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Obst und Früchte im Handgepäck: Diese Regeln gelten!

Eine ausgewogene und gesunde Ernährung wird durch Obst und Früchte durchaus begünstigt, denn die Pflanzenkost enthält viele wertvolle Vitamine und liefert durch den Fruchtzucker jede Menge Energie. Und wenn Sie nun aus den Ferien gerne ein paar süße Tropenfrüchte mit nach Hause bringen möchten, um damit Ihr nächstes Thai-Curry anzureichern, dann kann ich das natürlich irgendwie nachvollziehen. Aber halt mal… ist das denn überhaupt erlaubt? Dürfen Sie für den privaten Gebrauch, oder sollte ich besser sagen für den privaten Verzehr,  Obst und Früchte im Handgepäck oder allgemein im Reisegepäck befördern und falls ja, unter welchen Bedingungen?

Der Guru ging dieser Frage nach und hat keine Mühe und keine Arbeit gescheut, um sich über dieses Thema bestmöglich schlau zu machen. Nun möchte er – gemeinsam mit Ihnen – die reife Frucht seiner stundenlangen Recherchen ernten.

Obst im Handgepäck

Wichtiges Update: Neue Regelung ab 2020!

Ab 2020 gibt es neue Regeln zu beachten. Ab sofort ist für den Import von lebendem Pflanzenmaterial aus Drittländern ein Pflanzengesundheitszeugnis des Exportlandes vorzuweisen, respektive ist der Import nur noch dann möglich, wenn ein solches Zeugnis vorhanden ist. Diese Regelung betrifft nicht nur ganze Pflanzen, sondern auch Pflanzenteile wie Äste, Blätter, Edelreiser, Gemüse, Früchte, Knollen, Schnittblumen, Samen & Pollen.

Die Liste an Früchten, die bis anhin ohne Pflanzengesundheitszeugnis importiert werden durften (siehe unten), ist nun ebenfalls viel kürzer geworden. Neu dürfen nur noch folgende Früchte ohne Pflanzengesundheitszeugnis importiert werden:

  • Ananas comocus (Ananas), Cocos nucifera (Kokos), Durio bibethinus (Durian), Musa (Banane) und Phoenix dactylifera (Dattel).

Für allen anderen Pflanzen gilt, dass bei der Einfuhr ein PGZ mitgeführt werden muss und dass diese beim Pflanzenschutzdienst angemeldet sein müssen.

 

Dürfen Obst und Früchte im Handgepäck transportiert werden?

Die Antwort auf die Frage, ob und wie Obst und Früchte im Handgepäck transportiert werden dürfen, hängt wesentlich davon ab, von wo nach wo der Transport der Produkte stattfinden soll.

Wenn Sie Obst und Früchte innerhalb der EU im Handgepäck transportieren möchten, dann ist dies in der Regel problemlos möglich.

Wenn Sie Obst und Früchte aus einem europäischen Nicht-EU-Land oder dem angrenzenden Mittelmeerraum in die EU einführen wollen, dann gibt es Sonderregelungen zu beachten. Für zeugnis- und kontrollpflichtige Früchte besteht hier eine Ausnahme, die den Transport von max. 3 kg Früchten pro Person erlaubt. Falls Sie mehr als 3 kg Früchte einführen wollen, dann brauchen Sie für diese Früchte zwingend ein Pflanzengesundheitszeugnis.

Wenn Sie Obst und Früchte aus Drittländern in die EU einführen wollen, dann ist dies für zeugnis- und kontrollpflichtige Früchte in jedem Falle nur dann gestattet, wenn Sie für die Produkte über ein Pflanzengesundheitszeugnis verfügen. Damit soll in erster Linie die Einschleppung von für Pflanzen gefährlichen Schadorganismen oder Krankheiten verhindert werden.

Wenn Sie Früchte als Privatreisender in die EU einführen möchten, die NICHT auf der Liste für zeugnis- und kontrollpflichtige Früchte stehen, dann können Sie dies OHNE Pflanzengesundheitszeugnis tun, egal woher

Der Sachverhalt wird primär über die Pflanzenbeschauverordnung in Verbindung mit den Anhängen der Pflanzenquarantäne-Richtlinie 2000/29/EG geregelt. Dies gilt nicht nur für den gewerblichen Bereich, sondern ebenfalls für private Einfuhren wie eben z. B. im Passagiergepäck oder mittels Postsendungen. 

