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Darf man Nüsse im Handgepäck transportieren?
Nüsse kann man innerhalb der EU und auch sonst in Europa problemlos im Handgepäck transportieren. Spezielle Regeln gibt es hierbei nicht zu beachten. Es spielt keine Rolle, ob es sich bei den Nüssen beispielsweise um Mandeln, Cashew-Nüsse, Erdnüsse oder um eine sonstige Art von Nüssen handelt. Auch in den USA darf man Nüsse im Handgepäck haben.
Nüsse als Snack für auf der Flugreise
An der Sicherheitskontrolle gibt es aufgrund der Nüsse keinerlei Schwierigkeiten zu erwarten. Auch hier spielt es absolut keine Rolle, welche Art von Nüssen Sie nun im Handgepäck haben sollten.
Allgemein bei Snacks ist es so, dass diese sehr wohl durch die Sicherheitskontrolle gebracht werden können, auch wenn es sich dabei um Lebensmittel handelt, für die es (im Zielland) unter Umständen Einschränkungen/Verbote gibt. Grundsätzlich gilt hier die Regel, dass Sie praktisch alle Lebensmittel durch die Sicherheitskontrolle bringen können, solange Sie diese dann auf der Flugreise konsumieren.
Zu Problemen kann es mit den Lebensmitteln dann in der Regel erst beim Zoll im Zielland kommen. Denn eingeführt werden dürfen in ein fremdes Land längst nicht alle Lebensmitteln. Besonders strenge Vorschriften gibt es dabei für Milch- und Fleischprodukte zu beachten.
Aber selbst Fleisch-Snacks können Sie mit ins Flugzeug nehmen und dort konsumieren. Auch Milch kann theoretisch mit ins Flugzeug gebracht werden, da es sich dabei aber um eine Flüssigkeit handelt, muss die Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck beachtet werden.
Sie könnten also lediglich Milch in sehr begrenzter Menge (höchstens 100 ml pro Behälter) mit in den Flieger nehmen und auch nur dann, wenn Sie die Milchbehälter sicher im Beutel für Flüssigkeiten verstaut haben.
Import und Export von Nüssen im Handgepäck
Wenn Sie Nüsse entweder ein ein EU Land einführen möchten oder mit Nüssen im Handgepäck in ein Drittland reisen, dann gilt es die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes zu beachten.
Flugreisen mit einer Nussalergie
Wenn Sie an einer Nussallergie leiden sollten, dann ist natürlich auch auf Flugreisen höchste Vorsicht geboten. Der Deutsche Allergie- und Asthmabund hat vor einigen Jahren einen nützliche Ratgeber zum Thema Flugreisen mit einer Nahrungsmittelargie herausgegeben und stellt in diesem auch in Sachen Nussallergie viele nützliche Informationen zur Verfügung.
Vor allem die Verhaltenstipps für Nussallergiker, die in diesem Ratgeber (PDF) preisgegeben werden, dürften für Nussallergiker besonders interessant sein. Der DAAB gibt in diesem Zusammenhang acht wertvolle Tipps:
- Erkundigen Sie sich im Voraus bei der Fluggesellschaft, welche Dienste und Services diese für Nussallergiker zur Verfügung stellt.
- Nussallergiker sollten die Airline selbstverständlich um eine erdnuss/nussfreie Mahlzeit bitten. Tun Sie dies bitte ebenfalls bereits vor dem Flug. Solche Mahlzeiten müssen bei den Fluggesellschaften in der Regel ebenfalls im Voraus gebucht werden.
- Säubern Sie den kleinen Esstisch an ihrem Sitzplatz mit einem feuchten Tuch
- Verzichten Sie auf die Nutzung der Kopfkissen, welche von den Airlines während des Fluges zur Verfügung gestellt werden
- Verzichten Sie ebenfalls auf die Nutzung der Decken, die von den Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt werden
- Erkundigen Sie sich bei der Airline, ob es im Flugzeug eine erdnuss/nussfreie Pufferzone (Sitzreihen gibt, wo keine Nüsse serviert werden)
- Treten Sie mit der Bordcrew in Verbindung und fragen Sie ob es möglich ist, dass diese per Lautsprecher-Ankündigung eine Durchsage macht, die den Verzehr erdnuss/nusshaltigen Produkte an Bord verbietet
- Vermeiden Sie allgemein Snacks und Mahlzeiten, die von der Fluggesellschaft zur Verfügung gestellt werden (außer natürlich eben eine spezifisch nussfreie Mahlzeit, falls eine solche von der Airline angeboten wird
Für noch mehr Tipps & Tricks für Passagiere mit einer Lebensmittelallergie und vor allem auch für Nussallergiker, werfen Sie bitte einen Blick in den Ratgeber, aus denen die obenstehenden Tipps stammen. Sie finden das PDF hier.
Wenn Sie selbst zwar keine Nussallergie haben, allerdings Nussallergiker an Bord sind, die unter einer starken Nussallergie leiden, dann kann es folglich sein, dass Sie als Passagier dazu aufgefordert werden, auf dem Flug keinerlei Nüsse zu konsumieren. Das gilt natürlich auch für die Nüsse, die Sie eventuell privat mit ins Flugzeug geschleppt haben.
Mit einer ausgeprägten Nussallergie ist nicht zu spassen. Die Betroffenen müssen jeglichen Kontakt mit Nüssen meiden und auch auf Flugreisen höchste Vorsicht walten lassen.
