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SWISS: Handgepäck-Bestimmungen 2021 auf einen Blick

Swiss Airlines A330-300

Ein Airbus 330-300 der Flugzeugflotte von SWISS Airlines. Bildcredit: Tis Meyer / planepics.org

 

SWISS International Air Lines, kurz SWISS, ist die nationale Fluggesellschaft der Schweiz. Die SWISS ist allerdings ein Tochterunternehmen der deutschen Lufthansa, welche die SWISS im Jahre 2005 für über 300 Millionen gekauft hat.

SWISS ist ebenfalls Mitglied der Luftfahrtallianz Star Alliance.

Nun soll dies hier aber keine Geschichtslektion werden, sondern eine „Handgepäck-Lektion“ und darum stellt Ihnen nun der Guru wie immer zuerst im Kurzformat die wichtigsten Informationen zum Thema zur Verfügung.

 

SWISS Handgepäckbestimmungen: Abmessungen, Gewicht und persönliche Gegenstände

 

Swiss ECONOMY Class

In der SWISS Economy Class dürfen Sie ein großes Handgepäckstück mit an Bord nehmen. Das Maximalgewicht liegt bei 8 Kilogramm und der Umfang darf 55 x 40 x 23 cm nicht überschreiten.

Zusätzlich dürfen Sie einen persönlichen Gegenstand (maximal 40 x 30 x 10 cm) im Handgepäck befördern: Handtasche, Laptoptasche oder Schultertasche

 

SWISS BUSINESS Class

In der SWISS Business Class dürfen Sie zwei große Handgepäckstücke mit in die Kabine bringen. Das Maximalgewicht pro Stück beträgt ebenfalls 8 Kilogramm un die maximalen Abmessungen für einen Koffer sind 55 x 40 x 23 cm.

Zusätzlich dürfen Sie einen persönlichen Gegenstand (maximal 40 x 30 x 10 cm) im Handgepäck befördern: Handtasche, Laptoptasche oder Schultertasche

 

SWISS FIRST Class

In der teuersten Reiseklasse, der SWISS First Class, dürfen Sie ebenfalls zwei große Handgepäckstücke mit an Bord bringen. Das Maximalgewicht pro Handgepäckstück liegt ebenfalls bei 8 Kilogramm pro Stück. Die max. erlaubten Abmessungen sind bei 55 x 40 x 23 cm angelegt.

Zusätzlich ebenfalls ein persönlicher Gegenstand (maximal 40 x 30 x 10 cm) erlaubt: Handtasche, Laptoptasche oder Schultertasche

 

SWISS: Flüssigkeiten im Handgepäck

Was Flüssigkeiten Bord angeht, so gilt auch bei SWISS, dass Flüssigkeiten im Handgepäck aus Sicherheitsgründen nur in geringen Mengen mitgebracht werden dürfen. Die Regeln sind wie folgt:

  • Flüssigkeiten müssen sich bei der SWISS in Behältern befinden, die ein Fassungsvermögen von 100 ml pro Behälter nicht überschreiten
  • Diese Behälter müssen bei der SWISS allesamt in einem Flüssigkeiten-Beutel verstaut werden, welcher wiederum ein maximales Fassungsvermögen von einem Liter aufweisen darf.
  • Dieser Flüssigkeiten-Beutel aus Plastik muss wiederverschließbar und durchsichtig sein
  • Es ist nur ein solcher Flüssigkeiten-Beutel pro Person erlaubt. Wo Sie diese Beutel kaufen können und was dabei sonst noch zu beachten gibt, lesen Sie bitte hier nach.

Wie üblich sind flüssige Babynahrung sowie Medizin und Medikamente in flüssiger Form, die für den Flug benötigt werden, ausgeschlossen von der Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck. Sie dürfen diese Flüssigkeiten also in größeren Mengen mit an Bord bringen.

Außerdem entfällt die Regel für Flüssigkeiten im Handgepäck auch für Flüssigkeiten aus dem Duty-Free-Shop. Beachten Sie allerdings, dass die Duty-Free-Flüssigkeiten ordnungsgemäß verpackt und versiegelt sein müssen.Die Verpackung muss ebenfalls eine Kaufquittung/Kaufnachweis enthalten. Das Duty-Free-Personal kümmert sich darum. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie Flüge mit Zwischenstopps/Anschlussflügen antreten. Erkundigen Sie sich bei Fragen dazu am besten gleich beim Duty-Free-Personal.

Für weitere Informationen zu Flüssigkeiten im Handgepäck hat der Guru einen umfänglichen Beitrag geschrieben: Handgepäck | Bestimmungen für Flüssigkeiten. Lesen Sie diesen Beitrag aufmerksam durch. Er sollte alle Ihre Fragen in Bezug auf Flüssigkeiten im Handgepäck (bei SWISS) beantworten.

 

SWISS: Reisen mit Tieren

Bei der SWISS ist reisen mit Tieren grundsätzlich möglich. SWISS befördert sowohl Hunde, Katzen, Hasen und Kaninchen.

In der Kabine können allerdings nur Hunde und Katzen befördert werden.

Ob ein Transport Ihres Vierbeiners in der Kabine erfolgen kann, hängt unter anderem davon ab, wie schwer und wie groß Ihr Hund oder Ihre Katze inklusive entsprechendem Transportbehälter ist. Falls das Tier zu groß/schwer ist oder aus anderen Gründen nicht in der Kabine befördert werden kann, erfolgt der Transport wenn möglich im Gepäckraum/Frachtraum.

