steht für Department of Transportation. Zu Deutsch: Verkehrsministerium. Es handelt sich hier also um das Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten. Und da es sich um eine Schutzhülle (case) handelt, die DOT approved ist, heißt dies also, dass diese Schutzhülle vom Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten abgesegnet sein muss. Wenn man auf Amazon.de nach solchen DOT approved cases sucht, bleibt man allerdings erfolglos. Auf amazon.com findet man zwei Produkte, die offenbar offiziell vom Verkehrsministerium gutgeheissen wurden und zwar das Colibri Tranzpack und das Zippo ZAC Air Case. In diesen Behältern verstaut, können Sie das Benzinfeuerzeug also im Aufgabegepäck transportieren. Das Problem ist nur, dass beide Produkte momentan selbst auf Amazon nicht erhältlich sind (nicht an Lager). Wenn Sie Glück haben, werden Sie allerdings vielleicht bei Ebay fündig und können sich dort eines dieser guten Stücke besorgen.

 

Streichhölzer / Streichholzschachteln im Handgepäck?

Für Streichhölzer, insofern sich die Streichhölzer in einer Streichholzschachtel (eine kleine Schachtel oder ein Briefchen) befinden und es sich bei den Streichhölzern um Sicherheitstreichhölzer (Sicherheitsstreichhölzer sind Streichhölzer, die sich nur an speziellen Reibflächen entzünden lassen) handelt, gelten die selben Sicherheitsregeln wie für für Gasfeuerzeuge. Es darf also eine Streichholzschachtel mit Sicherheitsstreichhölzer an Bord gebracht werden, allerdings nur wenn diese am Körper transportiert wird. Reibungsstreichhölzer und Überall-Zündhölzer sind Streichhölzer, die sich an jeder rauen Oberfläche entzünden lassen. Diese Art von Streichhölzern ist komplett verboten. Sowohl im Aufgabegepäck, im Handgepäck wie auch am Körper.