 

Transport von Obst und Früchten innerhalb der EU

 

Innerhalb der EU ist der Transport von Früchten im Handgepäck (unbegrenzt) erlaubt. Selbstverständlich gilt es darauf zu achten, dass Sie die Freigepäckgrenze für Handgepäck dadurch nicht überschreiten.

Die Regel besagt hier, dass Sie innerhalb der EU Früchte für den persönlichen Gebrauch im Reisegepäck transportieren dürfen, ohne dafür ein Pflanzengesundheitszeugnis zu haben. Der Transport darf natürlich nur erfolgen, wenn die Früchte nicht von Schädlingen befallen sind.

Da Obst und Früchte besonders viel Wasser enthalten, kommt manchmal die Frage auf, ob denn diese Produkte nicht auch der Flüssigkeiten-Regel im Handgepäck unterliegen oder nicht. Diese Regel besagt ja im Wesentlichen, dass Flüssigkeiten nur in einem speziellen Beutel für Flüssigkeiten transportiert werden dürfen (max. 1 Liter Volumen) und das die Behältnisse, die Sie in diesem Beutel unterbringen, 100 ml pro Behälter nicht überschreiten dürfen.

Bei Früchten und Obst hat die Praxis aber gezeigt, dass diese Regel nicht greift. Sie können also Früchte und Obst unabhängig von deren Wassergehalt im Handgepäck transportieren. Die Frage ist aber durchaus berechtigt, denn viele Früchte weisen einen erstaunlich hohnen Wassergehalt auf.

 

So viel Wasser steckt in Früchten

So viel Wasser enthält die jeweilige Frucht:

Salatgurke: 97 %

Wassermelone: 96 %

Apfel: 84 %

Birne: 83 %

Mango: 83 %

Banane : 75 %

 

Einfuhr bei Rückkehr aus Nicht-EU-Ländern in Europa und dem angrenzenden Mittelmeerraum

Früchtemarkt in der Türkei

Ein Früchte-Markt in der Türkei.

 

Bei Ländern in Europa, die allerdings nicht zur EU gehören, gelten wiederum andere Bestimmungen. Zuerst muss der Guru hier allerdings definieren, welche Länder mit „Nicht-EU-Länder in Europa und dem angrenzenden Mittelmeerraum“ genau gemeint sind:

Es handelt sich dabei um alle europäischen Länder, die keine EU-Mitgliedsstaaten sind sowie Gebiete in Europa und Länder des Mittelmeerraums wie Albanien, Algerien, Ägypten, Bosnien-Herzegowina, Ceuta, Färoer Inseln, Georgien, Gibraltar, Grönland, Hoheitsgewässer des Luganersees, Island, Israel, die italienische Gemeinde von Campione, Jordanien, Kanarische Inseln, Kasachstan, Libanon, Libyen, Marokko, Mazedonien, Melilla, Moldawien, Montenegro, Nordzypern, Norwegen, Russland (allerdings nicht alle Regionen), Serbien, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine und Weißrussland.

Die Länder Andorra, Liechtenstein, Monaco, San Marino und die Schweiz werden von einem pflanzengesundheitlichen Standpunkt aus wie EU-Mitgliedsstaaten behandelt. 

Generell gilt, dass Sie aus diesen Ländern pro Person und für den persönlichen Gebrauch zeugnis- und untersuchungspflichtige Früchte/Gemüse/Obst ohne die Vorlage eines Pflanzengesundheitszeugnisses in geringer Stückzahl/Menge mitbringen dürfen. Die Waren dürfen nicht zu erwerbsmäßigen, züchterischen oder wissenschaftlichen Zwecken bestimmt sein.

Erlaubt sind in diesem Zusammenhang:

  • Bis zu 3 kg Früchte/Gemüse pro Person

Falls Sie mehr als diese Mengen mit nach Hause bringen wollen, dann müssen die Waren zwingend von einem Pflanzengesundheitszeugnis begleitet sein.

 

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Diese Einfuhrerleichterungen gelten allerdings nicht für....
Bitte beachten Sie, dass diese Einfuhrerleichterungen keine Gültigkeit haben, falls es sich um Pflanzen zum Anpflanzen, außer Saatgut aber einschließlich Zwiebeln, Knollen, Kormi, Rhizome sowie zeugnis- und untersuchungspflichtiges Saatgut handelt. Für all diese Waren ist in diesem Rahmen ein Pflanzengesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland vorzuweisen.