Wichtige Info: Der Handgepäck-Guru ist kein Arzt und wenn Sie über eine solche Allergie verfügen sollten, sollten Sie dies primär mit Ihrem Arzt besprechen. Selbstverständlich kann dieser Beitrag eine Arztkonsultation in keiner Weise ersetzen.
Nüsse im Aufgabegepäck
Nüsse dürfen Sie selbstverständlich auch im Aufgabegepäck transportieren. Die Regeln, die es dabei zu beachten gibt, sind grundsätzlich dieselben wie beim Transport im Handgepäck. Solange Sie sich also in der EU befinden, gibt es hier nichts weiter zu beachten.
Wenn Sie in ein Drittland reisen oder aus einem solchen in die EU zurückkehren, dann gilt es die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes zu beachten.
Verwandte Fragen
Gibt es eine Mengenbegrenzung für Nüsse, die ich auf dem Flug mitnehmen darf?
Wenn Sie in der EU unterwegs sind, dann können Sie grundsätzlich so viele Nüsse wie Sie wollen mitbringen. Eine spezielle Mengenbegrenzung gibt es hier keine. Wenn Sie in ein Nicht-EU-Land reisen, dann müssen Sie grundsätzlich für alle Lebensmittel die Einfuhrbestimmunges des Ziellandes beachten. In jedem Falle müssen Sie natürlich auch darauf achten, dass Sie die Handgepäck-Bestimmungen gemäß der Fluggesellschaften, mit denen Sie unterwegs sind, einhalten (hinsichtlich der Größe und des Gewichts des Handgepäcks).
Darf man eine Pinzette im Handgepäck mitbringen?
Pinzetten werden im Handgepäck grundsätzlich geduldet. In seltenen Fällen kann eine Pinzette aber bei der Sicherheitskontrolle Probleme bereiten, da diese unter Umständen als potenzielle Waffe angesehen wird. Achten Sie deshalb am besten darauf, dass Sie harmlos wirkende (am besten nicht allzu spitz und wenn möglich nicht aus Metall) Pinzetten als Reise-Pinzetten auswählen.
Darf man Taschenmesser im Handgepäck mitführen?
Ich würde grundsätzlich davon abraten. An manchen Flughäfen (Ländern) werden zwar Taschenmesser im Handgepäck geduldet, allerdings nur wenn die Klingenlänge der Taschenmesser 6 cm nicht überschreitet. Dasselbe gilt vielerorts auch für Scheren. Doch selbst wenn Sie ein solches Mini-Taschenmesser mit dabei haben sollten, kann es an der Sicherheitskontrolle immer mal wieder zu Problemen kommen, denn schlussendlich entscheidet das Personal an der Sicherheitskontrolle, ob das Mini-Taschenmesser den Flug im Handgepäck antreten darf oder nicht. Wenn Sie nicht ausschließlich mit Handgepäck unterwegs sind, dann packen Sie das Taschenmesser besser ins Aufgabegepäck, denn das ist garantiert kein Problem.
Gilt Zahnpasta im Handgepäck als Flüssigkeit?
Ja. Zahnpasta gilt an der Sicherheitskontrolle in jedem Falle als Flüssigkeit und darf deswegen im Handgepäck nur dann transportiert werden, wenn Sie die Zahnpasta in einem Plastikbeutel für Flüssigkeiten unterbringen. Die Zahnpasta darf überdies höchstens 100 ml Fassungsvermögen aufweisen und nur ein solcher Zip-Beutel für Flüssigkeiten ist pro Person erlaubt. Dieser Zip-Beutel muss zudem zwingend wiederverschließbar und transparent sein.
Was zur Hölle ist die 3-1-1-Flüssigkeitenregel (3-1-1 Liquids rule)
Die 3-1-1 Flüssigkeitenregel, zu English 3-1-1 Liquids Rule, ist die offizielle Bezeichnung der Regel für Flüssigkeiten in den USA. Die Regel für Flüssigkeiten in den USA ist identisch mit der Regel für Flüssigkeiten in Europa. Die Bezeichnung 3-1-1 rührt daher, dass 3 für 3.4 oz, sprich 100 Milliliter steht, die erste 1 steht für einen Liter, da dieser Plastikbeutel höchstens einen Liter Fassungsvermögen aufweisen darf und die zweite 1 steht für höchstens einen solchen Plastikbeutel pro Person.
Sind Gummibärchen im Handgepäck erlaubt?
Ja. Gummibärchen sind im Handgepäck definitiv erlaubt. Sie fragen sich vielleicht, was an Gummibärchen im Handgepäck überhaupt kontrovers sein sollte? Nun, manch einer denkt sich vielleicht, dass die Gummibärchen aufgrund deren Konsistenz bei der Sicherheitskontrolle als Flüssigkeiten gewertet werden könnten. Dies ist allerdings nicht der Fall. Sie dürfen die kleinen Bärchen also im Handgepäck mit auf die Reise nehmen. Mehr Infos dazu gibt es in unserem Beitrag „Gummibärchen im Handgepäck“
Hallo allerseits! Ich bins Marcel, der Handgepäck-Guru. Auf meiner Webseite handgepaeck-guru.de präsentiere Ich Ihnen 20 Jahre Erfahrung im Bereich Handgepäck und stelle Ihnen wertvolle Tipps und Tricks zur Verfügung – für möglichst entspannte Flugreisen!