Im Gepäckraum/Frachtraum können nebst Hunden und Katzen auch Kaninchen und Hasen befördert werden.

Weitere ausführliche Informationen zum Transport von Hunden bei der SWISS (Infos zu den notwendigen Reiseunterlagen, dem notwendigen Transportbehälter und wie Sie ihren Hund am besten auf die Reise vorbereiten) finden Sie in unserem Beitrag: Fliegen mit Hund: Ratgeber & Überblick alle EU-Airlines. Die Preise für den Transport Ihres Hundes mit SWISS finden Sie hier (Tabelle nach SWISS filtern): Hunde in der Kabine/Frachtraum: Preise und Kosten

Die Transportbedingungen für Katzen entsprechen bei der SWISS, wie auch bei praktisch allen anderen Airlines, im Wesentlichen den Transportbedingungen für Hunde. Die Informationen für den Transport von Katzen können Sie dementsprechend größtenteils ebenfalls dem Ratgeber für Fliegen mit Hunden entnehmen.

Die Preise für den Transport von Katzen finden Sie in unserem Beitrag Katze im Flugzeug (Kabine/Frachtraum): Preise nach Airline

Per Fracht können unter Umständen auch weitere Tiere transportiert werden. Weitere Auskünfte dazu kriegen Sie von Swiss Cargo

 

SWISS: Musikinstrumente an Bord

Generell gilt bei der SWISS, dass Musikinstrumente als Handgepäck befördert werden dürfen, insofern die Dimensionen und das max. erlaubte Gewicht für Handgepäck nicht überschreiten. In diesen Fällen ist keine Voranmeldung von Nöten. Das maximal erlaubte Gewicht für Handgepäck liegt bei SWISS bei 8 kg und die max. erlaubten Dimensionen bei 55 x 40 x 23cm. Kleinere Musikinstrumente wie z. B. Flöten und je nachdem Geigen können so je nachdem in der Kabine befördert werden.

Für größere Musikinstrumente müssen Sie bei der SWISS einen zusätzlichen Sitzplatz (Der Preis für den Extrasitz entspricht dem aktuell gültigen Ticketpreis) für Ihr Musikinstrument buchen. Die Buchung eines zusätzlichen Sitzplatzes für Ihr Musikinstrument kann bei SWISS NICHT online erfolgen. SWISS weist ebenfalls daraufhin, dass der Transport auf einem zusätzlichen Sitzplatz von den Abmessungen des Sitzes und dem jeweiligen Flugzeugtyp abhängt. Die Buchung für einen zusätzlichen Sitzplatz für Ihr Musikinstrument muss über ein Reisebüro oder über eine offizielle SWISS Verkaufsstelle erfolgen. Dort können Sie natürlich neben dem zusätzlichen Sitzplatz auch gleich ihr eigenes Ticket buchen.

Wenn ein Musikinstrument zu groß für den Transport in der Kabine ist (hängt wie so eben beschrieben von den Abmessungen des Sitzes und des Flugzeugtyps ab —> wird allerdings von SWISS selbst auf der Webseite nicht präzisiert), dann müssen Sie das Musikinstrument als registriertes Aufgabegepäck aufgeben.

 

Verbotene Gegenstände im Handgepäck bei SWISS

Gemäß der EU-Verordnung 2015/1998 sind bei SWISS Airlines wie auch bei allen anderen EU-Airlines folgende Gegenstände im Handgepäck verboten:

  • Feuerwaffen, Gewehre und Munition
  • Betäubungsgeräte
  • Spitze und scharfe Gegenstände (Messer, Scheren, Rasierklingen)
  • Gefährliche Werkzeuge
  • Stumpfe Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt werden könnten (z. B. Schläger oder Knüppel)
  • Spreng- und Brandstoffe

Einige dieser Gegenstände dürfen allerdings im aufgegebenen Gepäck befördert werden. Beispielsweise Messer, Scheren und auch Rasierklingen. Bei gewissen Airlines dürfen auch Messer mit einer Klingenlänge bis zu 6 cm im Handgepäck transportiert werden (wie z. B. ein kleines Schweizer Taschenmesser). Allerdings raten wir davon ab. Da dies immer wieder zu Problemen führt. Ein Transport von Messern im Aufgabegepäck ist allerdings bedenkenlos.

 

Kleiner Guru-Tipp

Welche Gegenstände im Gepäck bei der SWISS und auch sonst bei anderen Airlines verboten sind, können Sie in der EU-Verordnung 2015/1998 einsehen. Eine detaillierte Liste mit den verbotenen Gegenständen im Handgepäck finden Sie in der Anlage-4C dieser EU-Verordnung

Eine detaillierte Liste mit den verbotenen Gegenständen im Aufgabegepäck finden Sie in der Anlage-5B dieser Verordnung.

Auch ein Blick in die  Gefahrgutvorschriften der Internationalen Luftverkehrsvereinigung IATA (Tabelle 2.3A) lohnt sich, denn für die verschiedenen Gefahrengüter sehen Sie dort auf einen Schlag, ob ein Transport überhaupt möglich ist und falls ja, wo und wie der Transport erfolgen muss (z. B. im Handgepäck erlaubt aber nicht im Aufgabegepäck, etc.). Durchaus empfehlenswert.

Je nach Airline können auch weitere Gegenstände im Aufgabegepäck/Handgepäck verboten sein. Die Airlines können je nach Bedarf striktere Sicherheitsmaßnahmen anwenden und weitere Gegenstände auf die schwarze Liste setzen.