 

Obst und Früchte zum persönlichen Gebrauch in die EU einführen aus einem Drittland

Früchte in einem chinesischen Supermarkt

Früchte und Obst auf einem chinesischen Früchte-Markt.

 

Obst und Früchte aus Drittländern einzuführen, gestaltet sich am problematischsten. Während der Transport von Früchten und Obst innerhalb der EU weitgehend problemlos möglich ist, gelten bei der Einfuhr aus Drittländern strenge Regeln, die es zu befolgen gibt.

Generell gilt, dass Sie für alle zeugnis- und untersuchungspflichtigen Früchte gemäß Pflanzenbeschauverordnung ein gültiges Pflanzengesundheitszeugnis brauchen, um diese einführen zu dürfen.

 

Was ist ein Pflanzengesundheitszeugnis und wo kriegen Sie es her?

Die Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen definiert den Zweck von Pflanzengesundheitszeugnissen in ihrem Dokument Internationales Pflanzenschutzübereinkommen (ISPM 12) wie folgt:

Pflanzengesundheitszeungisse werden ausgestellt, um zu bestätigen, dass Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse so wie sonstige geregelte Gegenstände die pflanzengesundheitlichen Einfuhranforderungen von Einfuhrländern erfüllen und mit der Zertifizierungsfeststellung übereinstimmen. Pflanzengesundheitszeugnisse können auch ausgestellt werden, um die Zeugnisaustellung für die Wiederausfuhr in andere Länder zu unterstützen. Pflanzengesundheitszeugnisse solten nru zu diesem Zweck ausgefüllt werden.

Ein Pflanzengesundheitszeungis muss von einem öffentlichen Bediensteten ausgestellt werden, der fachlich qualifiziert ist und ordnungsgemäß von der Nationalen Amtlichen Pflanzenschutzorganisation (National Plant Protection Organization) bevollmächtigt wurde.

Sie müssen sich für die Einfuhr von Früchten und Obst also ein Pflanzengesundheitszeugnis vom Pflanzenschutzdienst des Ursprungslandes holen. Zudem unterliegen diese Waren einer Untersuchungspflicht durch dieses Organ (§ 8 Pflanzenbeschauverordnung).

Wenn Sie also beispielsweise in Thailand eine Mango kaufen und diese nach Deutschland mitnehmen wollen (was ich Ihnen nicht empfehlen kann, da viel zu umständlich), dann müssen Sie sich dort vom amtlichen Pflanzenschutzdienst ein Pflanzengesundheitszeugnis für Ihre Mango(s) ausstellen lassen, damit Sie diese (im Handgepäck) mit nach Deutschland mitbringen dürfen.

Da die meisten Leute wohl kaum so viel Aufwand für ein paar Mangos betreiben möchten, ist es im Normalfall wohl die bessere Entscheidung, die Mangos gar nicht ernst nach Hause bringen zu wollen.

 

Einfuhrverbote: zeugnis- und untersuchungspflichtige Früchte

In der folgenden Liste finden Sie zeugnis- und untersuchungspflichtige Früchte. In der Regel erfordern diese Früchte ein Pflanzengesundheitszeugnis.

Allerdings gibt es eine Ausnahme für die Einfuhr dieser Früchte bei der Einfuhr aus europäischen Nicht-EU-Ländern und dem angrenzenden Mittelmeerraum: Insgesamt 3 kg frischer Früchte aus der nachfolgenden Liste pro Person dürfen OHNE Pflanzengesundheitszeugnis eingeführt werden. Wenn mehr als 3 kg mitgebracht wird, dann ist ein Pflanzengesundheitszeugnis Pflicht.

Wenn Sie Früchte aus der folgenden Liste aus einem Drittland einführen, dann brauchen Sie dafür IMMER ein Pflanzengesundheitszeugnis und zwar ohne Ausnahme. Ob gewerblich oder privat.

Alle nicht genannten Fruchtarten, also alle Früchte, die auf dieser Liste nicht fungieren, dürfen Sie OHNE Pflanzengesundheitszeugnis (englisch: Phytosanitary Certificate) importieren, egal woher Sie diese einführen.

Mit Pflanzengesundheitszeugnis ist der Import der Früchte aus der folgenden Liste ebenfalls aus allen Ländern erlaubt.

Die Liste is so aufgebaut, dass immer zuerst der Namen der Pflanzenart / Frucht genannt wird, gefolgt vom botanischen Namen der Pflanze. Zum Beispiel Mango | Mangifera spp. Hier steht Mango für den Namen der Frucht und Mangifera spp. ist der botanische Name.

  • Annone | Annona spp.
  • Apfel | Malus spp.
  • Aubergine (Eierfrucht) | Solanum melongena
  • Birne (auch Nashi-Birne | Pyrus spp.
  • Bitterer Balsamkürbis | Momordica spp.
  • Heidelbeere/Preiselbeere | Vaccinium spp.
  • Granatapfel | Punica granatum
  • Guave | Psidium spp.
  • Kaki (Lotusfrucht, Persimone) | Diospyro spp.
  • Kartoffeln (Speisekartoffeln) (außer Süßkartoffel -> frei) | Solanum tuberosum
  • Kumquats (inkl. Hybriden) | Fortunatella spp.
  • Mango | Mangifera spp.
  • Maracuja (Passionsfrucht, Curuba | Passiflora spp.
  • Malaienapfel (Jambos) | Syzgium spp.
  • Paprika, Peperoni, Chili | Capsicum spp.
  • Poncirus (Bitterorange, inkl. Hybriden | Poncirus spp.
  • Steinobst (z. B. Kirschen, Pflaume, Pfirsiche, Nektarine | Prunus. spp
  • Tomate | Solanum lycopersicum
  • Quitte | Cydonia spp.
  • Johannisbeeren (Cassis), Stachelbeeren | Ribes spp.
  • Zitrusfrüchte (aller Arten, z. B. Orange, Mandarine, Clementine, Swinglea, Naringi, Grapefruit, Finger-/Limette) | Citrus spp, Swinglea spp., Microcitrus spp., Naringi spp.

 

Was gilt für weiterverarbeitete Früchte?

Getrocknete Früchte (Aprikose) im Reisegepäck

Die phytosanitären Einfuhrbeschränkungen für Früchte und Obst im Reisegepäck gelten nur für kontrollpflichtige frische Früchte. Getrocknete und sonstig weiterverarbeitete Früchte dürfen Sie dementsprechend ohne Pflanzengesundheitszeugnis in die EU einführen.

 

Die Regeln und Bestimmungen wie in diesem Artikel dargelegt gelten nur für frische Früchte. Sie dürfen folglich Früchte, die weiterverarbeitet sind, z. B:

  • gefrorene Früchte
  • gefriergetrocknete Früchte
  • konservierte Früchte
  • eingelegt, eingekocht oder anderweitig weiterverarbeitete Früchte

ohne Pflanzengesundheitszeugnis und ohne weitere Beschränkungen (natürlich im Rahmen der erlaubten Menge) in die EU einführen oder innergemeinschaftlich transportieren.

 

Obst und Früchte in die Schweiz einführen

Wir haben in diesem Beitrag bereits gesehen, was bei einer Einfuhr von Früchten und Obst aus einem europäischen Nicht-EU-Land (wie eben die Schweiz) in die EU zu beachten ist. Was gilt aber, wenn Sie die Produkte IN die Schweiz einführen wollen? Die Einfuhrbestimmungen können hier natürlich von den Bestimmungen, die in der EU maßgebend sind, abweichen. Informationen, wie die Eidgenössische Zollverwaltung und das Bundesamt für Landwirtschaft BLW die Einfuhr von Früchten und Obst handhabt, finden Sie hier.

 

Obst und Früchte im Aufgabegepäck

Die Regeln und Bestimmungen, so wie in diesem Artikel dargelegt, gelten allgemein für den Transport von Früchten und Obst im Reiseverkehr, sprich für die Einfuhr von Obst und Früchten im Allgemeinen. Dabei wird im Prinzip nicht zwischen einem Transport im Handgepäck oder Aufgabegepäck differenziert, sondern es geht um den grenzüberschreitenden Transport dieser Waren im Allgemeinen. Von diesem Standpunkt her betrachtet gelten die Regeln  – wie in diesem Artikel erläutert – sowohl für den Transport im Hand- wie auch im Aufgabegepäck.

Allerdings steht in den AGBs von vielen Airlines, dass verderbliche Waren nicht im Aufgabegepäck transportiert werden dürfen.

Nun bin ich dieser Frage etwas genauer nachgegangen und habe mehrere Airlines befragt. Die Antworten auf die Frage, ob Obst und Früchte im Aufgabegepäck transportiert werden dürfen oder nicht, fielen sehr unterschiedlich aus.

Polish Airlines meinte etwa dazu: Ja, das darf man, solange die phytosanitären Bedinungen des Ziellandes respektiert werden.

Swiss Airlines wiederum meinte: „Obst und Früchte dürfen definitiv nicht im Aufgabegepäck transportiert werden.“

Eurowings sagt dazu: „Da sich die Einreisebestimmungen jeder Zeit ändern können, bitte ich Dich vor Deiner Abreise mit dem Zoll in Kontakt zu treten. Diese können Dir Auskünfte zu Deinem Anliegen geben.“

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Es scheint also, dass es darauf (wieder mal) keine klare Antwort seitens der Airlines gibt. Nach meiner Erfahrung würde ich das Ganze folgendermaßen zusammenfassen:

Obst und Früchte sollten, wenn immer möglich, im Handgepäck transportiert werden. Ein Transport im Aufgabegepäck ist problematisch, da verderbliche Waren im Aufgabegepäck gemäß den AGBs der Airlines verboten sind. Zwar werden Obst und Früchte von den meisten Airlines dort nicht explizit als verderbliche Waren genannt und viele Fluggäste berichten auch darüber, dass Sie in der Praxis schon öfters Früchte und Obst im Aufgabegepäck transportiert haben, allerdings macht dies den Transport im Aufgabegepäck ja nicht automatisch legal.

Gegen einen Transport im Aufgabegepäck spricht im Allgemeinen auch noch, dass wenn der Koffer verspätet ankommt, dann ist es natürlich nicht das höchste der Gefühle im Wissen zu sein, dass da noch Obst und Früchte drinstecken.

 

Was passiert bei einem Regelverstoß?

Angenommen der Fall, Sie haben Früchte im Handgepäck mit dabei, die nicht eingeführt werden dürfen (beispielsweise weil die Früchte aus einem Drittland stammen und Sie auf der Liste für zeugnis- und kontrollpflichte Früchte stehen, Sie aber kein Pflanzengesundheitszeugnis für die Früchte haben). Was passiert dann? 

Bei einem solchen Regelverstoß werden die Früchte im Normalfall an der EU-Zollgrenze vernichtet. Darüber hinaus kann es sein, dass Sie für behördliche Gebühren aufkommen müssen.

 

Wichtige Dokumente im Zusammenhang

In Deutschland und allgemein in der EU wird durch die Pflanzenbeschauverordnung (PBVO) in Verbindung mit den Anhängen der Pflanzenquarantäne-Richtlinie 2000/29/EG geregelt (aktuelle Version noch bis Ende 2019 in Kraft).

 

Blumen und Pflanzen

Einfuhr von Kakteen

Für Kakteen gelten im Reiseverkehr besondere Bestimmungen. Eine Einfuhr in die EU ist nicht ohne Weiteres möglich. Lesen Sie unseren Beitrag „Sind Pflanzen und Blumen im Handgepäck erlaubt?“, um mehr zu diesem Thema zu erfahren.

 

Wenn wir von Früchten und Obst sprechen, dann sprechen wir zwingend auch von Pflanzen. Wenn Sie sich dafür interessieren, wie denn genau die Lage aussieht, wenn Sie Blumen und Pflanzen im Reisegepäck transportieren (Handgepäck oder auch im Aufgabegepäck), dann hat der Guru für Sie ebenfalls einen Artikel auf Lager: Sind Blumen und Pflanzen im Handgepäck erlaubt? In diesem Beitrag erfahren Sie unter anderem, was es bei einem Transport von Kakteen, Orchideen und Schnittblumen zu beachten gibt. Klingt auf den ersten Blick relativ trivial, ist es allerdings nicht. Denn auch hier müssen Sie sich an diverse Regeln halten und gewisse Bestimmungen berücksichtigen.

Verwandte Fragen

 

Ab 2020 gelten für Obst und Früchte offensichtlich neue Regeln. Auf welcher Grundlage beruhen diese?

Die neuen Regeln beruhen auf der neuen Pflanzengesundheitsverordnung (EU) 2016/2031. Sie können diese Verordnung hier einsehen.